RIS AI
934 Treffer691 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Erledigung im Feststellungsverfahren macht es im Hinblick auf § 209a Abs. 2 BAO keinen Unterschied, ob diese Änderungen im Weg einer Berufungsvorentscheidung (§ 276 Abs. 1 BAO) oder eines anderen Verfahrenstitels (sonstige Rechtsschutzmaßnahme im Sinn des BAO-Abschnitts 7.B.) zur Abänderung oder Aufhebung von Bescheiden ergehen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…die Beschwerde wieder unerledigt. Der Vorlageantrag beseitigt jedoch nicht die Beschwerdevorentscheidung aus dem Rechtsbestand. Erst die abschließende Erledigung der Bescheidbeschwerde verdrängt die Beschwerdevorentscheidung. Vorlageanträge sind zurückzuweisen, wenn sie unzulässig sind (zB bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters, bei Einbringung vor Ergehen der Berufungsvorentscheidung, bei Verzicht auf…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Allgemeines Ist über die Bescheidbeschwerde nicht mit Formalerledigung zu entscheiden, so hat eine meritorische Erledigung (Sachentscheidung) zu ergehen. Die diesbezügliche Entscheidungsbefugnis umfasst die (ersatzlose) Aufhebung des angefochtenen Bescheides, Abänderung des angefochtenen Bescheides, Abweisung der Beschwerde. 3.2. (ersatzlose) Aufhebung Eine solche Aufhebung hat zu erfolgen…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…kann jedoch nicht zu einem über die letzte beantragte Fristverlängerung hinausgehen. Die (teilweise) Bewilligung/Abweisung ist eine verfahrensleitende Verfügung, die erst mit der abschließenden Rechtsmittelerledigung bekämpft werden kann. Fristverlängerungsanträge unterliegen der Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde. Erfolgt keine Erledigung seitens des Finanzamtes, so läuft die Frist weiter…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…2005 sowie 2006 mittelbar ergebenden Nachzahlungen in voller Höhe". 13.3. Frage Wie ist dieser Antrag auf Aussetzung der Einhebung durch das Feststellungs-Finanzamt (Betriebsfinanzamt) zu behandeln? 13.4. Lösung Die Aussetzungsanträge sind gemäß § 50 BAO an die für ihre Erledigung zuständigen (Wohnsitz-) Finanzämter der…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…oder beim Stammhaus bzw. bei einem verbundenen Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat besteuert wird. Das Verfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen gliedert sich in der Praxis in zwei Phasen: einem Verständigungsverfahren nach dem Vorbild des OECD-MA und einem gegebenenfalls anschließenden Schiedsverfahren (Art. 6 ff EU…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1. Sachverhalt Ein Automaten-Service…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…68 EU-BStbG). B.5.2. Erfolgreicher Abschluss des Verständigungsverfahrens Das Verständigungsverfahren endet im Allgemeinen mit einer schriftlichen Verständigungslösung zwischen den Vertragsstaaten (z.B. abschließender Briefwechsel beider DBA-Staaten). Sieht die Rechtsgrundlage ein anschließendes Schiedsverfahren vor, so sollte diese Einigung idealerweise innerhalb der vorgegebenen Frist…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…gestellt. 17.3. Frage Wer ist für die Durchführung von Bescheidabänderungen nach beendetem BFG-Verfahren zuständig? 17.4. Lösung Für die Erledigung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist nach Ergehen des Erkenntnisses des BFG die Abgabenbehörde zuständig. Für Berichtigungen gemäß §§ 293, 293a und 293b…

14 0824/1-IV/14/02ESED-Einführungserlass, Einsatz der Elektronischen Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED); organisatorische Regelungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0824/1-IV/14/0203.06.2002

…grundsätzlichen Ablauf auch die erforderlichen (zusätzlichen) Einsichtsvorschreibungen im Aktenverkehr (vor Abfertigung / vor Hinterlegung). Die Abfertigung der ESED-Erledigung kann derzeit nur durch einen berechtigten Administrator nach der "aktenmäßigen" Abfertigung (durch Abgangsstelle) erfolgen; das ESED-Dokument (die gesamte Dokumentationseinheit) muss dazu vom Sachbearbeiter / Verfasser vorher im…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

1. Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfGH 10.12.1998, G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…durch Zustellung (§ 97 BAO). Die Rückerstattung ist auf einem Abgabenkonto im Sinn des § 213 Abs. 2 BAO (abgesondert) zu verbuchen. Die Verrechnung von sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rückständen und Guthaben ist nach Maßgabe von §§ 214, 215 BAO zulässig. Die Verjährung ist in § 15 Abs…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…bescheidmäßige Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO auftritt (insbesondere durch Einreichung einer entsprechenden Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften), muss die bescheidmäßige Erledigung gegenüber diesen Rechtssubjekten einheitlich ergehen. Ein nicht an alle diese Rechtssubjekte gerichteter Bescheid solchen Inhaltes bleibt wirkungslos (vgl. VwGH 30.3.2006, 2004…

04 1483/192-IV/4/94Österreichisch-deutscher Amtshilfevertrag, BGBl. Nr. 249/1955; Forderungsanmeldungen im Konkursverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1483/192-IV/4/9414.06.1994

Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…wird er für die zuständigen Behörden nicht verbindlich und ist nicht umzusetzen (s. C.4.5.). Zudem können sich die zuständigen Behörden jederzeit vor Ergehen des Schiedsspruchs auf eine Lösung einigen. In diesem Fall ist das Schiedsverfahren sofort zu beenden und die Einigung der Behörden…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…Zustehen des Alleinverdienerabsetzbetrages Das Wohnen in einer gemeinsamen Wohnung mit einem gemeinsamen Kind lässt auf das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft schließen (VwGH 23.10.1997, 96/15/0176, 0177). Gegenüber dem Parteienvertreter kann schriftlich erklärt werden, dass eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht. Außerdem besteht die Möglichkeit…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…Abs. 3 und 4 BAO) sprechen (vgl. Ritz, BAO5, § 303, Tz 93). Die Bescheidbeschwerde ist daher vorrangig zu erledigen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens setzt ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren voraus. Die (formelle) Rechtskraft dieses Bescheides ist nicht erforderlich (vgl. Ritz, BAO5, § 303 Tz 11). Der…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009