…und Kapitalgesellschaften - im Hinblick auf die Formulierung des § 34 Abs. 2 BAO die Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen nicht körperschaftsbezogen, sondern betriebsbezogen. Es ist daher für den jeweiligen Betrieb gewerblicher Art die Anwendbarkeit des § 8 Z 2 KommStG 1993 zu prüfen. 8.3.4. Kapitalgesellschaften Rz 132 Die Prämisse…
…BAO - das Vorliegen von Unzumutbarkeit, sofern die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung nicht gefährdet wird - auszulegen. Wenn für solche Umsätze die Umsatzgrenze (45.000 Euro) und zudem die Barumsatzgrenze von 7.500 Euro betriebsbezogen überschritten werden und daher Registrierkassenpflicht besteht, kann für die Umsätze…
…Losungsermittlung gelten nur für die im Durchführungserlass angeführten Waren- und Dienstleistungsautomaten. Für Glückspielautomaten gilt die normale Einzelaufzeichnungspflicht. 8. Ermittlung der 150.000 Euro Grenze Die Umsatzgrenze ist grundsätzlich betriebsbezogen zu ermitteln[6], wobei die Ausnahmeregelung nach § 2 der Barbewegungsverordnung (kalte Händeregelung) unabhängig von der Umsatzgrenze…
…nach § 1 der Barbewegungs-VO 2.2.1. Ermittlung der Umsatzgrenze 2.2.1.1. Allgemeines Die Umsatzgrenze ist betriebsbezogen zu ermitteln. Als einheitlicher Betrieb gilt jeder Betrieb für den eine gesonderte Gewinnermittlung vorzunehmen ist (siehe auch die in der EStR 2000 Rz 410 ff…
…Höhe des Freibetrages Bei der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 handelt es sich um einen betriebsbezogenen Freibetrag. Erhält zum Beispiel jemand zwei Betriebe vom selben Erblasser, so steht der Freibetrag (Freibetragsteil) für die Grundstücke jedes Betriebes gesondert zu. Befinden sich jedoch…
…begünstigt. 3. Gegenstand der Zuwendung Bei der Bestimmung des § 15a ErbStG handelt es sich um einen betriebsbezogenen Freibetrag. Ein Freibetrag bzw. Freibetragsteil (Tz 4.1 - 4.4 ) steht daher bei jedem einzelnen Erwerb von begünstigtem Vermögen (Tz 2.1 - 2.3 ) zu. Erhält zum Beispiel…
…Abschnitt 6.2.3.). Zur Berechnung der betriebsbezogenen Umsatzgrenze siehe Abschnitt 6.2.1.8. Es bestehen keine Bedenken, den Umsatz aus dem vollpauschalierten Betriebsteil mit 150% des entsprechenden Einheitswertes zu schätzen (siehe UStR 2000 Rz 2907). Für die Berechnung der Barumsatzgrenze des Betriebes (7…