… 82 Abs. 2 GmbHG erfolgt die Verteilung des Bilanzgewinnes im Verhältnis der eingezahlten Stammeinlagen, sofern der Gesellschaftsvertrag keine davon abweichende Regelung vorsieht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit dem Beschluss über die Ausschüttung des Bilanzgewinnes der Anspruch der Gesellschafter auf (Bar-)Auszahlung des auszuschüttenden Gewinnes…
…von Einnahmen Privataufwendungen wurden als Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend gemacht Unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen Zu niedrige Umsatzsteuervorauszahlungen Abfuhrdifferenzen hinsichtlich Lohnabgaben Kalkulationsdifferenzen Beispiele für Umstände, die nicht auf ein Finanzvergehen schließen lassen: Eine bloß abweichende, aber vertretbare Rechtsansicht (reine Rechtsfrage) Ein "echter" Sicherheitszuschlag (Eine notwendige Schätzung, auch eine "Globalschätzung"…
…15 Abs. 3 Luftfahrtsicherheitsgesetz, § 108c EStG 1988 (Forschungsprämie, Bildungsprämie), § 108f EStG 1988 (Lehrlingsausbildungsprämie), § 3 Abs. 1 StiftEG. § 201 BAO gilt insoweit nicht, als in Abgabenvorschriften abweichende (speziellere) Bestimmungen enthalten sind. Solche Abgabenvorschriften sind etwa § 21 Abs. 1 UStG 1994 (Umsatzsteuervorauszahlungen), § 6 Abs. 3 Erdgasabgabegesetz, § 6…
…95/14/0148; VwGH 29.07.2010, 2009/15/0152). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend (zB VwGH 24.06.2009, 2007/15/0041). Bei undeutlichem Inhalt eines…
…Abgabenbehörde erster Instanz) den unter Anschluss von Bescheidkopien zu vervollständigenden Haftungsbescheid neuerlich erlassen. Auch allfälligen sonstigen, im Aufhebungsbescheid des UFS dargelegten Rechtsansichten ist bei Neuerlassung des Haftungsbescheides zwingend Folge zu leisten (Bindungswirkung gemäß § 289 Abs. 1 BAO). Der UFS hat zwar in seiner Berufungsentscheidung UFS…
…§ 6 Abs. 3 Kohleabgabegesetz) abweichende Regelungen enthalten. 9. Hinweise Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem…
…sodass der österreichische Arbeitgeber für alle Bezugsteile den Lohnsteuerabzug vorzunehmen hat, die auf berufliche Tätigkeiten des deutschen Grenzgängers auf österreichischem Staatsgebiet entfallen. Unter Berücksichtigung dieser mit Deutschland abgestimmten Rechtsansicht sind auch jene Tage, die ein in Österreich ansässiger und in Deutschland tätiger Grenzgänger für seinen…
…die sich gegenüber dem Prüfungszeitraum nicht geändert haben) nicht neuerlich offengelegt; die Umsätze werden steuerfrei behandelt. Eine Folgejahre betreffende Außenprüfung ermittelt neuerlich die (unveränderten) für die Frage der Umsatzsteuerfreiheit maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse und beurteilt sie rechtlich abweichend, obwohl sich die maßgebenden Abgabenvorschriften nicht geändert haben…
…durch die Werbeabgabe ersetzten Abgaben abweichende Steuergegenstände aufweisen. 11.4 Die Werbeabgabe unterliegt als Kleinabgabe den für die Direktbearbeitung ergangenen Ablaufregeln. Ein Muster der Abgabenerklärung sowie eines Festsetzungsbescheides werden den Finanzämtern in Kürze zugehen. 12. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen…
…Der Auskunftsbescheid kann den zu beurteilenden Sachverhalt auch abweichend von der Rechtsansicht des Antragstellers beurteilen. Dies ist keine teilweise Abweisung des Antrages. Der Antrag begehrt die abgabenrechtliche Beurteilung des dargelegten Sachverhaltes, nicht jedoch die Bestätigung der im Antrag dargelegten Rechtsansicht. Haben mehrere Antragsteller den Antrag…
Die nachstehenden Ausführungen geben im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen wieder. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. 1. Allgemeines Gemäß § 19 Abs. 1a dritter Unterabsatz UStG 1994 idF des Budgetbegleitgesetzes 2011, welches in Kürze…
…BGBl. I Nr. 108/2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass vom 21…
…aus einer Konkursmasse, im Weg des Ausgleichsverfahrens (auch des fortgesetzten Verfahrens) oder der Überwachung des Schuldners durch Sachwalter der Gläubiger." Abweichend von der Stammfassung des § 14 BAO ist nunmehr die Haftung, um der Rechtsansicht des VfGH Rechnung zu tragen, auf Abgabenschulden, die der Erwerber…
…VfGH). Die nachträgliche Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides muss zu einem vom bisherigen Spruch des abgeleiteten (bzw. des abzuleitenden) Bescheides abweichenden Spruchinhalt führen. Beispiel: Vor Erlassung des Feststellungsbescheides (§ 188 BAO) wird der Einkommensteuerbescheid einer an den Einkünften beteiligten Person erlassen. Der Einkunftsanteil wird in…
…vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen Einkünfte einer Körperschaft einer natürlichen Person zugerechnet werden. Da unternehmensrechtlich die Einkünfte jedoch im Jahresergebnis der Körperschaft erfasst werden, stellt sich die Frage nach der Auswirkung dieser abweichenden Zurechnung auf den Stand der Innenfinanzierung bzw. der Einlagen. § 2 Abs. 4a…
…erhält dafür von Ö ein Entgelt. 14.3. Beurteilung Abweichend von der im Umsatzsteuerprotokoll 2002 vertretenen Rechtsansicht wird ausgeführt: Der Verkauf der Mobiltelefone von Ö an seinen Distributor und von diesem an die Elektrohändler sind Lieferungen, die bei Vorliegen der Voraussetzungen den Empfänger zum Vorsteuerabzug…
…davon, ob er vor der Übertragung einen Teilbetrieb dargestellt hat oder nicht - zu einem selbständigen Betrieb. Beim Geschenkgeber löst dieser Vorgang daher keine weiteren ertragsteuerlichen Konsequenzen aus. Zu 2.: Für den Geschenkgeber und den Geschenknehmer ergeben sich keine vom Fall 1 abweichenden Folgen. Der Umstand…
…dass der Steuerpflichtige mehr als 183 Tage in der Slowakei anwesend war, wurde nicht erbracht. Österreich hat daher, nach österreichischer Rechtsansicht, als Ansässigkeitsstaat auch das Besteuerungsrecht an den Einkünften, die auf die slowakischen Arbeitstage entfallen. Fragestellung Da es in diesen Fällen tatsächlich zu einer Doppelbesteuerung…
…Teilweise Nichtanerkennung Bei teilweiser Nichtanerkennung einer Mitunternehmerschaft (zB bei einer atypischen stillen Gesellschaft erfolgt abweichend von der Feststellungserklärung die Einkünftezurechnung nicht an alle dort genannten stillen Gesellschafter) oder einer Beteiligung mehrer Personen an Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist wie folgt vorzugehen (im Folgenden wird…
…verleihen. Dieser Ausschluss trifft allerdings im gegenständlichen Fall den eintrittsberechtigten Erben des jeweiligen Miteigentümers nicht, für den somit auch schon vor Erreichen des Gesamtüberschusses die Begründung von Wohnungseigentum möglich ist. Abweichend von der Regelung des WEG 1975, wonach schlichtes Miteigentum und Wohnungseigentum nebeneinander möglich war…