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BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Festsetzung der Einkommensteuer 2006 wurden bis zum Vorhalt im Jahr 2012 keine gesetzt. Für die Einkommensteuer 2006 ist somit die Festsetzungsverjährung eingetreten. Die verlängerte Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben kommt auf Grund erster Beurteilung nicht in Betracht. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Pflichtveranlagung…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Prüfung hat daher auch im Prüfungsauftrag das "Prozessthema", d.h. in diesem Zusammenhang die aufzuklärende Verdachtslage zu benennen. Nur insoweit ist eine solche Prüfung auch als Strafrechtsmaßnahme anzusehen. So gilt auch nur insoweit die verlängerte Verjährungsfrist von 7 Jahren (§ 207 Abs. 2 iVm § 209a Abs…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…deren Geltendmachung über die Einreichung der UVA bzw. eine verringerte Einzahlung der Umsatzsteuervorauszahlung. Ein Vorsteuerrückforderungsanspruch des Abgabengläubigers wird deshalb nicht vor dieser Handlung entstehen können. Der Lauf der absoluten Verjährungsfrist wird deshalb nicht vor Einreichung der UVA bzw. der verringerten Einzahlung der Umsatzsteuervorauszahlung in Gang…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

… 209 Abs. 1 erster Satz BAO lautet: "Werden innerhalb der Verjährungsfrist nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr." Die zehn Jahre betragende "absolute" Verjährungsfrist des § 209 Abs…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Lösung Nach § 245 Abs. 3 und 4 BAO kann die Berufungsfrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen (auch wiederholt) verlängert werden. Die Hemmung der Berufungsfrist kann jedoch nicht zu einem über die letzte beantragte Fristverlängerung hinausgehen. Die (teilweise) Bewilligung/Abweisung ist eine verfahrensleitende Verfügung, die erst mit der…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Zinsen unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen (zB an einer verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung) oder der Abgabenbehörde (zB bei schuldhafter Verletzung der Entscheidungspflicht) zur Folge. Ob die Abgabenerklärung innerhalb bescheidmäßig verlängerter Frist oder danach eingereicht wird, ist ebenso unerheblich wie ob ein Antrag auf Veranlagung (…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…der ersten Mitteilung bzw. Kenntnis der abkommenswidrigen Besteuerungsmaßnahme zu laufen beginnen. Sollte ein DBA keine Antragsfrist enthalten, so ist die Einleitung eines Verständigungsverfahrens innerhalb der innerstaatlichen verfahrensrechtlichen Verjährungsfristen möglich. Erstreckt sich der Sachverhalt, der zur abkommenswidrigen Besteuerung führt, auf mehrere Steuerjahre, für welche bereits Steuererklärungen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…3.9.1. Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 1 BAO) Beschwerdevorentscheidungen sind Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches, somit Amtshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO (vgl. zB VwGH 21.5.2007, 2007/16/0014). Abgabenbescheide verlängern die Verjährungsfristen für jene Abgaben, die sie betreffen…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlung (§ 209 Abs. 1 BAO) vorgenommen. Der Abgabepflichtige zieht im März 2015 die Beschwerde zurück. 15.3. Frage Kann der Sachbescheid noch gemäß § 295 BAO angepasst werden? 15.4. Lösung Abänderungen gemäß § 295 Abs. 1 BAO sind bis zum Ablauf der Verjährungsfrist…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…Hinterlegung als Folge des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 17 ZustG nicht wirksam wurde. Feststellungsbescheide (§ 188 BAO) und Nichtfeststellungsbescheide kommen als die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen nur für die abgeleiteten Abgaben der im Bescheid genannten Personen in Betracht. 12.3. Mittelbare Abhängigkeit im Sinn des § 209a Abs…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) eintritt. Es wirkt in die Vergangenheit, wenn nunmehr der veränderte Sachverhalt an die Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung zu unterwerfen ist (vgl. zB BFH, BStBl 2005 II 865). (Rückwirkende) Ereignisse sind sachverhaltsändernde Geschehnisse (zB BFH, BStBl 2003 II 554…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…die Erhebung der betreffenden Abgabe zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz einzubringen. Die für die Stellung des Festsetzungsantrages maßgebenden Fristen ergeben sich aus § 201 BAO bzw. aus der jeweils maßgebenden Verjährungsfrist. Aus § 201 BAO ergeben sich folgende Fristen: ein Monat ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages (§ 201 Abs…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…für den konkreten Fall, dass die Anschaffung des Gegenstandes doch für das Unternehmen des Steuerpflichtigen erfolgt ist und dass ein Vorsteuerabzug zusteht. Besteht eine Möglichkeit, die Umsatzsteuer für die Jahre 2001 bis 2003 - über die Verjährungsfrist hinaus - zu korrigieren, das heißt die Eigenverbrauchsbesteuerung nachzuholen? Sind…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…1 BAO verlängern daher auch die für die Festsetzung des Verspätungszuschlages maßgebende Verjährungsfrist. Lediglich zur Geltendmachung von Verspätungszuschlägen unternommene Amtshandlungen (zB die Entschuldbarkeit oder den Grad des Verschuldens betreffende Ermittlungen des Finanzamtes) sind somit für die den Verspätungszuschlag betreffende Verjährungsfrist bedeutungslos. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages…

BMF-010221/0019-IV/4/2006Umsetzung von Verständigungsverfahren nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0019-IV/4/200613.01.2006

…im OECD-Musterabkommen 1977, wonach Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts umzusetzen sind, lediglich klarstellende Bedeutung zukommt. Innerstaatliche Verjährungsfristen stehen daher der Umsetzung von Verständigungsergebnissen über Besteuerungsfälle, auf die noch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Oktober 1954 anzuwenden ist, nicht entgegen.…

BMF-010221/0479-IV/4/2006Verständigungsverfahren gemäß dem DBA Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0479-IV/4/200624.08.2006

…worden, dass die Ergebnisse von Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1971/24) ungeachtet der innerstaatlichen Verjährungsfristen umzusetzen sind. Bundesministerium für Finanzen, 24. August 2006 &nbsp…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…

B 621/1/1-IV/4/1980Österreichisch-schwedisches Doppelbesteuerungsabkommen; Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassB 621/1/1-IV/4/198027.05.1980

…3 BAO ua. dahingehend geändert, dass die für Anträge und Rückzahlungen von zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuern maßgebliche Frist von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert wurde. Da die bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen bzw. innerstaatlichen Verordnungen betreffend die Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich der…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

…3 BAO wurde in diesem Bundesgesetz u.a. dahingehend geändert, dass die für Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuern maßgebliche Frist von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert wurde. Da die bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen bzw. innerstaatlichen Verordnungen betreffend die Rückzahlung österreichischer Abzugsteuer auf…