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BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…§ 83 Tz 12). Der Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis ergibt sich primär aus der Vollmachtsurkunde. Eine allgemeine Vollmacht umfasst nach ständiger Rechtsprechung auch die Empfangnahme von Schriftstücken (zB VwGH 19.09.2001, 99/16/0091). Eine Bevollmächtigung muss grundsätzlich im jeweiligen Verfahren geltend gemacht werden…

BMF-010203/0327-VI/6/2009Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben und Sonderausgaben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0327-VI/6/200929.05.2009

1. Allgemeines § 4a EStG 1988 in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2009, BGBl. I Nr. 26/2009, fasst die den Spendenabzug betreffenden Regelungen zusammen. Die Z 1 und 2 dieses neuen § 4a entsprechen nahezu unverändert den bisher in § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…§ 48 Abs. 2 BAO amtswegig festzustellen. Die allgemeinen Ausführungen zur Umsetzung in den Kapiteln B.5. und B.6. gelten sinngemäß. Die Verständigungslösung ist dem Abkommensberechtigten sowie dem zuständigen Finanzamt zur Kenntnis zu bringen. Zu beachten sind die Zustimmungserfordernisse und Rechtsmittelverzichte. Bei Schiedsverfahren nach dem…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

… Allgemeines: Leistungen der WEG zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der im gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht, sind grundsätzlich unecht steuerbefreit ( § 6 Abs. 1 Z 17 UStG 1994 ). Dazu gehören insbesondere die Betriebs- und Verwaltungskosten und die Erhaltungskosten…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…des § 3a Abs. 10 Z 6 UStG 1994 kann nicht so weit ausgelegt werden, dass allgemeine telefonische Auskünfte über ein Produkt eines Unternehmers bereits als Informationsüberlassung angesehen werden können. Im gegenständlichen Fall handelt es sich daher um eine Leistung, deren Ort sich nach § 3a Abs…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…über den Erwerb mitgewirkt haben oder mit der Schenkungsmeldung beauftragt waren. Für andere Personen wie zB Sozialversicherungsträger ergibt sich daher keine Anzeigepflicht gemäß § 121a BAO . 2. Auskunftsbescheid - Verwaltungskostenbeitrag 2.1. Bezughabende Norm § 118 BAO 2.2. Sachverhalt 1 4 Antragsteller stellen einen Antrag auf Rechtsauskunft…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…9. Verwaltungskostenbeitrag 9.1. Allgemeines Gemäß § 118 Abs. 10 BAO haben Antragsteller für die Bearbeitung des Antrages im Sinn des § 118 Abs. 1 BAO einen Geldbetrag zu entrichten. Für einen Antrag, der eine oder mehrere Rechtsfragen zu einem Sachverhalt beinhaltet, ist ein Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…an der Wohnungseigentum besteht und die Wohnzwecken dienen, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme, die Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz von 10% vor. Erfasst sind insbesondere die Betriebs- und Verwaltungskosten und die Erhaltungskosten. Errichtungs- bzw. Herstellungskosten zählen nicht zu den begünstigten Leistungen von…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…alle vertretungsbefugten Organe. 6 Befreiung von der Meldepflicht Die Befreiung von der Meldepflicht gemäß § 6 WiEReG sieht eine Verringerung der Verwaltungslasten für die meldepflichtigen Rechtsträger in jenen Fällen vor, wenn Daten automatisiert aus bereits vorhandenen Registern wie zB dem Firmenbuch übernommen werden können. Liegt eine…