…Regelmäßig wird "faktische Geschäftsführung" dann bejaht, wenn die eigentlich bestellten Geschäftsführer als Strohleute ihre Organfunktionen nicht ausüben und stattdessen ein anderer (meist ein Mehrheitsgesellschafter) die Gesellschaft tatsächlich leitet (vgl. etwa OGH 19.05.2021, 17 Ob 5/21s). Derartige faktische Geschäftsführer sind aufgrund der Definition…
…vor. Es ist daher naheliegend, dass dieser Vermögensübertragung auch kein Rechtsgeschäft zugrunde liegt, sondern von einer faktischen Übertragung auszugehen ist. Diesfalls ist zu untersuchen, ob es sich um eine Vermögensüberlassung (und damit um eine Nutzungseinlage) oder eine Vermögensübertragung (zB durch Eintritt in Vertragsverhältnisse, KFZ-Ummeldungen…
…die in das Vermögen des Inhabers eines Unternehmens übergeht. Der stille Gesellschafter ist also weder am Vermögen, noch an der Geschäftsführung, sondern nur am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt. Ein stiller Gesellschafter ist daher kein wirtschaftlicher Eigentümer eines Rechtsträgers. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft…
…dem Gesellschafter-Geschäftsführer zuzurechnen ist, ist aber jedenfalls in die Kommunalsteuerbemessungsgrundlage miteinzubeziehen. Lizenzzahlungen aufgrund patentierter Erfindungen sind dann nicht in die Bemessungsgrundlage für die KommSt einzubeziehen, wenn es sich um keine Tätigkeitsvergütung für die Geschäftsführung (BFG 08.04.2016, RV/2100718/2009; UFS 15.10…
…einer GmbH heranzuziehen. Gemäß § 18 GmbHG vertreten die Geschäftsführer die GmbH. Nicht zum Geschäftsführer bestellte oder dazu bevollmächtigte "faktische" Geschäftsführer werden durch das bloße Ausüben von Geschäftsführungstätigkeiten allein noch nicht zu Vertretern im Sinn des § 80 BAO (vgl. VwGH 27.02.2008, 2005/13/0084…
…auch ausreichend offen gelegt worden. Änderung der organisatorischen Struktur: Wird verneint, weil der bisherige Geschäftsführer nach wie vor im Unternehmen die Geschäftsführung innehat (wenn auch in abgewandelter Form) und lediglich ein weiterer Geschäftsführer hinzutrat, somit kein Austausch von Organen. Änderung der wirtschaftlichen Struktur: Wird zugestanden…
…nicht aus, um einen sich abhebenden Betrieb zu begründen; ein solcher muss faktisch vorliegen. 2. Bei einer GmbH & Co KG bekommt die Komplementär-GmbH (die über keinen eigenständigen Betrieb verfügt) das Honorar für die Geschäftsführung in der KG, die von A ausgeführt wird. A ist…
…Vereinbarungen (unabhängig von deren Umfang), die direkt auf Ebene des zu meldenden Rechtsträgers bestehen (sich also entweder direkt auf die Anteile des meldenden Rechtsträgers beziehen oder - im Falle von Nominee-Direktoren - die Geschäftsführung des zu meldenden Rechtsträgers betreffen). Nominee-Vereinbarungen auf übergeordneten Ebenen sind nicht…
… 1 iVm § 5 RAO ) nicht Rechtsanwältin iSd § 21c Z 1 lit. a RAO und daher nicht zur Geschäftsführung bzw. Vertretung in der Gesellschaft befugt. Sie hat in der Gesellschaft tatsächlich auch nie aktiv mitgewirkt. Aufgrund der standesrechtlichen Vorschriften ist ihre Kommanditistenstellung von der aufrechten Gesellschafterstellung…
…ist eine Eigenkapitalerfassung wesensfremd, sodass eine "Nachentwicklung" für den Beobachtungszeitraum (§ 11 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) nicht nur an den faktischen Möglichkeiten scheitern wird, sondern auch mit der auf die Bilanzierung zugeschnittenen Konzeption des § 11 EStG 1988 nicht vereinbar erscheint. Nach Ansicht des Bundesministeriums…
…ergibt sich aus der jeweiligen tatsächlichen Gestaltung der Dinge. Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist dort, wo der für die Geschäftsführung entscheidende Wille gebildet wird, somit die für die Führung des Unternehmens notwendigen und wichtigen Maßnahmen getroffen werden. Sitz ist der Ort, der durch Gesetz…