…beschränkte KöSt-Pflicht der zweiten Art). § 21 Abs. 2 Z 3 vierter TS KStG 1988 sieht jedoch für Kapitalerträge aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten sowie für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer KöR nachweislich zuzurechnen sind, eine Befreiung von der…
…1988 qualifiziert. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen an eine in einer Steueroase ansässige natürliche Person unterliegen in Österreich gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht und der Schuldner der Kapitalerträge ist zum KESt-Abzug nach § 27a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2…
…für beschränkt Steuerpflichtige mit 20% oder gemäß §§ 66 ff EStG 1988 nach den Regeln für unbeschränkt Steuerpflichtige mit progressiven Sätzen zu erheben ist. Nur in diesem zweiten Fall kommen die Begünstigungsbestimmungen der §§ 67 und 68 EStG 1988 zur Anwendung. 10. Im Fall beschränkter Steuerpflicht setzt…
…Vergabe einer Institution übertragen wurde, deren Sachbezogenheit und Objektivität bezüglich der Entscheidung über Anschaffungserfordernis und Dringlichkeit außer Zweifel steht Die Landesfeuerwehrverbände sind durch Landesgesetz eingerichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen zugehende Kapitalerträge unterliegen daher der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der zweiten Art. Soweit ihnen die Verwaltung von…
…2008). Es wäre daher beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 zweiter Teilstrich EStG 1988 in Österreich durch das Bestehen einer Vertreterbetriebstätte iSd Art. 5 Abs. 5 DBA Deutschland in Österreich gegeben. Betreffend der Besteuerung der in Österreich tätig werdenden Arbeitnehmer dürfte gemäß § 81…
…nur für beschränkte Steuerpflicht) nicht möglich ist. Auf der neuen Steuernummer ist wiederum kein Wiederaufnahmsbescheid möglich, weil es unter dieser Steuernummer keinen Erstbescheid gibt. 27.2. Frage Fraglich ist, wie in einem derartigen Fall vorzugehen ist und welche Rechtsfolgen erwachsen, wenn unter der neuen Steuernummer…
…nationalen Recht lediglich beschränkte Steuerpflicht, kann Deutschland nur im Falle einer deutschen Betriebstätte Besteuerungsansprüche geltend machen. Für die Betriebstättenbegründung in Deutschland bedarf es einer über mindestens 6 Monate hindurch bestehenden festen örtlichen Einrichtung. Dies ist im gegebenen Fall hinsichtlich der Wohnung der Kunden jedenfalls nicht…
…Deutschland überhöht ausgefallen ist und wird eine dementsprechende Gewinnerhöhung bei der D-AG vorgenommen, ist auf österreichischer Seite zunächst zu prüfen, ob die D-AG auch aus österreichischer Sicht in den Prüfungsjahren mit einem Gewinn der beschränkten Steuerpflicht unterworfen wurde, der den Gewinnzuordnungsgrundsätzen des Art…
…der Gruppenträger lediglich beschränkt steuerpflichtig sein, so gilt gemäß § 5 Abs. 4 das Finanzamt als zuständig, in dessen Amtsbereich sich jene im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung der beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft befindet, der die Beteiligung an den Gruppenmitgliedern zuzurechnen ist. Ausschüttungen an Schweizer Muttergesellschaften Bezughabende Norm Art…
…dadurch nicht automatisch der Mittelpunkt der Lebensinteressen ins Ausland verlagert. Rz 15 zu Artikel 4 des OECD-Musterkommentars (OECD-MK) führt dazu Folgendes aus: Wenn eine Person, die in einem Staat über eine Wohnstätte verfügt, ohne diese aufzugeben, im anderen Staat eine zweite Wohnstätte begründet…
…in der auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger hingewiesen wird. § 6 Abs. 2 und § 12 UStG 1994 Teiloption zur Steuerpflicht bei Mietverhältnis ( UStR 2000 Rz 796 ) Eine KöR ist Eigentümerin eines Gebäudekomplexes. Das zweite und dritte Obergeschoß und das Dachgeschoß des Gebäudes werden…
…ist, dem die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) obliegt. Hiefür sind vor allem bedeutsam: § 54 BAO (einheitliche und gesonderte Feststellung), § 55 BAO (Einkommensteuer bei unbeschränkter Steuerpflicht), § 56 BAO (Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht), § 58 BAO (Körperschaftsteuer). Subsidiär obliegt die Erhebung der Dienstgeberbeiträge (dem …
…95 EStG 1988 (Kapitalertragsteuer), § 99 EStG 1988 (Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht), § 27 Abs. 4 UStG 1994 (Abfuhrpflicht des Leistungsempfängers bezüglich Umsatzsteuer "ausländischer" Unternehmer). Persönliche Haftungen sind mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO) geltend zu machen. Dies ist nur vor Eintritt der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) zulässig (zB VwGH…
…die allgemeine Pflicht zur Gewährung von Amtshilfe im Sinn des Art. 22 B-VG konkretisiert und der zulässige Umfang der Auskunftserteilung determiniert. In der Regel wird hier bereits ein zwingendes öffentliches Interesse im Sinne des § 48a Abs. 4 lit. b zweiter Fall BAO anzunehmen sein…
…beschränkt ist, die Wohnzwecken dienen. Die darauf entfallenden weiterverrechneten Kosten sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 17 UStG 1994 steuerfrei, sofern nicht zur Steuerpflicht optiert wird ( UStR 2000 Rz 1217 ). Wird das Wohnungseigentum untrennbar nach dem 31. August 2012 erworben, kann die WEG von der…
…festgelegten Grundsatz, dass bei den dort genannten höchstpersönlichen Tätigkeiten inländische Steuerpflicht auch dann eintritt, wenn die Zahlungen an andere Personen geleistet werden ("Besteuerungsdurchgriff" auf die persönlich Tätigen). Allerdings kann dieser auf der steuerlichen Zurechnung aufbauende Besteuerungsdurchgriff nicht in einer Art und Weise angewendet werden, dass…
…Aufstellen der Handymasten im Rahmen einer Vermietung und Verpachtung von Grundstücken oder im Rahmen einer Dienstbarkeit erfolgt. Erfolgt die Aufstellung im Rahmen einer Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, so ist der Umsatz steuerfrei und es besteht keine Optionsmöglichkeit zur Steuerpflicht (§ 22 Abs. 1 zweiter Absatz…
…GmbH & Co KG (entspricht Art. IV UmgrStG ). Da durch diese Übertragung des Vermögens im Wege einer steuerneutralen Umgründung die weitere Steuerhängigkeit der Beteiligung an den Anteilen der M GmbH innerhalb der EU gegeben bleibt, liegt ein steuerwirksames Ausscheiden iSd § 16 Abs. 1 zweiter Satz iVm …
…Rz 860a ff; EStR 2000 Rz 2505 ff Sachverhalt Herr D, der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist an der C H OG mit 50% beteiligt. Die zweite Gesellschafterin ist die zypriotische Z Limited (Gesellschaft laut Anlage zum UmgrStG Ziffer 1 lit. l). Für das…
…verwirklicht er zusätzlich in Österreich innergemeinschaftliche Erwerbe iSd Art. 3 Abs. 8 zweiter Satz UStG 1994 , die bis zum Nachweis der Versteuerung der innergemeinschaftlichen Erwerbe in den Bestimmungsländern bestehen und für die - jedenfalls ab 2011 - kein Vorsteuerabzugsrecht gegeben ist (Näheres hierzu siehe UStR 2000 Rz…