…zu welchem Zweck die Einsicht begehrt wird. Das Vorliegen eines (abgaben-)rechtlichen Interesses ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Parteien von bereits abgeschlossenen Verfahren (zB zum Zweck der Stellung eines Wiederaufnahmeantrages oder zur Vorbereitung einer Amtshaftungsklage). Die Initiative zur Akteneinsicht hat nicht von der…
…umschriebenen Kreis der Betroffenen beschränkt. Es ist vielmehr darauf abzustellen, ob der Betreffende ein rechtliches Interesse hat, das auf einem eingetragenen Recht beruht oder das in einem anderen Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden kann (OGH in 6 Ob 195/10k). Im Firmenbuchverfahren ist somit…
…zu ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird, diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges, letztes und einziges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt, oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt; dies jeweils unter der weiteren Voraussetzung, dass die…
…Feststellungsbescheide können über Antrag erlassen werden, wenn die Partei ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat und es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt; sie können aber auch von Amts wegen ergehen, wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt; dies jeweils unter der…
…können über Antrag erlassen werden, wenn die Partei ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat und es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt; sie können aber auch von Amts wegen ergehen, wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt. In einem derartigen Feststellungsbescheid getroffene…
…das BMF herangetragenen Fragen und Stellungnahmen erstellt und stellt einen Auslegungsbehelf zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG) dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Informationsschreiben nicht abgeleitet werden. Um die einheitliche…
Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…
…0049). Die Berichtigung ermöglicht keine Anfechtung des berichtigten Bescheides, außer wenn erst aus der berichtigten Fassung zu erkennen ist, dass und in welchem Umfang dieser einen Eingriff in die Rechte oder rechtlichen Interessen des Betroffenen bedeutet (vgl. zB VwGH 18.06.1974, 0278/74). Gemäß …
…in denen erst aus der berichtigten Fassung eines Bescheides zu erkennen ist, dass und in welchem Ausmaß ein Eingriff in die Rechte und rechtlichen Interessen der Partei erfolgte; nur diesfalls kann in der Berufung gegen den berichtigenden Bescheid auch die Überprüfung des ursprünglichen Bescheides in…
…Gebühren, Zuschläge, Zinsen und andere Kosten dar. Schweiz Das Betrugsbekämpfungsabkommen EU-CH (Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen, ABl. Nr. L…
…des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises ebenfalls persönlich von den Gebühren befreit (eingeschränkte persönliche Befreiung). Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis ist der der Gebietskörperschaft unmittelbar durch ein Gesetz verpflichtend übertragene Aufgabenbereich (VwGH 18.10.1984, 83/15/0106; VwGH 22.06.1987, 86/15/0008). Öffentliches Interesse allein reicht…
… 3 Abs. 1 Z 9 GrEStG 1987 Die Befreiung wurde aus dem § 15 Abs. 1 Z 15 ErbStG 1955 übernommen. Grundstückszuwendungen durch öffentlich rechtliche Körperschaften sind von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn die Grunderwerbsteuer gem § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 zu berechnen wäre (siehe…
Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…
Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise betreffend die Bevorratung von Donauschiffen im grenzüberschreitenden Verkehr werden nachfolgende Verfahrensdetails festgelegt. Die Ausführungen dieses Erlasses sind in Kombination mit den Regelungen der Findok-Arbeitsrichtlinie ZK-2630 anzuwenden. Dies gilt insbesondere auch für Bordverkäufe von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Mit 1.7…
Nachstehend wird im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ein mit der deutschen Finanzverwaltung im Ergebnisprotokoll vom 19. August 1999 abgestimmtes DBA-Auslegungsergebnis bekanntgegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. Rentenbezüge aus der deutschen…
…125/2011, in der jeweils geltenden Fassung, übermittelt oder offengelegt werden müssen, wobei die Rechtsgrundlage dafür jeweils die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) oder die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse ist (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO…
…das Regierungsprogramm 2020 - 2024, "Aus Verantwortung für Österreich" sieht eine Streichung der Schaumweinsteuer als Bagatellsteuer vor. Eine Abschaffung der Schaumweinsteuer wäre jedoch aus EU-rechtlichen Gründen nicht zulässig, insbesondere Regelungen im Zusammenhang mit Beförderungsverfahren innerhalb der Union müssen beibehalten werden. Der Steuersatz von derzeit 100…
…BGBl. Nr. 400/1988, in der jeweils geltenden Fassung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird, und ist ab 1. Juli 2014 anzuwenden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit…
… 118 BAO vom 2. März 2011, BMF-010103/0035-VI/2011) und Forschungsbestätigungen nach § 118a BAO. 2. Rechtliche Rahmenbedingungen 2.1. Bundesministeriengesetz 1986 Nach § 4 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes 1986 haben die Bundesminister in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass die ihren Bundesministerien nachgeordneten…
…der Muttergesellschaft und stellen somit eine Assistenzleistung (Aktivleistung) der Mutter- an die Tochtergesellschaft dar, sodass das entsendende Unternehmen (rechtlicher Arbeitgeber) auch weiterhin als Arbeitgeber auf abkommensrechtlicher Ebene anzusehen ist. Mangels Erbringung einer Passivleistung ist die Tochtergesellschaft also nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber im Sinne des Art…