…eine Befreiung nach § 8 Z 2 KommStG 1993 oder nach anderen Gesetzen in Betracht kommt - der Kommunalsteuerpflicht, und zwar unabhängig davon, ob die Rechtsgebilde unternehmerisch oder nichtunternehmerisch tätig sind ("Kommunalsteuerpflicht kraft Rechtsform"), zB VwGH 22.10.1996, 95/14/0073. 3.2.2. GmbH & Co…
…den Monaten Juni und Dezember Kommunalsteuerpflicht hinsichtlich eines Betrages von jeweils 2.000 Euro. In den übrigen Monaten fällt keine Kommunalsteuer an. Beispiel 4 Der Verein B ist nichtunternehmerisch sowie unternehmerisch tätig. Die Lohnsumme des nichtunternehmerischen Bereichs beträgt 400 Euro. Der Verein beschäftigt zwei Mitarbeiter…
…2008/15/0299 ). Erfolgen die Tätigkeiten auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, sind sie jedoch dann unternehmerisch, wenn eine Behandlung als nichtunternehmerisch zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. In die diesbezügliche Beurteilung ist nicht nur der gegenwärtige, sondern auch der potenzielle Wettbewerb einzubeziehen, sofern die Möglichkeit für einen…
…8 lit. c UStG 1994 mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Die Burg wird von einem gemeinnützigen Verein betrieben, der nichtunternehmerisch tätig ist (Liebhabereivermutung gemäß VereinsR 2001 Rz 463 ff). Der Winzer ist gemäß § 22 UStG 1994 pauschaliert und erhält keinen Anteil vom Package. Er…
…für eine in Österreich steuerbare Leistung kann nur dann auf einen Verein als juristische Person des privaten Rechts übergehen, wenn dieser unternehmerisch tätig ist. Ein Verein, der nichtunternehmerisch tätig ist, kann hinsichtlich der Umsätze ausländischer Unternehmer als Leistungsempfänger nicht Steuerschuldner werden. Das gilt auch dann…
…Arbeitskräfteüberlassung). Siehe Rz 178 ff. 5.6.7. Gemischte Tätigkeiten 5.6.7.1. Zeitanteilige Aufteilung Rz 95 Ist ein Dienstnehmer teilweise im unternehmerischen und teilweise im nichtunternehmerischen Bereich tätig, sind die Arbeitslöhne entsprechend zuzuordnen und nur mit dem unternehmerischen Teil steuerpflichtig. Die Aufteilung wird…
…Kündigungsmodalitäten, Vorhandensein bzw. Nichtanwendung von Indexklauseln, fremdunübliche Ausgestaltung des Mietvertrages, usw.). Eine nichtunternehmerische Vermietung liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Immobilie an den Anteilsinhaber nicht zum Erzielen von Einnahmen überlassen wird, sondern um diesem einen Vorteil zuzuwenden (vgl. VwGH 16.05.2007, 2005/14/0083)…
…UStG 1994 nach den auf die Ausführung dieser Leistungen entfallenden Kosten bemisst. Bei der Nutzung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens bilden die auf die nichtunternehmerische Nutzung des Gegenstandes entfallenden Kosten die Bemessungsgrundlage. Dazu zählen neben den laufenden Betriebskosten auch die anteilige Absetzung für…
…und Snowboards sind keine Beförderungsmittel. Der Leistungsort bestimmt sich bei nichtunternehmerischen Leistungsempfängern aus EU-Mitgliedstaaten nach § 3a Abs. 7 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 52/2009 und liegt am Unternehmensort in Österreich. Bei nichtunternehmerischen Leistungsempfängern aus Drittländern bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Abs…
… 7 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 1062) Touristenexport Ein Schweizer Staatsbürger erwirbt im Jahr 2007 von einem österreichischen Unternehmer eine Ware für nichtunternehmerische Zwecke und holt sie bei diesem ab. Als Teil des persönlichen Reisegepäcks stellt er sie bei der Ausreise…
…durch ersparte Aufwendungen) den Gewinn der Gesellschaft, der Gesellschaftsgewinn stellt jedoch kein spezielles Entgelt für die Nutzungseinlage dar. Mangels Entgeltlichkeit muss konsequenterweise eine unentgeltliche Leistung angenommen werden. Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung unterliegt bei Überlassung aus nichtunternehmerischen Motiven der Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 3a Abs. 1a UStG 1994 (Verwendungseigenverbrauch)…
…da die Kalkulation der Miete als auch der Veräußerungspreis auf den Nettokosten basiert. Fragestellung Können die zwei, den Gesellschaftern vermieteten Wohnungen dem nichtunternehmerischen Bereich der GmbH zugeordnet werden, wenn diese Wohnungen von Beginn an für die Nutzung zu privaten Wohnzwecken der Gesellschafter errichtet worden sind…