…b sublit. dd) WiEReG sinngemäß. Als Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses ist bei diesen Personen "Kontrolle" in den Meldeformularen auszuwählen. Eine Kontrolle auf andere Weise kann auf verschiedenste Arten, rechtlich oder durch faktische Umstände, begründet werden. Entscheidend ist allerdings immer, dass wesentliche geschäftliche Entscheidungen…
…VwGH 31.3.2003, 97/14/0128), Vermögensverwalter im Sinn des § 80 Abs. 2 BAO. § 9 BAO stellt nicht auf eine faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab. Ein de facto Geschäftsführer ist kein Vertreter im Sinn des § 80 Abs. 1 BAO und des § 18 Abs…
…aufscheinen, wahrnehmen. Grundlage dafür sind oftmals professionelle Nominee-Vereinbarungen, die von Unternehmensdienstleistern angeboten werden, teilweise auch in Form von reinen "Signature for sale"-Vereinbarungen, in denen der Nominee-Direktor lediglich den Außenauftritt - etwa durch das Leisten von Unterschriften und das offizielle Aufscheinen in Registern, jedoch…
…Tätigkeiten, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unter den gleichen Bedingungen ausübt wie private Wirtschaftstreibende. Unerheblich ist, ob die Tätigkeit in Wahrnehmung von Aufgaben besteht, die aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz zugewiesen und geregelt sind. Ausschlaggebend sind die konkreten Ausübungsmodalitäten der Tätigkeiten. Soweit Art…
…Gesellschaftsvertrag reicht jedenfalls nicht aus, um einen sich abhebenden Betrieb zu begründen; ein solcher muss faktisch vorliegen. 2. Bei einer GmbH & Co KG bekommt die Komplementär-GmbH (die über keinen eigenständigen Betrieb verfügt) das Honorar für die Geschäftsführung in der KG, die von A ausgeführt…
…Zu beachten ist aber jedenfalls, dass auch bei einem rechtswirksamen Verzicht dennoch auf andere Weise Kontrolle ausgeübt werden kann, beispielsweise durch faktische Umstände ua. Personenidentität oder enge verwandtschaftliche Beziehungen (siehe auch Abschnitt 2.3.9 (Ausübung von Kontrolle auf "andere Weise")). Zudem ist zu beachten…
…auch bloß faktisch wahrnehmen. Beispiel: Buchhalter, Geschäftsführer bzw. Steuerberater, der (die) mit der Erledigung der Kommunalsteuererklärung betraut ist (sind); Gemäß §§ 119 ff BAO trifft diese Pflicht zunächst den Abgabepflichtigen selbst. Ein persönliches Handeln des Abgabepflichtigen ist aber nur dort erforderlich, wo dies ausdrücklich durch Gesetz…