1. EINLEITUNG Die Einleitung soll lediglich einen ersten groben Überblick über die Anspruchszinsen vermitteln. Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen, Gutschriftszinsen) gelten für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2000. Anspruchszinsen gleichen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der…
…oder Aufhebung von Feststellungsbescheiden sind beispielsweise § 276 Abs. 1 BAO (Berufungsvorentscheidung), § 289 Abs. 1 BAO (Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz), § 289 Abs. 2 BAO (Berufungsentscheidung), § 293 BAO (Berichtigung zB wegen eines Schreib- oder Rechenfehlers), § 293b BAO (Berichtigung aus der Abgabenerklärung…
…den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof dem Grundsatz nach ausgenommen (§ 2 Abs. 1 Z 4 erster Fall BiBuG 2014). Davon bestehen wiederum Gegenausnahmen, die - in den durch die Abgabenbehörden des Bundes nach dem Verfahrensrecht der BAO zu besorgenden Materien - folgende Funktionen und Anbringen umfassen: Übersichtstabelle Berechtigungsumfang…
…zu entsprechen, wenn spätestens zwei Monate nach Eintritt der Naturkatastrophe die Zahlung erfolgt oder ein neues Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung eingebracht wird. Antrag auf Herabsetzung bzw. Nicht-Festsetzung von Säumniszuschlägen, wenn eine fällige Abgabe aufgrund der Naturkatastrophe nicht rechtzeitig entrichtet werden konnte. Die Behörde…
…3 KStG 1988 iVm § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 98 Abs. 1 Z 3 erster Teilstrich EStG 1988 beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Österreich. Ob auch abkommensrechtlich eine "Betriebstätte" besteht, wäre basierend auf Art. 5 Abs. 1 iVm Abs. 4 OECD-MA für beide Regionalbüros getrennt…
…Hand sowie Ersatzleistungen durch Dritte (insbesondere Versicherungsleistungen) kürzen die außergewöhnliche Belastung bzw. den Pauschalbetrag, auch wenn sie erst in einem späteren Jahr zufließen (vgl. LStR 2002, Rz 822). Verbleibende Detailauskünfte zu speziellen außergewöhnlichen Belastungen werden über die zentrale Hotline (siehe Pkt. 4.1) beantwortet. 2…
…die Entstehung des Anspruchs auf Beschwerdezinsen nicht relevant: ob die Entrichtung vor Fälligkeit, am Fälligkeitstag oder danach erfolgte, ob die nicht zeitgerechte Entrichtung Säumnisfolgen (insbesondere Säumniszuschläge) ausgelöst hat, ob die Entrichtung im Wege einer Zwangsvollstreckung erfolgte, ob die Entrichtung einen Abgabenbetrag betraf, dessen Einhebung gemäß …
…02.2008, 2006/15/0339). Erfolgte die Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides während eines gegen den Festsetzungsbescheid anhängigen Berufungsverfahrens, so trat der Jahresbescheid iSd § 274 erster Satz BAO (idF vor FVwGG 2012) an die Stelle des Festsetzungsbescheides (vgl. VwGH 04.06.2008, 2004/13/0124). Auch nach…
…bzw. nicht korrekt vorgenommen wurde, hat die Nachversteuerung entsprechend § 201 BAO mit Bescheid zu erfolgen und sind allfällige Säumniszuschläge festzusetzen. Die finanzstrafrechtlichen Konsequenzen einer allenfalls eingetretenen Abgabenverkürzung sind nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. 5. Bewilligungsbescheide Die Verpflichtung zur unaufgeforderten Vorlage der Meldung nach …
…Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst (§ 184 Abs. 2 UGB). Die Parteifähigkeit einer OG oder KG erlischt erst mit Vollbeendigung der Gesellschaft. Die Auflösung solcher Gesellschaften und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigt ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten (zB…
…April 2006, BMF-010103/0030-VI/2006, AÖF Nr. 128/2006. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen, Aussetzungszinsen und Säumniszuschläge von Amts wegen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (nach den §§ 212 Abs. 2 letzter Satz, 212a Abs…
…von A an B. A schenkt ihrem Sohn B am 25. November 2010 40.000 Euro. 9.2. Frage Darf A ihrem Sohn B am 25. November 2011 oder erst am 26. November 2011 20.000 Euro schenken, ohne gemäß § 121a BAO anzeigepflichtig zu sein…
…sondern mit einem bestimmten Wert, in der Praxis mit 1 Schilling. Dieser wird erst beim endgültigen Ausscheiden des Anlagegutes abgeschrieben. Zu dieser Vorgangsweise besteht aber weder eine gesetzliche Verpflichtung noch handelt es sich um eine Frage der Ordnungsmäßigkeit, wenn die Erfassung des Vermögensgegenstandes auch in…
…und Glauben, wenn Jahre später die AfA mit der Begründung, der Aufwand hätte im ersten Jahr oder über eine kürzere Nutzungsdauer abgesetzt werden müssen, nicht anerkannt wird. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben setzt voraus, dass ein (unrechtes) Verhalten der Behörde, auf…
…Schlussrechnung nicht abgesetzten Umsatzsteuerbeträge aus den Anzahlungsrechnungen. Diese Steuerschuld fällt erst im Zeitpunkt der Ausstellung einer berichtigten, ordnungsgemäßen Schlussrechnung weg. Es kommt daher grundsätzlich zur Verhängung eines Säumniszuschlages. Von der Verhängung eines Säumniszuschlages ist jedoch Abstand zu nehmen, wenn der Leistungsempfänger aufgrund der Schlussrechnung keinen…
…zinsen | Aussetzungs- zinsen | Anspruchs- zinsen | Beschwerde- zinsen | Umsatzsteuer- zinsen | Zinsen gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz COFAG-NoAG | Zinsen gemäß § 16 Abs. 1 zweiter Satz COFAG-NoAG | 09.04.1999 | 2% | 6% | 3% | - | …
…Sachverhalt Wenn der Verwaltungsgerichtshof eine UFS-Entscheidung aufhebt, vergeht bis zum neuerlichen Erlassen einer Berufungsentscheidung eine gewisse Zeit. 28.2. Frage Hat die Abgabenbehörde erster Instanz diese Bescheidaufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sofort mittels "händischen § 299 BAO" buchungstechnisch umzusetzen? Gilt eine damals beim "wiederauferstandenen" Vorlageantrag bewilligte…
…Einkommensteuerbescheid für 2000 und ein diesbezüglicher Verspätungszuschlagsbescheid. Der Einkommensteuerbescheid wird mit Berufung angefochten; der Verspätungszuschlagsbescheid wird formell rechtskräftig. Die Berufung wird erst nach Eintritt der Bemessungsverjährung (mit Berufungsvorentscheidung) stattgebend erledigt. Der Änderung des Verspätungszuschlages steht der zwischenzeitige Eintritt der Verjährung nicht entgegen (dem § 209a Abs…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…
1. Allgemeines Gemäß § 30a FinStrG sind die Abgabenbehörden berechtigt, eine Abgabenerhöhung iHv 10% bzw. 15% (Verkürzungszuschlag) der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen festzusetzen, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und kein Ausschlussgrund vorliegt. Solche Überprüfungen können sowohl im Innen- als auch im Außendienst…