…gewesen, wenn sie nicht durch die lex specialis des § 2 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 als ein Erwerb von Todes wegen qualifiziert worden wäre und dadurch erbschaftssteuerpflichtig war. Nach der neuen Rechtslage wird grundsätzlich nur mehr die zivilrechtliche Betrachtungsweise herangezogen, da aber § 121a Abs…
…Sachverhalt war der Zuschuss bzw. die Zuschusszusage erforderlich, um die zivilrechtliche Verschmelzungsfähigkeit der X-Holding GmbH auf ihre Tochter GV-GmbH herzustellen. Die gleichzeitig mit dem Kauf der Konzernunternehmen beschlossene Verschmelzung der X-Holding auf die GV-GmbH war erforderlich, um bei einer nachfolgenden Einbeziehung…
…vorzuschreiben. Dies gilt sinngemäß auch für die EU-Quellensteuer. 5. Eigenständige Beurteilung für Zwecke der Versicherungssteuer Während im Bereich der Ertragsteuern die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgeblich ist, ist für das Versicherungssteuergesetz 1953 die zivilrechtliche Beurteilung maßgeblich. Liegt daher aus zivilrechtlicher Sicht eine Versicherung vor, dh. unterliegt…
…Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrunde zu legen. 3. Um zu beurteilen, ob der Gestellungsnehmer im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als steuerlicher Arbeitgeber zu werten…
…ist, als begünstigte Erwerbsvorgänge im Familienverband beurteilt werden? Lösung: Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen im Wesentlichen an zivilrechtliche Vorgänge und nicht an die wirtschaftliche Betrachtungsweise an. Bei einer Übertragung einer Liegenschaft an oder von einer Personengesellschaft/Privatstiftung wird oder war diese zivilrechtliche Eigentümerin des Grundstücks. …
…einen angemessenen Geschäftsführerbezug erhält, bei Vorliegen eines Gewinnes aber keinen oder einen niedrigeren Geschäftsführerbezug und dafür eine (lineare oder alineare) Ausschüttung, stellt diese Ausschüttung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bis zur Höhe des angemessenen Geschäftsführerbezuges ebenfalls eine Vergütung für die Geschäftsführertätigkeit dar, die nach § 22 Z 2…
…Abgabenrechtliche Grundsätze Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. 3.2. Eigenständige Beurteilung des "steuerrechtlichen Dienstverhältnisses" Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des…
…Bereitstellung zur Umsetzung oder Verwaltung der Umsetzung einer meldepflichtigen Gestaltung geleistet haben. Zur Beurteilung der Eigenschaft als Hilfsintermediär ist eine isolierte Betrachtungsweise bei der jeweiligen Person vorzunehmen. Bsp. 1: Eine österreichische Steuerberatungsgesellschaft wirkt an der Konzeption einer meldepflichtigen Gestaltung durch die in Deutschland ansässige Muttergesellschaft…
…durch eine formale Vertragsgestaltung, die auf eine aktive Konzerndienstleistung hinweist, umgangen werden. Auf Grund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist der steuerlichen Beurteilung stets der wahre wirtschaftliche Gehalt der konkreten Leistung und nicht die formale zivilrechtliche Gestaltung zu Grunde zu legen. Bundesministerium für Finanzen, 27. Oktober 2015
…OG endbesteuert sind. Für die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 ist nicht auf die im Zeitpunkt des Todes gegebenen zivilrechtlichen Umstände, sondern darauf abzustellen ist, wem im Zeitpunkt des Todes einkommensteuerlich die Kapitalerträge zuzurechnen sind (vgl. VfGH 22.06…
