…Weil der Abgabepflichtige und der Steuerberater nicht konnten, wurde die Schlussbesprechung immer wieder verschoben. Verzögerungstaktik ist offensichtlich. 20.3. Fragestellung Wie ist vorzugehen? 20.4. Lösung Gemäß § 149 BAO sind der Abgabepflichtige und ein eventuell vorhandener bevollmächtigter Vertreter unter Setzung einer angemessenen Frist zu einer…
…33 Nicht übernommen wurde aus dem Umsatzsteuerrecht die Vorschrift des § 2 Abs. 4 UStG 1972 (1994), sodass die dort genannten Tätigkeiten nur insoweit unter den Unternehmensbegriff des KommStG 1993 fallen, als sie in der Form eines Betriebes gewerblicher Art iSd § 2 KStG 1988 ausgeübt werden…
…5 UGB erfolgen. EStG/KStG/UmgrStG: Einlagen in Körperschaften außerhalb des UmgrStG gelten als Tausch und erfolgen zum gemeinen Wert (§ 6 Z 14 lit. b EStG 1988). Bei Einlagen in Körperschaften, die unter das UmgrStG fallen, sind die steuerlichen Buchwerte fortzuführen bzw. kann der gemeine…
…an die X-GmbH bei dieser zu einer steuerpflichtigen Betriebseinnahme? Lösung Durch den Wartungserlass 2010 wurde in den KStR 2001 die Aussage aufgenommen, dass unentgeltliche Zuwendungen an Körperschaften, die unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, wenn sie von fremden Dritten erfolgen, dh. nicht von…
…KStG 1988 bestimmen das abgelaufene Kalenderjahr zum Veranlagungszeitraum. § 19 Abs. 3 KStG 1988 regelt, dass der Besteuerungszeitraum bei einer Abwicklung im Insolvenzverfahren bis zu fünf Jahre betragen kann; in berücksichtigungswürdigen Fällen kann dieser Zeitraum vom Finanzamt auf Antrag auch verlängert werden. Insolvenzrechtlich gilt, dass die…
…ein Bescheid (unter anderem) an sie zu erlassen war. Dass die AB GmbH zu diesem Zeitpunkt mangels organschaftlicher Vertretung nicht mehr handlungsfähig gewesen wäre, berührt im Hinblick auf § 188 Abs. 5 , § 191 Abs. 5 und § 290 Abs. 3 BAO idgF nicht die Wirksamkeit des Feststellungsbescheides…
…3 KStG 1988 kommen die speziellen Regelungen des § 19 KStG 1988 zur Anwendung. Gewinnausschüttungen während des Liquidationszeitraumes, soweit sie nicht Gewinne aus Geschäftsjahren vor der Liquidation betreffen, sind als Liquidationsvorab und damit als Teil des zur Verteilung kommenden Vermögens anzusehen (siehe auch KStR 2013 Rz…
…4 EStG 1988 lediglich für offene Ausschüttungen eine positive Innenfinanzierung voraussetzt, fallen verdeckte Ausschüttungen iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 nicht unter den Anwendungsbereich der Regelung. Daher erfolgen verdeckte Ausschüttungen stets unabhängig vom - positiven oder negativen - Stand der Innenfinanzierung. Verdeckte Ausschüttungen wirken sich idR ohnehin…
…4a EStG 1988 ist anwendbar. 5. Ein Arzt (Universitätsprofessor) hat neben seiner ärztlichen Privatordination und seiner universitären Tätigkeit noch eine GmbH, über die folgende Tätigkeiten abgerechnet werden: Spirituelle Seminare, welche nicht unter die Ordinationstätigkeit und die universitäre Tätigkeit fallen. Zahlungen von Pharmafirmen als Kostenersatz für…
…Beschäftigung gleichgestellt, aber es bestehen dort Sonderregelungen (siehe unter Pkt. 5.). Der Bezug einer Pension/Rente ist nicht der Ausübung einer Beschäftigung gleichgestellt, aber dennoch in bestimmten Fällen für die Prüfung der Zuständigkeit eines Staates für Familienleistungen bedeutsam (siehe unter Pkt. 6.3.). …
