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Findok · Erlässe & Informationen

04 1482/5-IV/4/77

Steuerliche Behandlung von deutschem Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld

geltende FassungErlass04 1482/5-IV/4/77vom 14.07.1977

Wortlaut laut Findok

Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des Konkurses des Arbeitgebers hinsichtlich der noch nicht gezahlten Arbeitsentgelte (Konkursausfallgeld) sowie Lohnersatzleistungen im Rahmen der Winterbauförderung für witterungsbedingten Arbeitsausfall (Schlechtwettergeld) sowie pauschale Abgeltungen für Mehraufwendungen auf witterungsabhängigen Arbeitsplätzen (Wintergeld). In Österreich ansässige Grenzgänger, die auf Grund des deutschen Arbeitsförderungsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld oder Wintergeld beziehen, sind mit solchen Bezügen demnach in Österreich gemäß Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens von der Einkommensteuer befreit. Derartige Bezüge müssen jedoch gemäß Artikel 15 Absatz 3 des Abkommens in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 440/1972, für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KonkursausfallgeldSchlechtwettergeldWintergeldGrenzgängerDoppelbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
04 1482/5-IV/4/77
Stammnummer
79757
Gültig
14.07.1977 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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