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BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…an Tochter, es wird keine Gegenleistung erbracht Bemessungsgrundlage: dreifacher Einheitswert... 60.000, davon 2% = 1.200 GrESt 2. Schenkung eines Grundstückes (dreifacher Einheitswert... 60.000) von Mutter an Sohn, der Sohn übernimmt die mit 50.000 aushaftenden Schulden zur Rückzahlung Bemessungsgrundlage: dreifacher Einheitswert... 60…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…werden kann, weil der Arbeitgeber des überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat ansässig ist. (2)Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitgebereigenschaft im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen und bewirkt keine Änderung der Arbeitgebereigenschaft auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts (LStR 2002 Rz 923). Das Erkenntnis…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…und Verpachtung erzielt Ist ein Mietverhältnis unabhängig von der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Flüchtlingssituation bereits beendet worden und wird die Unterkunft nunmehr einem Flüchtling befristet unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wird keine Änderung der Bewirtschaftungsart (somit auch keine Änderung des Prognosezeitraums) und damit keine Liebhaberei vorliegen…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…Einhebungs- bzw. Einbringungsschritte handelt, insbesondere Fragen der Geltendmachung einer Geschäftsführerhaftung (§ 9 BAO) vor einer allfälligen Rückstandslöschung, also keine Geschäftstätigkeit mehr ausgeübt wird, lässt sich daraus keine Änderung der Zuständigkeit zur Abgabenerhebung durch das bisher zuständig gewesene Finanzamt ableiten. 6. Zuständigkeit - Wohnmobil 6.1. Bezughabende Normen…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…führen Sanierungsmaßnahmen, die nach dem 31. August 2012 gesetzt werden, zu keiner Änderung des bestehenden Mietverhältnisses und zu keiner (Neu)Errichtung. Daran ändert auch eine iZm der Sanierung (zB Großreparatur) erfolgende Mietzinsanpassung nichts (vgl. Mayr , in Scheiner/Kolacny/Caganek , Kommentar zur Mehrwertsteuer- UStG 1994, Anm…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…der Jahresveranlagung für 2001 mit Umsatzsteuerbescheid vom 4. Februar 2003, also mit Ablauf des 4. Februar 2013, eingetreten. 20. Berufungsverfahren - unrichtige Einkunftsart 20.1. Bezughabende Norm §§ 198, 245 BAO 20.2. Sachverhalt Ein Abgabepflichtiger bringt Berufung ein und beantragt eine Änderung der Einkunftsart, da keine…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…die Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung wird durch die Einbringung des Vorlageantrages nicht berührt, weshalb bis auf Weiteres keine Änderung der Gebarung, die sich auf Grund einer teilweise stattgebenden oder verbösernden Berufungsvorentscheidung ergeben hat, vorzunehmen ist. Das Berufungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, die Rechtskraft der zu…

BMF-010102/0001-IV/2/2007Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0001-IV/2/200703.08.2007

…von Waren/Dienstleistungen berechtigen) kommt es zu keiner Änderung der bisherigen Regelung (siehe Abschn. 4.2 Abs. 2 des Durchführungserlasses zu § 126 ff BAO vom 22.5.1990, GZ 02 2261/4-IV/2/90), dabei ist der Bonverkauf und nicht die Warenausgabe für die…

04 1482/13-IV/4/00Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/13-IV/4/0003.05.2000

…dieser ebenfalls das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, sodass durch das neue Abkommen insoweit keine Änderung der Rechtslage zu erwarten ist. (EAS 1517). Eine andere Rechtslage besteht hingegen, wenn keine Rentenzahlungen, sondern eine Einmalauszahlung der angesparten Versicherungssumme vorgenommen wird. Unterliegen die in Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile nach…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…und werden erst nach dem Absenden im Register eingetragen. Keine Bestätigung der Geschäftsführung des Rechtsträgers ist erforderlich, wenn bei einer Ergänzung eines Compliance-Packages keine Änderung der relevanten inländischen oder ausländischen übergeordneten Rechtsträger und keine Änderung bei den zu übermittelnden Dokumenten vorgenommen wird. Liegen Informationen…

BMF-010203/0327-VI/6/2009Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben und Sonderausgaben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0327-VI/6/200929.05.2009

