…a, 56 BewG 1955 Mietzinsbeschränkungen Anhand von vorgelegten Mietzinslisten bzw. Mietverträgen wird die Kürzung gemäß § 53 Abs. 7 lit. a BewG 1955 beantragt; ersichtlich sind Begriffe wie zB Hauptmietzins § 45 MRG; fixe Kategoriemiete; Richtwertmietzins; freier Mietzins; freie Vereinbarung (frei vereinbarter Mietzins). Baurechtsgeber ist das Land…
…auch EuGH 26.9.2013, Rs C-283/12 , Serebryannay vek EOOD , zur Vermietung einer Wohnung ohne laufenden Mietzins gegen die Verpflichtung des Mieters bauliche Maßnahmen durchzuführen, die dem Vermieter nach Vertragsende zu Gute kommen). Durch die Aufstockung des Gebäudes und den Ausbau des…
…Verkehrswert unter Umständen wesentlich beeinflussen (zB bei der Belastung eines Grundstückes durch ein Wohnrecht). Der Nachweis des geringeren gemeinen Wertes (§ 10 Abs. 2 und 3 BewG 1955) unterliegt grundsätzlich der freien Beweiswürdigung. Es kann jedes taugliche Mittel für den Nachweis herangezogen werden, auch ein Gutachten…
…hat ein innergemeinschaftliches Verbringen von Deutschland nach Österreich und einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich. Eine Einfuhr im Inland liegt vor, wenn Gegenstände aus dem Drittlandsgebiet ins Inland gelangen und im Inland zum freien Verkehr abgefertigt werden. Die Abfertigung der Waren im Gemeinschaftsgebiet erfolgt in Österreich…
…die zeitraumbezogene Gegenleistungsbeziehung, nämlich die zukünftige Verpflichtung der GmbH gegenüber einem Dritten; mit der Tilgung ist das Ganze für die GmbH erledigt. Der Umstand, dass der fremdfinanzierte Rückzahlungsbetrag über den Mietzins an die Mieter weiter verrechnet wird, kann zu keinen anderen Beurteilung führen. 6. § 6…
…010206/0058-VI/5/2016 (Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015) wird unter Punkt 4.6.2 Folgendes ausgeführt: 4.6.2. Kraftfahrzeug-Abstellplatz Wie sind Kraftfahrzeugabstellplätze im Freien, im Haus…
… 53 Abs. 7 lit. a BewG 1955 in der Höhe von 60% zum Ansatz? Lösung: Nein, die Vermietung einer Garage ist keine Tätigkeit der Wohnungsgemeinnützigkeit und unterliegt daher keiner Mietzinsbeschränkung. Deshalb steht kein Abschlag gemäß § 53 Abs. 7 lit. a BewG 1955 zu. 1.10…
… 108 EStG 1988 | Mzb 2 | Mietzinsbeihilfe | G 1 | Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben | G 10 | Bodenwertabgabe | FK 43 | Stundungszinsen | FK 44 | Neuberechnung der Stundungszinsen | FK 45 | Aussetzungszinsen | FK 240…