…Was die beiden Bereiche abgabenverfahrensrechtlich verbindet, ist der Umstand, dass jeweils Abgabenverfahren - hauptsächlich in Form der Arbeitnehmerveranlagung - stattfinden und es daher fraglich sein kann, wer Abgabenerklärungen einreichen, wer Adressat von Bescheiden der Abgabenbehörde sein und wer Rückzahlungsanträge stellen kann. Im Kontext des Sozialhilfebezugs ergingen drei…
…05.2012, 2009/07/0123. "Nach der Lebenserfahrung geht es einem Bauherrn oder Bauführer, wenn bei der Realisierung von Bauvorhaben das angefallene Aushubmaterial oder Abbruchmaterial von der Baustelle weggeführt wird, im Regelfall hauptsächlich darum, das Bauvorhaben, ohne durch das Material behindert zu werden, zu vollenden…
…zu verlangen sein. 5. Advance Ruling - Anfrage eines ausländischen Unternehmens 5.1. Sachverhalt Das Unternehmen AB hat seinen Sitz in Budapest. Es werden Umsätze hauptsächlich in Ungarn erzielt. Die ungarischen Umsatzerlöse betragen etwa eine halbe Mio. Euro pro Jahr. In Österreich erzielt das Unternehmen geringe…
…sollen, weil die Veräußerung des Vermögens zu Buchwerten stattgefunden habe. Beispiel b): An einer schon seit längerer Zeit bestehenden Kommanditgesellschaft mit dem hauptsächlichen Geschäftsgegenstand "Werbeagentur" sind eine Komplementärgesellschaft mit beschränkter Haftung (als Arbeitsgesellschafterin) und vier Kommanditisten mit einer Vermögenseinlage von jeweils 25% des Gesellschaftsvermögens beteiligt…
…sein, der nicht in den Räumen der Betriebsstätte, sondern außerhalb arbeitet, wenn er nur in bestimmten ständigen Beziehungen zu dieser Betriebsstätte steht, hauptsächlich dann, wenn sein Arbeitseinsatz von dieser Betriebsstätte aus geleitet wird (VwGH 13.12.1960, 0145/56, Lohnsummensteuer der DDSG). Beispiele Kraftfahrer, die…
…Euro betrug. Diese Ausnahme ist auch in jenen Fällen sinngemäß anzuwenden, in denen keine Unternehmensgruppe vorliegt. Diese Ausnahme besteht allerdings nicht für Personen, die hauptsächlich Finanz- und Investitionstätigkeiten ausüben (vgl. auch § 7a Abs. 2 EU-AHG). Beispiel 7: Im Hinblick auf einen grenzüberschreitenden Vorbescheid, der…
…mit Regelwirtschaftsjahr wird von der deutschen BaFin als AIF eingestuft, nach deutschem Steuerrecht aber weiterhin als Personengesellschaft und nicht als Fonds behandelt. Die PE PersGes hält hauptsächlich Beteiligungen an deutschen, österreichischen und anderen ausländischen Kapitalgesellschaften. An der PE PersGes sind österreichische natürliche und juristische Personen…
…das das Flugzeug im internationalen Verkehr betreibt, in Österreich befindet." Der vorliegende Fall unterscheidet sich von jenem der EAS 2800 hauptsächlich darin, dass es sich bei dem verleasten Piloten um eine in Österreich ansässige und somit unbeschränkt steuerpflichtige Person handelt und dass andererseits die Verleasung…
…zur gewerblichen Weiterveräußerung oder zur gewerblichen Vermietung. Als Kraftfahrzeuge gelten - neben Krafträdern - nach § 2 Z 2 NoVAG Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Für die Abgrenzung zwischen NoVA-pflichtigem…
…nicht. Es erfolgten auch noch teilweise Ausschüttungen durch DT, was hauptsächlich auf den dort eingebuchten Zinsertrag zurückzuführen ist. Fragestellung: Ist die Aktivierung und sofortige Abschreibung eines noch nicht konkret beschlossenen Gesellschafterzuschusses bei Verbuchung gegen Rückstellung zulässig? Ist die Bildung einer Rückstellung für Haftungen zulässig, sofern…
…Die daraus resultierenden laufenden Zinsen werden bei den BgA erfolgsmindernd angesetzt. Da die Trägerkörperschaft die Darlehenshingaben (Finanzierung hauptsächlich aus angelegten Spendengeldern) der bloßen Vermögensverwaltung zuordnet, erfolgt keine Versteuerung der Zinseneinkünfte (das heißt keine Begründung eines BgA). Können derartige Darlehensverhältnisse zwischen einer KöR und ihren BgA…
…vom Unternehmer auf die einzelnen Gemeinden aufzuteilen. Dabei sind die örtlichen Verhältnisse und die durch die Betriebsstätte verursachten Gemeindelasten zu berücksichtigen. 10.1.4.1. Die hauptsächlichen Zerlegungsfaktoren Rz 147 Dienstnehmer, die in der erhebungsberechtigten Gemeinde ihren Wohnsitz haben; den mit dem Wohnen der Dienstnehmer…