…Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Die Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens obliegt (§ 54 Abs. 2 BAO zufolge) dem Lagefinanzamt (§ 53 Abs. 1 lit. a BAO). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 70 Z 2 BAO (einer sonstigen dauernden Tätigkeit)…
…ist jener Wohnsitz maßgeblich, an dem die Person "ihren" (§ 1 Abs. 2 Z 4 lit. a VersStG) Wohnsitz und nicht bloß "einen" von mehreren Wohnsitzen hat. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist maßgeblich. Primär sind Familienverhältnisse zu berücksichtigen, erst in zweiter Linie Arbeitsverhältnisse. 3. § 1 Abs…
…gemäß § 76 (Einbehaltung der Lohnsteuer), § 79 (Abfuhr der Lohnsteuer), § 84 (Übermittlung eines Lohnzettels) sowie § 87 (Gewährung von Einsicht in Lohnaufzeichnungen) EStG 1988. Für eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Person, die ihren Mittelpunkt der Tätigkeit für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Österreich hat, hat…
…und worüber der Unternehmer Verfügungsmacht hat. Der bloß statutarische Sitz ist kein Abgrenzungsmerkmal gemäß § 12 AVOG, wenn an diesem (im Firmenbuch eingetragenen) Sitz keine betrieblichen Tätigkeiten entfaltet werden. Daher ist es prinzipiell nicht ausgeschlossen, dass es zu unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Erhebung der Körperschaftsteuer und…
…Zuständig ist der Wohnortstaat, sofern die Tätigkeit zu einem wesentlichen Teil im Gebiet dieses MS ausgeübt wird. Wird die Tätigkeit nicht zu einem wesentlichen Teil im Wohnortstaat ausgeübt, so unterliegt die Person den RV des MS, in dessen Gebiet sich der Mittelpunkt der Tätigkeiten …
…dass es jedenfalls zur vollen Besteuerung in Österreich unter Vollanrechnung der schweizerischen Quellensteuer kommen müsste, was der Rechtslage nach dem neuen DBA entspricht. "Sunset-Klausel" bei Aufnahme der Tätigkeit in der Schweiz ab 1.1.2006 (Revisionsprotokoll DBA Österreich-Schweiz) Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht bis…
…vertritt die Auffassung, dass Kroatien nach den Vorgaben des Artikels 15 DBA-Kroatien nur als Tätigkeitsort Steuerrechte hat, alle Einkünfte aus Drittländeraufenthalten hingegen Österreich als Ansässigkeitsstaat zuzurechnen sind. Die beiden operieren offensichtlich mit der Tatsache, dass der Informationsaustausch nach Artikel 26 Abs. 3 DBA-Kroatien…
…unterliegen der Grunderwerbsteuer. Welche neuen Befreiungen und Begünstigungen gibt es im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987)? Neben den schon bestehenden Steuerbefreiungen wurden folgende bisher im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 enthaltene Befreiungen in das GrEStG 1987 übernommen: Freibetrag für Betriebsübergaben (§ 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987)Der…
…6 Abs. 1a zweiter Satz VersStG ein "neuer" Vertrag mit einer Laufzeit von 11 Jahren vor. Die Laufzeit dieses Vertrages wird durch den Rückkauf von 11 auf 2 Jahre verkürzt. Auf Grund dessen wird die auf die Erhöhung der Versicherungssumme (2 Millionen) entfallende Prämie gemäß §…
…Wohnung der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dienen kann. Die Steuerbefreiung ist von folgenden weiteren Voraussetzungen abhängig: innerhalb von drei Monaten ab deren Erwerb müssen sowohl die neue Ehewohnung bezogen als auch die bisherige Ehewohnung aufgegeben werden, die Ehewohnung muss weitere fünf Jahre ohne Änderung der…
…Nach der neuen Rechtslage wird grundsätzlich nur mehr die zivilrechtliche Betrachtungsweise herangezogen, da aber § 121a Abs. 1 erster Satz BAO statisch auf § 3 ErbStG 1955 verweist, stellt die Schenkung auf den Todesfall einen Erwerb von Todes wegen dar und ist damit nicht von der Anzeigepflicht…
…und mit einer Gegenleistung vereinbarten Grundstückserwerb ändert auch die neue Rechtslage ab 1.6.2014 nichts (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987). Die begünstigte Besteuerung nach dem dreifachen (oder einfachen) Einheitswert gemäß § 4 Abs. 2 GrEStG 1987 n.F. ändert nichts an der Steuerbarkeit der Gegenleistung…
…wenn ständig neue gleichwertige Betriebsstätten eröffnet werden und sich kein Mittelpunkt feststellen lässt? Von welchem Finanzamt wären diese Fälle gegebenenfalls zu prüfen? 5.3. Lösung Allgemeine Grundsätze siehe Abschn. 4.3. Sofern das erste zuständig gewordene Finanzamt (bzw. jenes Finanzamt, bei dem der Akt gerade…