…Für Organisationen, die bereits eine allgemeine Steuernummer haben, tritt keine Änderung ein; es werden auch hinsichtlich der normalen steuerlichen Belange keine Zuständigkeiten verschoben, weil sich die vom Gesetz angeordnete Zuständigkeit des Finanzamtes Wien 1/23 ausschließlich auf die Wartung der Listen bezieht. Antragsteller, die noch…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…Betriebes bewirkt idR keine Änderung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen gemäß § 32 Abs. 3 Z 2 BewG 1955; daher bleiben die Abschläge bzw. Zuschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen unverändert, sofern nicht eine Aktualisierung auf Grund geänderter tatsächlicher Verhältnisse oder eine Fehlerberichtigung erforderlich ist. Änderungen der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen…

BMF-010221/1435-IV/4/2011Zusammenfassung des Ergebnisses des Konsultationsverfahrens vom 28. Oktober 2011 gemäß DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1435-IV/4/201131.10.2011

…1 DBA-Schweiz idgF BGBl. Nr. 64/1975 in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung ausgenommen sind. Die durch das Abänderungsprotokoll 2006, BGBl. III Nr. 22/2007, bewirkte Revision des DBA-Schweiz hat in diesem Zusammenhang keine Änderung der bisherigen Rechtslage herbeigeführt. Art. 23 Abs…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…liegt keine landwirtschaftliche sondern gewerbliche Tierhaltung vor. Bewertung: Gemäß § 60 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 sind die den gewerblichen Tätigkeiten dienenden Wirtschaftsgüter (Flächen und Gebäude, Gebäudeteile) wie Grundvermögen zu bewerten, auch Stall und Scheune sowie Reithalle, Reiterstüberl, Reitanlagen ua. Durch die Änderung der Vermögensart…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…wäre auch bei der Veräußerung des einheitlichen Wirtschaftsgutes dem Umstand der Verwendung des Wirtschaftsgutes sowohl im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als auch im Gewerbebetrieb Rechnung zu tragen. Das Veräußerungsentgelt ist entsprechend der Verwendung aufzuteilen. Da die Veräußerung bei dieser Beurteilung keine Änderung der Verhältnisse im…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…aufgenommen. Laut Kreditvertrag ist der Kreditnehmer berechtigt, den Kredit in anderen frei konvertierbaren Währungen auszunützen, wobei rechtzeitig (2 Wochen vor dem jeweiligen Roll-Over-Termin) ein schriftlicher Antrag zu stellen ist. Durch eine solche Konvertierung wird laut Kreditvertrag keine Verfügung über die neuen Kreditmittel eingeräumt…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…30.1.2003, 99/15/0085 keine Änderung gegenüber der bisherigen Paxis erfahren. Dem Erkenntnis ist somit keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beizumessen. Im Budgetbegleitgesetz 2003 wird eine Änderung des Wortlautes des § 4 Abs. 5 EStG 1988 im Sinne der bisherigen Praxis erfolgen. 5. …

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…es keinen Hinweis auf eine mögliche Enteignung im vorangehenden Vertrag oder in sonstigen Unterlagen gegeben hat. Die Enteignung muss zudem als zusätzliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Befreiung auch rechtlich durchsetzbar sein, zB aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung im Bundesstraßen-, Eisenbahn- oder Wasserrechtsgesetz oder anderen Bundes…

BMF-010219/0498-VI/4/2008Mehrwertsteuersatzsenkung für Arzneimittel
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0498-VI/4/200817.12.2008

…bereits bisher in der Anlage zu § 10 Abs. 2 UStG 1994 aufgrund der zolltariflichen Erfassung in den jeweiligen Positionen der Kombinierten Nomenklatur (KN) enthalten sind, tritt keine Änderung ein. So unterliegen etwa Kräutertees oder verschiedene Lebensmittelzubereitungen nach Z 20 und Z 28 der Anlage weiterhin…

06 0101/3-IV/6/02Körperschaftsteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/3-IV/6/0226.11.2002

…für die steuerliche Behandlung der Anteilsinhaber). Bei den anderen Körperschaften ist eine verdeckte Ausschüttung denkbar, soweit sie Gewinneinkünfte erzielen. Soweit bei diesen Körperschaften außerbetriebliche Einkünfte im Sinne des EStG 1988 anfallen oder ein steuerneutraler Bereich vorliegt, kann das Rechtsinstitut der verdeckten Ausschüttung keine Bedeutung haben…