…sind beispielsweise (siehe auch KStR 2013 Rz 42 ff): Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) Gemeindeverbände Gesetzliche Interessensvertretungen (Arbeiterkammern, Ärztekammer, Kammer der gewerblichen Wirtschaft usw.) Sozialversicherungsträger Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Freiwillige Feuerwehren, soweit landesgesetzlich vorgesehen Österreichisches Rotes Kreuz mit den Landesverbänden und Bezirksstellen Politische Parteien…
…körperlichen Sachen und Geldforderungen an a) inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, b) inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, c) politische Parteien im Sinn des § 1 Parteiengesetz, d) ausländische Vereinigungen und Institutionen der in lit. a und b genannten Art…
…die nur dem Bund oder anderen Gebietskörperschaften dienen, Zuwendungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Subventionen), Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgende juristische Personen, gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften, politische Parteien und entsprechende ausländische Vereinigungen (bei Gegenseitigkeit), Zweckzuwendungen zu in- und ausländischen gemeinnützigen Zwecken, Zuwendungen zur Beseitigung…
…Titel der Altersversorgung sowie aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Fürsorgebedürftigkeit der Leistungsempfänger erbringen, zB Versorgungsfonds von Kammern oder gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Bei unselbstständigen Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen ist Voraussetzung, dass die Kapitalanlagen in einem eigenen Rechnungskreis zusammengefasst und die…
…05 ). Beispiele für Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen einer KöR sind beispielsweise die (auch in den KStR genannten) Versorgungsfonds von Kammern (zB Anwaltskammer, Ärztekammer usw.) oder gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften oder etwa sogenannte Bürgerspitalfonds bzw. Bürgerspitalstiftungen (siehe zu Letzterem VwGH 28.02.2012, 2009/15/0221 )…
…einzelnen Punkte des Protokolls sind nach Paragraphen des Einkommensteuergesetzes aufsteigend geordnet. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2004 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im…
…rechtlich unselbständiger Teil eines Rechtsträgers mit Sitz im Ausland sind Wohnungseigentümergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften nach bürgerlichem Recht Einzelunternehmer, auch wenn diese im Firmenbuch protokolliert sind Kirchen, Rechtsformen nach kirchlichem Recht (zB kanonische Stiftungen und anerkannte Religionsgemeinschaften) Politische Parteien Bei allen Rechtsträgern, die aus dem Firmenbuch bzw…
…nicht behindert. Da in einem österreichischen Abgabenverfahren alle Beweismittel verwertbar sind, können selbstverständlich auch die bei einer ausländischen Muttergesellschaft im Masterfile gesammelten Daten in Österreich verwertet werden. Einer gesetzlichen Umsetzung bedarf es hierzu derzeit nicht. Nachweis des überwiegenden Aufenthaltes im Ausland (§ 25 EStG 1988, Art…
…wonach eine Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine andere als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen darf. Hinsichtlich des Vorliegens eines unentbehrlichen/entbehrlichen Hilfsbetriebes bzw. eines begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes siehe Rz 134. 8.3.1. Natürlichen Personen und Personengesellschaften Rz 129 Bei natürlichen Personen oder…
…sofern es sich um kein Anbringen im Sinn des § 85 BAO handelt), die aufgrund eines gesetzlichen Erfordernisses eine Unterschrift aufweisen müssen und im Original mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wurden, können ausschließlich elektronisch übermittelt werden, da sich die Unterschriftswirkung nicht auf den Ausdruck erstreckt…
…Ergotherapie). Nach UStR 2000 Rz 876 kann von einer Vergleichbarkeit mit öffentlichen Schulen ausgegangen werden, wenn eine aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung behördlich anerkannte und öffentlich kundgemachte Ausbildungseinrichtung privaten Rechts eine gesetzlich oder mittels Verordnung geregelte mehrsemestrige Berufsausbildung in vollem Umfang anbietet, wie zB Ausbildungseinrichtungen iSd …