…Abgabepflichtigen (im Fall des § 5 Abs. 3 letzter Satz QuRV) festzusetzen und sind die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen. Erst nach Abmeldung oder Ausscheiden kommt auch eine finanzstrafrechtliche Verfolgung des Abgabepflichtigen aufgrund der Verletzung einer Offenlegungspflicht in Betracht. 8.4. Ausschluss des Vertreters von…
…Vermögensgegenstände dem Werte nach. Anleihen sind nach § 13 BewG 1955 mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Der Wert der Aktien (Anteile an Kapitalgesellschaften) ist zu schätzen. Maßgebend sind dabei die wertrelevanten Verhältnisse im Zeitpunkt der Schenkung (vgl. dazu Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO, BMF vom 08.10…
…Steht bei Sollbesteuerern im Zeitpunkt der Leistung (hier im Zeitpunkt der einzelnen Leistung an den Gast) die genaue Höhe des Entgeltes nicht fest, ist die Bemessungsgrundlage zu schätzen ( UStR 2000 Rz 2623 ). Bei Beseitigung der Ungewissheit ist eine allfällige Änderung rückwirkend zu berücksichtigen (Ruppe/Achatz…
…um den Beteiligungsbesitz gekürzten) Vermögenswertes bei Verlustaussichten zum Ansatz. Im zweiten Schritt ist der gemeine Wert des Beteiligungsbesitzes, der wieder mit dem Kurswert anzusetzen oder aus Verkäufen abzuleiten oder nach dem Wiener Verfahren zu schätzen ist, zum gemeinen Wert der Eigentätigkeit zu addieren. 1.2 …
…dem Stichtag tatsächlich erzielten Betriebsergebnissen zu beurteilen, sondern nach der bereits am Stichtag erkennbaren Entwicklung zu schätzen. Als Ausgangsgrundlage werden in der Regel die drei letzten Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt (= Ermittlungszeitraum) für die Beurteilung in Frage kommen. Da jedoch einem dem Stichtag näher liegenden…
… 135 BAO anzuwenden. Wird diese Frist jedoch versäumt, ist die Zwangsstrafe gegen den Abgabepflichtigen festzusetzen; die Grundlagen für die Abgabenerhebung sind in diesem Fall zu schätzen (§ 184 BAO). 8.2. Nichteinhaltung der Abgabetermine durch den Vertreter § 6 QuRV regelt Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Zwischentermine durch…
…Telekopierers, den Abgabepflichtigen unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen (TelefaxVO) zur Einreichung der Erklärungen in entsprechender Form aufzufordern (gegebenenfalls unter Androhung einer Zwangsstrafe). Bei Nichtabgabe der Erklärungen werden die Bemessungsgrundlagen gemäß § 184 BAO zu schätzen sein. Hiebei ist der Inhalt des Telefaxes zu berücksichtigen. 7…
…Einrichtung abgeleitet werden, welche Beträge dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Mit der Frage der wirtschaftlichen Zurechenbarkeit der Leistungen aus umsatzsteuerlicher Sicht sowie deren Ermittlung gegebenenfalls im Schätzungswege haben sich in der Vergangenheit der Verwaltungsgerichtshof sowie der Unabhängige Finanzsenat in einer Vielzahl an Entscheidungen auseinandergesetzt. Demnach sind die…
…Im Interesse einer verwaltungsökonomischen Vorgangsweise bestehen keine Bedenken, Werbungskosten in Höhe von 30% der Einnahmen, mindestens aber 3.000 Euro und höchstens 6.000 Euro zu schätzen. Die geschätzten Werbungskosten dürfen nicht höher als die Einnahmen sein. Die Berücksichtigung höherer Werbungskosten setzt den Einzelnachweis sämtlicher…
…lässt sich objektiv nicht erkennen, in welchem Umfang die Geldbuße die "Bereicherung" abschöpfen soll. Eine schätzungsweise Ermittlung des Abschöpfungsanteils kommt nicht in Betracht. Da wegen Wettbewerbsverstößen verhängte Geldstrafen oder Geldbußen infolge ihres Pönalcharakters grundsätzlich nicht abzugsfähig sind, ist bei Fehlen eines eindeutigen Nachweises des Abschöpfungsanteils…
…Land- und Forstwirtschaft). Ein echter Schadenersatz liegt daher grundsätzlich nicht vor. Die in Rede stehende sonstige Leistung ist mit der Einräumung von Grunddienstbarkeiten (wie zB im Zusammenhang mit der Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken für Sport- und Freizeiteinrichtungen) vergleichbar. Da derartige Leistungen weder mit…
…Die Angabe von angemessenen Schätzwerten soll nicht beanstandet werden. Lässt sich die Höhe der Einkünfte im Vorhinein aber auch nicht annähernd schätzen (z.B. weil Lizenzgebühren vom unbekannten Verkaufsumsatz abhängig und vierteljährlich abgerechnet werden) dann kann dem Kontrollerfordernis durchaus auch in der Weise entsprochen werden…
…werden, ist er nach dem Wiener Verfahren zu schätzen. Das Wiener Verfahren ist grundsätzlich eine geeignete Methode zur Schätzung des gemeinen Wertes von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Es ist jedoch ein Schätzungsverfahren, das den Grundsätzen des § 184 BAO unterliegt. Ziel einer Schätzung muss eine Besteuerungsgrundlage sein…
…anteilige Wildfütterungskosten, anteilige Kosten für die Errichtung von Hochsitzen und Kanzeln) sind daher gesondert anzusetzen. Es bestehen keine Bedenken, die anteiligen Ausgaben mit 30 % der Einnahmen aus dem Wildabschuss zu schätzen und die Einkünfte aus den Wildabschüssen mit 70 % der Einnahmen anzusetzen. 14. …
…keine Bedenken, den Umsatz aus dem vollpauschalierten Betriebsteil mit 150% des entsprechenden Einheitswertes zu schätzen (siehe UStR 2000 Rz 2907). Für die Berechnung der Barumsatzgrenze des Betriebes (7.500 Euro) sind die als Folge der Vollpauschalierung nicht belegerteilungspflichtigen Barumsätze nicht heranzuziehen. 5.6.1. Abgrenzung…