…verjährt. 29.3. Fragestellung Darf noch der gemäß § 300 BAO den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid trotz Verjährung erlassen werden? 29.4. Lösung § 209a Abs. 5 BAO normiert unter anderem, dass, soweit die Verjährung der Festsetzung einer Abgabe in einem Erkenntnis (§ 279 BAO) nicht entgegenstehen würde…
…noch nicht verwirklichten Sachverhaltes. Der Auskunftsbescheid ist eine Zusage. Gegenstand von Auskunftsbescheiden sind nach § 118 Abs. 2 BAO Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen. Der Begriff der Umgründung ist im Sinn des UmgrStG zu verstehen. Unternehmensgruppen sind solche nach § 9 KStG 1988. Unter…
…Falle eines Hilfsintermediärs beginnt die Meldefrist gemäß § 8 Abs. 2 EU-MPfG mit dem Tag, der dem Tag der Leistungserbringung iZm einer meldepflichtigen Gestaltung folgt. Die Frist der Meldepflicht des Hilfsintermediärs kann idR aber nicht vor Beginn der Frist des Hauptintermediärs beginnen, da gemäß § 3…
… 6 Z 3 EU-MPfG ist also weiter gefasst. Sofern die Gestaltung den Mantelkauftatbestand gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. c KStG 1988 erfüllt, wird idR keine Meldepflicht gegeben sein, weil eine Verlustverwertung in Österreich nicht möglich ist und daher kein Risiko der Steuervermeidung…
…Schachtelbeteiligungen. Vor diesem Hintergrund stand auch die Aufgabe des Kriteriums der "Passiveinkünfte" in § 10 Abs. 4 KStG 1988 nicht zur Diskussion. Allerdings wurde diskutiert, ob nicht eine Vereinfachung durch Zusammenführung der Niedrigbesteuerungskriterien in beiden Bestimmungen sinnvoll wäre. Während nämlich nach § 3 der VO - Internationale Schachtelbeteiligungen…
…Z 3 lit. a EStG 1988 aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber oder ein mit dem Arbeitgeber verbundenes Konzernunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet (Mitarbeiterrabatt), unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit, wenn er im Einzelfall 20% nicht…
…reduzieren, damit der Gesellschaft eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals verbleibt. 5.3. Fragestellung Die EStR 2000 Rz 2605 anerkennen eine fremdunübliche Entlohnung, eine Unterscheidung in In-/Ausland wird nicht vorgenommen. Die KStR 2001 Rz 680 schließen diese Vorgangsweise ausdrücklich für Vorgänge über die Grenze aus…
…des Ortes der Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig sind, sind im Regelfall auch "ansässig" im Sinne eines Abkommens. Die DBA-rechtliche Ansässigkeit kann indes nicht in allen Fällen mit der unbeschränkten Steuerpflicht des österreichischen EStG 1988 oder KStG 1988 gleichgestellt werden. Denn bei Doppelansässigkeit besteht zwar nach…
…den Umständen zuzurechnen, die den Preis eines derartigen Grundstückes beeinflussen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es daher nicht entscheidend, welches Mineralvorkommen tatsächlich zum Bewertungsstichtag im Grundstück vorhanden war, sondern welches von Vertragsschließenden eines Veräußerungsgeschäftes zum Stichtag nach den Umständen des Falles erwartet werden konnte. Das mit…
…die formell keine Begünstigtenstellung haben (vgl. StiftR 2009 Rz 223). Daher fallen auch etwa Geld- oder Sachspenden an eine gemeinnützige Organisation unter den Zuwendungsbegriff (vgl. StiftR 2009 Rz 223). § 94 Z 6 lit. e EStG 1988 sieht jedoch bei der Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation…