RIS AI
417 Treffer681 msnur geltende Fassungen
BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…Zu 2.: Da im Einkommensteuerrecht hinsichtlich der außerbetrieblichen Einkünfte keine speziellere Bewertungsvorschrift besteht, hat die Schätzung des gemeinen Wertes (§ 10 BewG 1955) nach § 13 Abs. 2 zweiter Satz BewG 1955 zu erfolgen. Danach ist der gemeine Wert aus Verkäufen abzuleiten, wenn dies nicht möglich ist…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…haben die der Verlassenschaft zugewiesenen Gewinne jedoch bislang nicht versteuert. 2 von den Erben werden im gleichen Amt veranlagt wie die Apotheke (Feststellungsverfahren), einer in einem anderen Wiener Finanzamt, einer in Tirol. 1.2. Fragestellung Wie ist zwecks Erfassung der Einkünfte - insbesondere bei den Erben …

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…lit. a EStG 1988 steuerfrei. 2 Werden lohnsteuerpflichtige Einkünf t e (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) erzielt, brauchen andere nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte, wie etwa Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht versteuert zu werden, wenn sie insgesamt den Betrag von 730 Euro im Jahr (Veranlagungsfreibetrag) nicht übersteigen…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…der Gesellschaft weitere, nicht begünstigte Tätigkeiten ausgeübt werden. In diesen Fällen ist nach polnischem Steuerrecht ein innerbetrieblicher Verlustausgleich ausgeschlossen. Die polnische Finanzverwaltung blendet die begünstigte Tätigkeit für Zwecke der Steuerberechnung aus; dh. Gewinne werden nicht versteuert, Verluste sind nicht ausgleichs- oder vortragsfähig. Somit ist eine…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 2/2

…Soweit die Leistung auf Beiträgen des Arbeitgebers beruhen, die als Vorteil aus dem Dienstverhältnis versteuert wurden, ist sie nur zu 25% zu erfassen. Dieses Besteuerungsrecht wird durch das DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, nicht eingeschränkt, da private Ruhebezüge dem Besteuerungsanspruch des Ansässigkeitsstaats unterliegen…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…die Unterhaltsleistung betreffend eine entsprechende Wohnversorgung der unterhaltsberechtigten Person in das äußere Erscheinungsbild von Einkünften zu kleiden, hat nach der Judikatur des VwGH steuerlich unbeachtlich zu bleiben. Auf die fremdübliche Gestaltung des vom Vermieter mit der unterhaltsberechtigten Person abgeschlossenen Mietvertrages kommt es nicht an (vgl…

BMF-010221/0566-VI/8/2014Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach den Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0566-VI/8/201405.09.2014

…Steuerjahren, die potentiell der Abgeltungswirkung der Steuerabkommen unterliegen, in der Schweiz oder in Liechtenstein ausschließlich Spekulationseinkünfte erzielt (keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, keine "Wurzelhinterziehung"). Diese Einkünfte haben gemeinsam mit den sonstigen positiven Spekulationseinkünften in den maßgeblichen Steuerjahren nicht die Grenze von € 440,- überschritten (§ 30 Abs…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 2/2

… 22 UStG 1994 ist nicht anwendbar. Die im Rahmen eines steuerlich anzuerkennenden Pachtverhältnisses bezogenen Pachtentgelte sind somit - ungeachtet der ertragsteuerlichen Beurteilung als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 zu versteuern (siehe dazu im Detail UStR 2000 Rz 2881 ). Die…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…nicht erforderlich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz regelt Artikel 18 Abs. 2 DBA-Thailand, wonach Ruhegehälter oder ähnliche Vergütungen, die von einem thailändischen Unternehmen oder einer in Thailand belegenen Betriebstätte geleistet werden, in Thailand besteuert werden dürfen. Österreich hätte zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung diese Einkünfte…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…zu versteuern. Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung ist somit für die spätere Veranlagung der Gesellschaft evident zu halten. Sollte die GmbH die der Ansässigkeitsbescheinigung zugrunde liegenden Einkünfte im Rahmen der Steuererklärung nicht erfassen, so könnte dies, ungeachtet der Frage, ob Österreich für die ausländischen Einkünfte besteuerungsberechtigt…