…den obigen Ausführungen folgend, von der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Vereinbarung auszugehen. Kein Zusammenschluss iSd Art. IV UmgrStG liegt bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Übertragung von Anteilen einer Mitunternehmerschaft vor. Die mittels Notariatsaktes durchgeführte "Schenkung" von Mitunternehmeranteilen stellt daher eine faktische Veränderung und damit keinen Anwendungsfall…
…Ergebnisabführungsvertrag zwischen B und C war es bereits im Zeitpunkt der Zusage offensichtlich, dass sich die Verpflichtung zur Leistung eines Zuschusses unmittelbar im Betriebsvermögen der B auswirkt. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist B eigentlicher Empfänger der von A eingegangenen Verpflichtung zur Leistung des Zuschusses. 3.2. …
…Die in Deutschland ansässigen Gesellschafter haben ein Anrecht auf Herabsetzung des österreichischen Kapitalertragsteuerabzuges auf 15%. Eine derartige Rückzahlung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als eine Ausschüttung jener Gewinne zu werten, die im Jahr 1 von der Besteuerung freigestellt worden sind. Diese Rechtslage wird durch das revidierte…
… Soll dies davon abhängig gemacht werden, dass - wenn ein solcher Fall eintritt - lt. Vertrag nur für die "Erbenwohnung" Wohnungseigentum begründet werden würde (bzw. zivilrechtlich begründbar ist)? Bei der steuerlichen Liebhabereibeurteilung kommt es entscheidend darauf an, ob es gelingt, innerhalb eines "überschaubaren Zeitraumes" einen Gesamterfolg aus…
…dem Dritten das Treugut aufgrund der entsprechenden Vereinbarung unmittelbar zurechenbar ist, ist dieser auch direkter wirtschaftlicher Eigentümer. Zusätzlich ist aber auch der Nominee (Treuhänder) als zivilrechtlicher Eigentümer aufgrund des Haltens eines ausreichenden Anteils, einer ausreichenden Beteiligung, ausreichender Stimmrechte oder sonstiger Kontrollrechte (entsprechende Herrschafts- und Verwaltungsrechte…
…Gebäudes ein beachtlicher verbrauchsfähiger wirtschaftlicher Vermögensvorteil verschafft (Schaffung zusätzlicher Bausubstanz am Gebäude). Entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen der X-GmbH und der KöR wird in wirtschaftlicher Betrachtungsweise davon ausgegangen werden können, dass sich die X-GmbH auf bestimmte Zeit zur Duldung der Nutzung des…
…1 lit. a BAO. Diese ist anzeigepflichtig. Zu 2. Bei der Geldschenkung der C an D zum Ankauf einer bestimmten Eigentumswohnung handelt es sich zivilrechtlich um eine mittelbare Grundstücksschenkung, da der Schenkungswille sich auf die konkrete Eigentumswohnung und nicht auf das Geld bezieht. Dies ist…
…ein Gerichtsurteil ist bisher nicht ergangen. Die OG ist zivilrechtlich weiterhin aufrecht und im Firmenbuch eingetragen. Sie tritt auch weiterhin nach außen hin (wie etwa gegenüber dem Finanzamt) auf. Bei dem von A "mitgenommenen" Klientenstock handelt es sich um einen selbst geschaffenen Klientenstock. Fragestellung 1…
…Steuerbefreiung steuerpflichtig ist. Mit Abnahme des jeweiligen Streckenabschnittes wird die Verfügungsmacht darüber an den öffentlich-rechtlichen Straßenerhalter übertragen. Dieser ist von Beginn an zivilrechtlicher Eigentümer, behält auch während der Betriebsphase seine hoheitlichen Befugnisse und kann vom Zeitpunkt der Abnahme an auch wirtschaftlich über diesen Abschnitt…
…vom aufnehmenden Unternehmen ausgeübt werden, könnte - allenfalls auch abweichend von der jeweiligen zivilrechtlichen Gestaltung - das ausländische aufnehmende Konzernunternehmen als wirtschaftlicher Arbeitgeber angesehen werden. Daraus ergeben sich folgende steuerliche Konsequenzen aus der Sicht des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Steuerrechts: a) Inländisches entsendendes Konzernunternehmen bleibt Arbeitgeber, keine "Assistenzleistung"…