RIS AI
14 Treffer522 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…Schenkungsmeldung zu machen? 3.4. Lösung Die Geldschenkung der Mutter an die Tochter zum Kauf einer bestimmten Eigentumswohnung ist (zivilrechtlich) als mittelbare Grundstücksschenkung zu beurteilen, da der Schenkungswille auf eine bestimmte Eigentumswohnung gerichtet ist und daher diese konkrete Wohnung Gegenstand der Schenkung ist. Bei Zustandekommen…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Davon wird hier auszugehen sein (Feststellungsbescheid vom 14. Dezember 2006), wenn nicht andere (über § 93 Abs. 2 BAO hinaus) Nichtigkeitsgründe vorliegen (vgl. § 96 BAO; etwa fehlende Behördenbezeichnung oder fehlende Unterschrift, wenn es sich nicht um eine ADV-Ausfertigung handelt). Auch die einheitliche und gesonderte Nichtfeststellung…

04 4282/3-IV/4/00Auslegungsfragen zum DBA Schweiz; Ergebnisprotokoll vom 10. Dezember 1999
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4282/3-IV/4/0018.01.2000

…Rahmen der Gestaltungsfreiheit, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrunde zu legen. 3. Um zu beurteilen…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…Nr. 448/1992) erfolgte Übereignungen ist weder die Stammfassung noch die neue Fassung des § 14 BAO anwendbar. Für solche Übereignungen besteht lediglich die Möglichkeit, zivilrechtliche Haftungen des Erwerbers (insbesondere gemäß § 1409 ABGB und § 25 HGB) im Zivilrechtswege geltend zu machen. 2. Rechtslage für ab 31…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

… 11 GrEStG 1987 8.1. Klarstellung Bestätigungspflicht Gemäß § 11 Abs. 3 GrEStG 1987 hat der Steuerschuldner dem selbstberechnenden Parteienvertreter die Grundlagen für die Selbstberechnung anzugeben und deren Richtigkeit und Vollständigkeit schriftlich zu bestätigen. Nach Abs. 1 leg.cit. sind Rechtsanwälte und Notare nach Maßgabe der…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…nach DBA-Recht. Sollte ein DBA-Partnerstaat in seinem DBA eine derartige Verpflichtung sehen, so wäre dies in einem Verständigungsverfahren zu klären. Liegen dem Ansuchen andere als abgabenrechtliche Interessen zu Grunde (zB zivilrechtliche Interessen), so ergibt sich auch daraus keine Verpflichtung der Abgabenbehörden. Sollte das…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

… 83 Abs. 2 Z 2 BAO). Solange die Abgabenbehörde aber nicht die Übermittlung oder Vorlage des Originaldokuments verlangt (zB weil Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit und Unverfälschtheit der übermittelten Kopien bestehen), reicht die Übermittlung oder Vorlage einer Kopie eines händisch unterfertigten Originaldokuments als Nachweis der erteilten…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…werden. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2004 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. 19. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für die Richtigkeit der Ausfertigung:   1. § 1 Abs…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…In diesen Fällen haftet der Parteienvertreter gemäß Abs. 7 leg. cit. auch für die Entrichtung (nicht für die Richtigkeit) einer selbst berechneten Steuer. Die Einzahlung erfolgt auf ein auf den Namen des Vertreters lautendes Sammelkonto, das für unterschiedliche Abgabepflichtige ieS bzw. Primärschuldner der Schenkungssteuer besteht…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…Vorkaufsrechtes gegen Entgelt Ein bebautes Grundstück wird seit längerer Zeit für Wohnzwecke vermietet. Nunmehr beabsichtigt der Vermieter, der auch zivilrechtlicher Eigentümer des Objektes ist, einem Dritten ein Vorkaufsrecht gegen Entgelt einzuräumen. Ist der bezeichnete Vorgang umsatzsteuerbar? Liegt eine "Lieferung" oder eine "sonstige Leistung" im Sinne…

06 0101/3-IV/6/02Körperschaftsteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/3-IV/6/0226.11.2002

…Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Einkommensteuerprotokoll 2002 nicht abgeleitet werden. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Protokoll über die Bundes-Körperschaftsteuertagung 2002   24. April - 25. April 2002 …

04 1482/49-IV/4/00Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/49-IV/4/0006.09.2000

…dann unterliegt der im Erbweg stattfindende Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (der sich im zivilrechtlichen Übergang des Herausgabeanspruches gegenüber der Treuhänderin manifestiert) gemäß Artikel 3 des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Erbschaftsbesteuerung. Die innerstaatliche Realisierbarkeit dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…Der Steuerpflichtige muss vielmehr gemäß § 11 Abs. 3 GrEStG 1987 dem selbstberechnenden Parteienvertreter die Grundlagen für die Selbstberechnung angeben und deren Richtigkeit und Vollständigkeit schriftlich bestätigen. Im Falle der Anwendung des Pauschalwertmodells kann dieser Verpflichtung beispielsweise dadurch entsprochen werden, dass der auf der Homepage des…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…0169). Daher ist nicht ausschlaggebend, wer (handels-) rechtlich zur Geschäftsführung befugt ist, sondern wo alle für die Geschäftsführung nötigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden. Welche Anordnungen die maßgebenden sind, wird insbesondere von der Art der Tätigkeit abhängen. Maßgebend ist die laufende Geschäftsführung. Zu ihr…