…nach § 1 Abs. 1 LVO zu beurteilende Vermietungstätigkeit soll im Jahre 2026 einen Gesamtüberschuss ergeben. Für jedes der drei von der KG gehaltenen und bewirtschafteten Objekte findet sich ein Gesellschafterbeschluss mit sinngemäß folgendem Inhalt: "Erhöhung der Pflichteinlagen: Die nicht persönlich haftenden Gesellschafter ... verpflichten sich hiermit…
… 49 FinStrG. 5. Haftung der Gesellschafter (§ 12 BAO) 5.1 Haftungstatbestand Nach § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich…
…nach außen nicht in Erscheinung treten, wie zB der atypische stille Gesellschafter, Gesamtschuldner. Ein Mitunternehmer kann zur Zahlung der KommSt der Mitunternehmerschaft unmittelbar und ohne betragliche Beschränkung (ohne unternehmensrechtliche Haftungsbeschränkung) als Gesamtschuldner (nicht bloß als Haftender) herangezogen werden (VwGH 1.7.2003, 98/13/0228…
…wie zB KG, KEG, ausgegliedert und wieder an die Gemeinde vermietet oder verpachtet (zB bei geplanter Neuerrichtung oder Sanierung). Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die jeweilige Gemeinde. Kommanditisten sind der Bürgermeister und/oder einige Gemeindevorstände, die Bareinlagen bis zu 1.000 Euro leisten, wobei die…
…Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt. Wenn sich der Beitrag eines Gesellschafters auf die Leistung von Diensten beschränkt (Arbeitsgesellschafter), so hat dieser keinen Kapitalanteil und ist daher auch kein wirtschaftlicher Eigentümer. Bei Kommanditgesellschaften können sowohl die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) als auch die beschränkt haftenden Gesellschafter…
… 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG), gemeinnützig (§ 35 BAO). 2.2 Haftung Der Grundsatz von Treu und Glauben ist unter anderem bei der Ermessensübung für die Inanspruchnahme persönlich Haftender bedeutsam. Haftungsinanspruchnahmen liegen nämlich im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 30.3.2000…
…zwei Gesellschaftern, die im Falle der OG persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei Personengesellschaften die Kapitalanteile der Gesellschafter nicht…
…Fremdwährungskredit) erworben wurden. Der Gesellschafter der Holding GmbH bringt seine Anteile an der Holding in eine Privatstiftung ein. Fragestellung: 1) Ist die Bewertung der Anteile an der Holding GmbH nach dem Wiener Verfahren zu berechnen oder der Wert der börsenotierten Aktien als gemeiner Wert anzusetzen? …
…Antragsteller an. 4. Advance Ruling 4.1. Sachverhalt Ein Pflichtiger berät sich informell in einem persönlichen Gespräch über einen geplanten Umgründungsvorgang mit einem Finanzbeamten. Er möchte dann eine schriftliche Auskunft über das Gespräch und die rechtliche Beurteilung des Finanzbeamten. 4.2. Frage Handelt es sich…
…anzugeben. Einen wesentlichen Anwendungsfall stellen etwa auch Trusts als oberste Rechtsträger dar, bei denen die Funktion des Trustees von lizensierten Dienstleistern für Trusts und Gesellschaften wahrgenommen werden, die ihrerseits Rechtsträger sind. Ebenso sind die Daten sogenannter Substiftungen (siehe Abschnitt 2.7.7 (Substiftungen)) zu erfassen…
…Euro und Herr A unterzeichnet zugunsten dieser Bank eine persönliche Garantieverpflichtung als Sicherheit über den gesamten Kreditbetrag von 700.000 Euro. Im Dezember 2006 veräußert die X-GmbH ihre 25%-Anteile an der Y-GmbH an deren ehemalige Gesellschafter. Im Juli 2007 verzichtet die Bank…
…wen eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht trifft. a) Abgabepflichtiger Die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht trifft in erster Linie den Abgabepflichtigen. Beispiel: Unternehmer b) Haftungspflichtiger Auch ein persönlich Haftungspflichtiger kommt als unmittelbarer Täter in Betracht, allerdings nur dann, wenn er nicht ohnedies als Vertreter…
…Eigentümer der Wirtschaftsgüter mit diesen Gütern für die Abgaben, bei denen sich die Abgabepflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet (§ 16 erster Satz BAO). Die Haftung ist eine persönliche Haftung, die auf bestimmte Wirtschaftsgüter beschränkt bleibt. Die betreffenden Wirtschaftsgüter müssen im Spruch des Haftungsbescheides genannt…
…Abspruch über die Höhe der Nachforderung setzt voraus, dass der Abgabenbescheid gegenüber dem Anspruchszinsenschuldner wirksam ergangen ist. Wird ein für Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer (etwa gemäß § 9 BAO) persönlich Haftender mit Haftungsbescheid für Nachforderungszinsen dieser Abgaben in Anspruch genommen, so ist er nach § 248 BAO befugt…