Die folgenden Erlässe werden zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung aufgrund ihrer überholten Inhalte aufgehoben: (1) Der Erlass des BMF vom 2. Juni 1989, Z 05 0601/4-IV/5/89, AÖF 1989/185, betreffend die Weitergeltung übernommener Vollmachten bei Umwandlung einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft nach dem UmwG, ist…
Inhalt: 1. Allgemeines 2. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 3. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende einer Steuerbefreiung 3.1. Gewinnermittlung 3.2. Einnahmen 3.3. Berücksichtigung der Verluste und Aufwendungen 3.4. Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines…
(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…
Es bestehen keine Bedenken, wenn der Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG dadurch entsprochen wird, dass sich die meldepflichtigen Rechtsträger zum Zwecke der Aufbewahrung der Unterlagen eines in § 5a Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien…
…Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen und Hausschweinen zum Zwecke der unmittelbaren Schlachtung oder Mast von einem Versandort in Österreich direkt an einen Bestimmungsort in einem Drittstaat (außerhalb der Europäischen Union) sind verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Bestimmungsorte in Staaten mit dem Status "EU-Beitrittskandidat", welche sich…
…Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Diese Konsultationsvereinbarung gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland für Zwecke der korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, der Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer insbesondere auf grenzüberschreitende…
…Gemäß Artikel 2 Abs. 3 lit. c der Verordnung (EU) 2023/1529 ist nunmehr auch die Ausfuhr von Gütern und Technologien des Anhangs II der Verordnung (EU) 2023/1529 für amtliche Zwecke der diplomatischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen…
…geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Griechenlands in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Griechenland folgendes Einvernehmen erzielt: Artikel 1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer (1) Das nachstehende Verfahren findet Anwendung…
…enthält jedoch die Anmerkung, dass Österreich mit Belarus und Russland seit März 2022 keine Informationen austauscht. Im Rahmen dieser Information sollen nunmehr die sich daraus ergebenden ertragsteuerlichen Auswirkungen dargelegt werden. Die Voraussetzung des "Bestehens einer umfassenden Amtshilfe" für Zwecke der § 2 Abs. 8 EStG 1988…
…geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Belgien folgendes Einvernehmen erzielt: Artikel 1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer (1) Das nachstehende Verfahren findet Anwendung…
…dass die Lieferung an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt (§§ 34 bis 47 BAO), erbracht wird und kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Nach dem Wortlaut der Verordnung können die Hilfsgüter sowohl im…
…93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Portugal folgendes Einvernehmen erzielt: Artikel 1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer 1. Das nachstehende Verfahren…
…einer am 13. Juli 1995 verabschiedeten Empfehlung den Mitgliedstaaten der OECD ua empfohlen, dass ihre Steuerverwaltungen bei der Überprüfung sowie bei der gegebenenfalls erforderlichen Berichtigung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen für Zwecke der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte die Grundsätze im Bericht 1995 befolgen, um Fremdpreise…
…soweit sie zum Zweck der Prüfung der Richtigkeit der Angaben der Förderungswerber im Rahmen des Härtefallfonds verhältnismäßig und unbedingt notwendig ist. Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel können Ansuchen auf Förderungen gemäß Abschnitt II und III bis spätestens 31.10.2021 und Ansuchen auf…
…BGBl 709/1995, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Spaniens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Spanien folgendes Einvernehmen erzielt: "Artikel 1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer 1. Das nachstehende…
…1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens von der Einkommensteuer befreit. Derartige Bezüge müssen jedoch gemäß Artikel 15 Absatz 3 des Abkommens in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 440/1972, für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…und des am 21. August 2006 in Stockholm unterzeichneten Protokolls ("das Abkommen"), haben die obersten Finanzbehörden der Republik Österreich und des Königreichs Schweden Folgendes vereinbart: Für Zwecke der wirksamen Umsetzung von Vereinbarungen, die auf Grundlage von Artikel 22 des Abkommens abgeschlossen werden, sind diese Vereinbarungen…
…III Nr. 32/2019, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit Großbritannien für Zwecke der Quellensteuerentlastung in Österreich im Zusammenhang mit Dividenden, die von in Großbritannien ansässigen Gesellschaften bezogen werden, folgendes Einvernehmen erzielt. Mit dieser Konsultationsvereinbarung soll vor dem Hintergrund des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union die…
…140/2015, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Chiles in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt: "1. Das nachstehende Verfahren findet Anwendung auf Anträge auf abkommensgemäße Entlastung an der…
…pauschale Lohnaufwand wird aufgrund der im Jahr 2016 durchgeführten repräsentativen Erhebung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für das Jahr 2016 mit 2.190 Euro neu festgesetzt. Darüber hinaus wird ein eigener Vergütungssatz für Zwecke der Zuweisung von Kapital durch die Ordensgemeinschaften an eine Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung festgelegt…