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BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…2006 das Vorliegen einer weiteren möglichen Einkunftsquelle bekannt war, ist ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid 2006 aufrecht. Die Erlassung eines weiteren Einkommensteuerbescheides ist nicht zulässig (res iudicata). Ein Antragsrecht auf "Verlustveranlagung" ist gesetzlich nicht vorgesehen und wäre zurückzuweisen. Grundsätzlich könnten jedoch die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…2004 abgebaut, Verkaufsbüros der B-Gruppe geschlossen und die Marke des preiswerteren Produktes der B-Gruppe zugunsten des teureren der A-AG aufgelassen. Nach dem österreichischen Kartellgesetz ist das Durchführen anmeldungsbedürftiger Zusammenschlüsse vor der Herausgabe der Freigabebestätigung oder des rechtskräftigen Ausspruchs des Kartellgerichts, dass der…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…eine gegenteilige Rechtsauffassung vertritt. Daher erweist sich (nach Ansicht des Finanzamtes) der rechtskräftige Einkommensteuerbescheid als nicht richtig (im Sinn des § 299 Abs. 1 BAO). Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Aufhebung des Einkommensteuerbescheides entgegen. Bei der Ermessensübung für die Frage, ob eine Wiederaufnahme…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…Erbengemeinschaft) besteht auch nach der Einantwortung fort. Für sie gelten die Vorschriften der §§ 81 und 101 BAO. Einkommensteuerbescheide, die Besteuerungsansprüche vor dem Tod des Erblassers betreffen, werden nach der Einantwortung an den oder die Erben (Erbengemeinschaft) erlassen (VwGH 29.06.2005, 2002/14/0146). Der…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…zu einem vom bisherigen Spruch des abgeleiteten (bzw. des abzuleitenden) Bescheides abweichenden Spruchinhalt führen. Beispiel: Vor Erlassung des Feststellungsbescheides (§ 188 BAO) wird der Einkommensteuerbescheid einer an den Einkünften beteiligten Person erlassen. Der Einkunftsanteil wird in jener Höhe angesetzt, wie er in der Einkommensteuererklärung angegeben ist…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben, Kurtaxen oder vergleichbare landesübliche Abgaben) befreit sind (z.B. für Kinder), werden berücksichtigt; Es darf kein rechtskräftig festgestellter Missbrauch im Sinne des § 22 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961 in den letzten drei veranlagten Jahren vorliegen, der zu einer Änderung…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…2006/15/0165). 14. Berufung - Zuständigkeit 14.1. Sachverhalt Das Finanzamt A erlässt den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010. Kurz darauf wird der Akt an das Finanzamt B zuständigkeitshalber abgetreten. Der Abgabepflichtige bringt die Berufung beim UFS ein, der die Berufung unverzüglich an das Finanzamt…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…zu ermittelnden Übergangsgewinnes bereits 2001 angefallen sei und im Jahr 2002 somit überhaupt keine Abfindung zu versteuern sei. Das Finanzamt hat die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 dem UFS zur Entscheidung vorgelegt. Die Berufung wurde bis dato nicht erledigt. Für 2001 ist bereits Verjährung eingetreten. …

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…99/14/0242). Siehe auch § 224 Abs. 3 BAO. Die rechtskräftige Bestätigung des (Zwangs)Ausgleichs des Primärschuldners steht der Haftungsinanspruchnahme auch für die Ausgleichsquote übersteigende Abgabenschulden nicht entgegen (zB VwGH 29.7.2004, 2003/16/0137; VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). 2.4…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…von Ermittlungen des Erhebungsdienstes zu Herrn K stellt sich heraus, dass Herr K bereits wegen eines Finanzstrafvergehens (das in keiner Weise mit der Firma M AG in Zusammenhang steht) rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt ist. Diese Strafe ist im Zeitpunkt der Außenprüfung noch nicht getilgt…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…gemäß § 299 Abs. 1 BAO aufhebbar. Für die Aufhebbarkeit von Bescheiden ist bedeutungslos, ob der Bescheid (formell) rechtskräftig geworden ist. 3. Rechtswidrigkeit des Inhaltes Eine Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO setzt die Rechtswidrigkeit des Inhaltes des aufzuhebenden Bescheides voraus. Der Inhalt eines Bescheides ist…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

…wenn dieses nicht vorliegt, jenes aus dem Jahr 2021, oder der entsprechende Einkommensteuerbescheid als Nachweis zur korrekten Versteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Liegen diese Dokumente noch nicht vor, kann die korrekte Versteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch durch die Vorlage einer…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…Dies gilt nicht für Förderungswerber, die den Betrieb von 1.1.2020 bis 31.10.2021 gegründet oder übernommen haben. l.Ist aus dem Zeitraum 2015 bis 2019 kein Einkommensteuerbescheid vorhanden, muss für die Abgeltung des Nettoeinkommensentganges oder die pauschale Förderung (Punkt 5.4.) zum…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…Normen §§ 84, 85 BAO 13.2. Sachverhalt Ein Bilanzbuchhalter bringt eine von ihm unterschriebene Beschwerde gegen einen Einkommensteuerbescheid ein. Der Bilanzbuchhalter ist vom Abgabepflichtigen umfassend bevollmächtigt. 13.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? Kann der Bilanzbuchhalter direkt abgelehnt werden oder ist davor ein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…202 BAO geltend machende Bescheide). Dieses Beschwerderecht des zur Haftung Herangezogenen besteht auch dann, wenn die Bescheidbeschwerde des Primärschuldners (Erstschuldners) gegen den betreffenden Bescheid bereits rechtskräftig erledigt ist (VwGH 20.1.2005, 2004/14/0105). Aus dem Beschwerderecht des Haftungspflichtigen gegen den Bescheid über den…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Ein Bescheidbeschwerdeverfahren ist beim Bundesfinanzgericht anhängig (nach rechtzeitiger Stellung des Vorlageantrags). Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO wird nachträglich geändert und der Gewinnanteil des Beschwerdeführers herabgesetzt. 4.3. Frage Darf das Finanzamt den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid nach § 295 BAO anpassen? 4.4. Lösung Auf Grund des neuen …

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…fällt keine Steuer an. Daher fühlt sich die Partei durch die Nichtanerkennung der genannten Werbungskosten nicht beschwert. Der Bescheid wird rechtskräftig. Nach zwei Jahren berichtigt das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid (Nichtabzug der Unterhaltszahlungen). Dies führt (in Verbindung mit der Nichtanerkennung der Werbungskosten) dazu, dass im berichtigenden…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…betreffenden Berufung oder eines diese Abgabe betreffenden Antrages abhängen. Beispiel: Im Jahr 2003 ergehen der Einkommensteuerbescheid für 2000 und ein diesbezüglicher Verspätungszuschlagsbescheid. Der Einkommensteuerbescheid wird mit Berufung angefochten; der Verspätungszuschlagsbescheid wird formell rechtskräftig. Die Berufung wird erst nach Eintritt der Bemessungsverjährung (mit Berufungsvorentscheidung) stattgebend erledigt…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…BAO 13.2. Sachverhalt In Anknüpfung an die vorherige Fragestellung ist der Haftungsbescheid (Vertreterhaftung) wiederum rechtskräftig. Variante A: Der Haftungspflichtige bezahlt die gesamte Abgabenschuld und wenige Tage danach bezahlt der Primärschuldner ebenfalls die gesamte Abgabenschuld. Variante B: Es wurden für dieselbe, gesamte Abgabenschuld zwei Haftungsbescheide…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009