…insgesamt keine Gewinne erwirtschaftet, liegt eine Tätigkeit iSd § 1 Abs. 2 LVO und daher jedenfalls keine Unternehmereigenschaft des Betreibers vor. Anlagen, die sich innerhalb angemessener Frist "rechnen" Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig unter Einnahmenerzielungsabsicht ausübt. Dies ist nach der…
…die Körperschaften öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) gewerblich oder beruflich tätig. Das KommStG 1993 schließt sich inhaltlich weitgehend dem Unternehmensbegriff des § 2 Abs. 3 UStG 1994 an. Soweit die Tätigkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts als unternehmerisch iSd UStG…
… 2 Abs. 1 UStG 1994, "gewerbliche oder berufliche Tätigkeit liegt auch dann vor, wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt". Bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts sind daher die Liebhabereigrundsätze nicht anzuwenden (siehe auch § 2 Abs. 1 KStG 1988). Belegerteilungspflicht ist daher zB…
…Abs. 1 UStG 1994. Nach § 2 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Die Belegerteilungspflicht des § 132a BAO besteht ua. auch dann, wenn die Umsätze umsatzsteuerfrei sind, wenn sie unter der "Kleinunternehmergrenze" (zufolge § 6 Abs. 1…
…Nr. 395/1967 idF BGBl. Nr. 709/1995, zwischen Dienstnehmern ein und derselben öffentlichen, nicht im Zusammenhang mit einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit stehenden Einrichtung unterscheidet, und zwar zwischen solchen, die "öffentliche Funktionen" ausüben, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist. 4. Die…
… das trifft bei engem wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Zusammenhang zu. Es kommt auf das Ausmaß der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betrieben bzw. Tätigkeiten im Einzelfall an. Als Merkmale für eine einheitliche Einkunftsquelle sind etwa anzusehen: Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem…
…NoVAG unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführfahrzeugen, der Normverbrauchsabgabe, soweit nicht ohnehin eine Lieferung oder eine gewerbliche Vermietung vorliegt. Als erstmalige Zulassung gilt ua. auch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre…
…14/0091). Grundsätzlich ist jeweils von einer Einzelfallbetrachtung auszugehen. Schädlich für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges sind insbesondere folgende Kriterien: Bei der Vermietung handelt sich um eine Tätigkeit, die nicht in der üblichen gewerblichen oder beruflichen Betätigung der Gesellschaft liegt. Es wird ein besonders repräsentatives Gebäude…
…Nutzung als Anlagegut, und in der Folge begünstigter Zweck, wie gewerbliche Weiterveräußerung, oder umgekehrt) bedeutet dies eine volle Berichtigung des Vorsteuerabzuges. Im Anlassfall kommt es daher zu einer vollen Vorsteuerberichtigung zu Gunsten des Unternehmers und zur Steuerpflicht der Veräußerung des Fahrzeuges. § 12 Abs. 16 UStG…
…private Gästezimmer oder Ferienwohnungen mit höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unterliegen; b.Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG 1988 beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben, Kurtaxen oder vergleichbare landesübliche Abgaben…
…private Gästezimmer oder Ferienwohnungen mit höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unterliegen; b.Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG 1988 beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben, Kurtaxen oder vergleichbare landesübliche Abgaben…
…Tatsächlich (belegmäßig) nachgewiesene Aufwendungen für ein Reiseticket (zB Bahnticket, Flugticket) oder eine Nächtigungsmöglichkeit (zB Hotelrechnung) im Zusammenhang mit einer beruflichen Reise (vgl. Rz 78). Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 an Geschäftsführer gewährt werden…
…Förderungswerber, die über keine KUR oder GLN verfügen, genügt die Angabe der Steuernummer und Sozialversicherungsnummer in Österreich. c.Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten jeweils beantragten Betrachtungszeitraum wird eine unternehmerische Tätigkeit in Österreich ausgeübt. d.Wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19 im jeweiligen Betrachtungszeitraum…
…Förderungswerber, die über keine KUR oder GLN verfügen, genügt die Angabe der Steuernummer und Sozialversicherungsnummer in Österreich. c.Zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten jeweils beantragten Betrachtungszeitraum wird eine unternehmerische Tätigkeit in Österreich ausgeübt. d.Wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19 im jeweiligen Betrachtungszeitraum…
…EStG 1988] und/oder selbständiger Arbeit [§ 22 EStG 1988]) sind möglich. Dazu zählen auch Bezüge aus der Pensionsversicherung. Steuerfreie künstlerische Arbeitsstipendien, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden, gelten als Nebeneinkünfte. Steuerpflichtige Nebeneinkünfte und Leistungen aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung…
…begeht ein Berufsvergehen, wer eine der in den §§ 3 bis 5 WTBG (Anm.: Berechtigungsumfang von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern) angeführten Tätigkeiten anbietet oder ausübt, ohne die erforderliche Berufsberechtigung zu besitzen. Berufsberechtigte, die Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft sind, unterliegen gemäß § 90 Abs. 2 BibuG zusätzlich…
…und zwei Tage in Österreich (Teleworking im Homeoffice) tätig. Aufgrund des beruflich bedingten Zweitwohnsitzes (200 km vom inländischen Hauptwohnsitz entfernt) ist er in beiden Staaten veranlagungspflichtig und unterliegt in beiden Staaten der unbeschränkten Steuerpflicht. Er spendet einen beträchtlichen Betrag an eine österreichische karitative Einrichtung und…