02 2261/4-IV/2/90Durchführungserlaß zu den §§ 126 ff der Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2261/4-IV/2/9022.05.1990

…109 bis 116 des Durchführungserlasses zum Umsatzsteuergesetz 1972 und Abschnitt VI des Durchführungserlasses zum Alkoholabgabegesetz 1973) nicht anderes angeordnet wird. (2) Die im Abschnitt 2.3 vorgesehene Sammlung der Bankkontoauszüge kann für den Fall, daß der Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert (Ist-Versteuerung)…

BMF-010216/0087-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006 - Protokoll Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0087-VI/6/200630.11.2006

…zehnten Jahres endet die Besserungsvereinbarung. Soweit der Besserungsanspruch bis dahin nicht erfüllt wurde, erlischt er ersatzlos. Schon in 2001 wird eine Auszahlung von ATS 15 Mio schlagend, die X als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert und die X-GmbH als Aufwand verbucht. In 2003 entsteht die…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…Basispauschalierung nicht möglich (Rz 4103 und 4109 EStR 2000). Zu 2b: Die verrechneten Kilometergelder stellen bei der GmbH insoweit Betriebsausgaben dar, als keine verdeckte Ausschüttung (siehe oben 1b) anzunehmen ist. Sollte keine verdeckte Ausschüttung vorliegen, führen die Kilometergelder beim Geschäftsführer im Rahmen der Einkünfte nach…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft ist daher nicht Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994. 1.2 Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH Nach der bisherigen Verwaltungspraxis können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung (die Gesellschaft ist in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt) auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH, soweit sie Einkünfte gemäß …

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…6% gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 zu versteuern. Diese Begünstigung gilt jedoch nicht für die Kommunalsteuer, sodass die Bezüge im Rahmen der Vergleichssumme zur Gänze kommunalsteuerpflichtig sind. Beispiel 1) Ein Arbeitnehmer, der dem System der Abfertigung alt unterliegt, erhält im Rahmen eines…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…angesetzt wurde, liegt beim Grund und Boden, der zum 31.3.2012 nicht steuerverfangen war, für den übertragenden Gesellschafter Altvermögen vor und es können die auf den Grund und Boden entfallenden Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung für den übertragenden Gesellschafter auch gemäß § 30 Abs. 4 EStG…

BMF-010222/0127-VI/7/2013Information zur neuen Lohnzettelart 24
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0127-VI/7/201305.12.2013

…1 Z 10 EStG 1988) sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 (innerhalb des Jahressechstels soweit nicht nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 versteuert) (Kz 220) an, für die Österreich kein Besteuerungsrecht hat, sind diese zur Gänze im Lohnzettel (Lohnzettelart 24) darzustellen…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…werden, wobei es auf die rechtliche Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses nicht ankommt). Bloße vorbereitende Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten in der Kapitalgesellschaft, die sich lediglich auf die höchstpersönliche Tätigkeit beziehen (zB Sekretariatsarbeit), stellen keinen eigenständigen, sich abhebenden, geschäftlichen Betrieb dar. Auch soll eine Einkünftezurechnung zur natürlichen Person unterbleiben…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…Verlustausgleich vorzunehmen ist oder nicht. Diese Ergebnis kann aber weder aus dem Gesetz abgeleitet werden, noch ist es einsichtig, das Ausmaß des in der Verteilungsbegünstigung gelegenen Progressionsvorteils vom Vorliegen oder Nichtvorliegen auszugleichender Verluste abhängen zu lassen. Aus den dargestellten Erwägungen ist daher die Einkünfteverteilung nach …

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…20% zu versteuern. Dasselbe gilt für das Aufstellen von Handymasten auf grundsätzlich land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die jedoch durch das Aufstellen der Handymasten land- und forstwirtschaftlich nicht mehr nutzbar sind. In diesem Fall liegen nach Rz 5072 EStR 2000 einkommensteuerrechtlich nicht mehr Einkünfte aus Land…