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Findok · Erlässe & Informationen

2023-0.863.890

BMF-Info über die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Aussetzung des Informationsaustausches mit Belarus und Russland

geltende FassungInfo2023-0.863.890vom 06.12.2023

Wortlaut laut Findok

In der Information des BMF vom 06.12.2023, 2023-0.865.584, "Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen (1. Jänner 2024)" sind Belarus und Russland weiterhin als Staaten aufgelistet, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht. Die Info enthält jedoch die Anmerkung, dass Österreich mit Belarus und Russland seit März 2022 keine Informationen austauscht. Im Rahmen dieser Information sollen nunmehr die sich daraus ergebenden ertragsteuerlichen Auswirkungen dargelegt werden. Die Voraussetzung des "Bestehens einer umfassenden Amtshilfe" für Zwecke der § 2 Abs. 8 EStG 1988 sowie § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 ist nach Ansicht des BMF im Verhältnis zu Belarus und Russland weiterhin erfüllt. Dies deshalb, weil mit beiden Staaten dem Grunde nach weiterhin abkommensrechtliche Regelungen bestehen, die es Österreich ermöglichen, die für Zwecke dieser ertragsteuerlichen Bestimmungen relevanten Informationen im Amtshilfewege auf Ersuchen Österreichs von den Abgabenbehörden dieser beiden Staaten anzufordern. Demgegenüber setzt die Ausnahmevorschrift von der beschränkten Steuerpflicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 Schlussteil zweiter Teilstrich EStG 1988 voraus, dass (Stück)Zinsen von Personen erzielt werden, die in einem Staat ansässig sind, mit dem ein "automatischer" Informationsaustausch besteht. Da diese Bestimmung darauf abstellt, dass Österreich automatisch Informationen an den Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen übermittelt, ist diese Voraussetzung im Verhältnis zu Russland und Belarus nicht gegeben. Daher haben nach Ansicht des BMF die abzugsverpflichteten Kreditinstitute einen KESt-Abzug für beschränkt steuerpflichtige Einkünfte gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 von in diesen beiden Staaten ansässigen Kunden vorzunehmen. Die Information des BMF vom 18.07.2022, 2022-0.493.052, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2023

Normen und Schlagworte

InformationsaustauschRusslandBelarus

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2023-0.863.890
Stammnummer
82363
Gültig
06.12.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF