…insbesondere China und Italien, so ergeben sich nunmehr weitreichende Wirkungen. Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit führen zu Konsum- und Investitionszurückhaltung und damit zu Einnahmeausfällen in Unternehmen und somit ernsthaften Liquiditätskrisen. Die Kostenstrukturen können nicht in der Schnelligkeit angepasst werden, wie die Einnahmen einbrechen…
…2011/15/0149) reagiert; der VwGH hat dabei ausgesprochen, dass "wenn die Drittanstellung eines Geschäftsführers ernsthaft gewollt ist und dementsprechend durchgeführt wird, [...] dem Geschäftsführer die Bezüge seitens der ihn beschäftigenden Gesellschaft und der verleihenden Gesellschaft jene Entgelte zuzurechnen [sind], die ihr für die Gestellung des…
…die Gewinnbeteiligung als Hauptsache anzusehen ist; letzteres ist nicht der Fall, wenn der Darlehensgeber bei Abschluss des Vertrages nicht ernstlich mit einer überwiegend am Gewinn orientierten Leistung für die Darlehenshingabe rechnen kann (VwGH 24.03.1994, 92/16/0189). Besteuerungsgrundlage für partiarische Darlehen ist der…
…ein. (Abschnitt C Pkt. 3 des Ergebnisprotokolls vom 16. Juni 2000) 4 Abgrenzung künstlerischer/gewerblicher Tätigkeit von Musikern Die Abgrenzung der gewerblichen von der künstlerischen Tätigkeit bei Musikern wird wie folgt vorgenommen: Bei Interpreten "ernster" Musik ("E-Musik", z.B. klassische Musik) ist davon auszugehen…
…wenn sich dieser im Innenverhältnis verpflichtet, über seine Einlage hinaus haftungsmäßig am Verlust der K(E)G teilzunehmen (Nachschusspflicht, ernst gemeinte Haftungserweiterungs- bzw. Garantieerklärung, VwGH 21.02.2001, 2000/14/0127 ). Im vorliegenden Fall haben sich die beiden Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag mit einer Haft- bzw…
…will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Ausreichend ist jedoch bereits bedingter Vorsatz (Eventualvorsatz), also dass der Täter die Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Fahrlässigkeit Sowohl bewusste als auch unbewusste Fahrlässigkeit sind für die Ahndung gemäß § 15 Abs. 1 KommStG 1993 ausreichend…
…In extremen Lagen kann auch bei äußerst geringem Nadelverlust ein schütterer Gesamteindruck entstehen, die Einstufung ist daher an der windabgewandten Seite vorzunehmen. 3. Weißtanne und Douglasie Tabelle 19: forstschädliche Luftverunreinigungen bei Weißtanne und Douglasie | VSt 1 | VSt 2 | VSt 3 | VSt…
…Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Das Aussetzen der Vollziehung wird vom Vorliegen oder Stellen einer Sicherheit abhängig gemacht, es sei denn, dies würde für den Schuldner zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen. Daraus folgt, dass die Entscheidung, auf die Sicherheitsleistung zu verzichten…
…Der Restbetrieb, der übergehen soll, muss jedenfalls lebensfähig sein; auch muss es sich dabei um einen ernsthaften Betrieb handeln. Trifft dies nicht zu, ist ein Zusammenschluss grundsätzlich nicht möglich, weil die wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht übergehen. Das Zurückbehalten von sonstigen einzelnen Rechtsbeziehungen (nicht schwebende Rechtsgeschäfte) ist…
…der Zahlungsverpflichtung. | Eventualverbindlichkeiten, mit deren Eintritt nicht ernsthaft zu rechnen ist, werden in der Steuerbilanz nicht angesetzt. Dadurch vermindert sich der steuerliche Firmenwert im Vergleich zu den IFRS. | Einzeln signifikante Eventualverbindlichkeiten, mit denen nicht ernsthaft zu rechnen ist, sind mit dem Firmenwert nach…
… 17 GrEStG 1987 anwendbar? 2) Wie ist das Anbot- und Annahmegeschäft zu beurteilen? Lösung: Im konkreten Fall kann von einer ernsthaften Rückgängigmachung der Treuhandvereinbarung nicht gesprochen werden, weshalb § 17 GrEStG 1987 nicht anwendbar ist. Der Wille der Vertragsparteien A und B war offensichtlich darauf gerichtet…
…setzt ua. die "Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme" voraus; danach muss mit der Inanspruchnahme aus der Verpflichtung ernsthaft zu rechnen sein. Dies ist aber laut Sachverhalt nicht der Fall. Bei genauerer Betrachtung geht es allerdings nicht um die Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung (= ungewisse Verbindlichkeit), sondern…
…Vertragspartner zu ermitteln. War im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das baldige Ableben des Übergebers absehbar und war die Gegenleistung nicht ernsthaft vereinbart ("Vertrag am Totenbett"), ist eine Bereicherungsabsicht anzunehmen. In dem Fall unterliegt der Rechtsvorgang ausschließlich der Schenkungssteuer. War dagegen die Gegenleistung ernsthaft vereinbart, so unterliegt…
…der Markt ein, was zu einer nachhaltigen Ertragseinbuße in einer Größenordnung von 30% führt. Mit diesem Markteinbruch hat zum 1. Jänner 2002 niemand ernsthaft gerechnet. Weiters verliert im Juni 2002 das Unternehmen zusätzlich einen Großkunden, was zu einer weiteren Verschlechterung der Ertragslage führt. Der Kunde…
…dass der Steuerpflichtige selbst oder ein unentgeltlicher Rechtsnachfolger den Betrieb wieder aufnehmen oder übernehmen wird. Im Fall der geplanten Übergabe an einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger muss dieser ernsthaft bemüht sein, die für die Betriebsführung notwendigen Befugnisse in absehbarer Zeit zu erlangen. Ausgehend davon liegt in beiden…