…darunter fallen auch interne Erwägungen zur Entscheidungsfindung); sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden, Meldungen, Berichte und dgl.), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. Hier ist zu beachten, dass sich der Relativsatz "deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde" nur…
…die Erfassung der ausländischen Arbeitgeber zuständig? 4.3 Lösung Nach § 43 Abs. 1 letzter Satz FLAG (idF BGBl. Nr. 511/1994) gilt § 57 Abs. 2 BAO für die örtliche Zuständigkeit zur Erhebung von Dienstgeberbeiträgen, wobei der Dienstgeberbeitrag in den Fällen, in denen der Dienstgeber im…
…Zuständigkeit Die Berichtigung obliegt jener Abgabenbehörde, die den zu berichtigenden Bescheid erlassen hat. Bei Übergang der sachlichen bzw. örtlichen Zuständigkeit (insbesondere nach § 52a BAO bzw. nach § 73 BAO) geht auch die Zuständigkeit zur Berichtigung von Bescheiden der bisher zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz auf die neu…
…obliegt der Abgabenbehörde, die den zu berichtigenden Bescheid erlassen hat (vgl. zB VwGH 13.10.1995, 93/17/0268; VwGH 21.04.1997, 96/17/0467). Bei Übergang der sachlichen bzw. örtlichen Zuständigkeit (insbesondere nach § 52a BAO bzw. § 73 BAO) geht auch die Zuständigkeit zur…
…Lösung Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Bescheides. Eine eventuelle Unzuständigkeit ist gemäß § 50 BAO von Amts wegen und in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Für die Erhebung von Abgaben vom Einkommen und…
…der Sitz des von der Beteiligungsgemeinschaft zum Hauptbeteiligten bestimmten Beteiligten maßgeblich." Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung kann in der Folge als eine "mit der Erhebung der Abgaben" zusammenhängende Tätigkeit gesehen werden, weshalb die Zuständigkeit zur Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung nur vom gemäß Art. 3 Abs. 1 der…
…Umsatzsteuer betreffende Anzeigen enthält § 120 Abs. 1 BAO keine spezielle Aussage zur Zuständigkeit. Die Zuständigkeit für die Erhebung der Umsatzsteuer richtet sich allerdings grundsätzlich nach jener für die Erhebung der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer (dem § 61 BAO zufolge). Die Anzeigefrist richtet sich nach § 121 BAO …
… 71 und 73 BAO betreffen nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide (siehe § 75 BAO). Als Folge eines Devolutionsantrages kann die Zuständigkeit zur Erlassung eines Feststellungsbescheides vom Finanzamt auf den UFS übergehen (nach Maßgabe des…
…bestehen insoweit keine konkurrierenden Zuständigkeiten. Dieser Fall ist daher vom Regelungsziel des § 300 BAO nicht umfasst. Das Außer-Kraft-Setzen des Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides durch die Erlassung des Jahresbescheides ist somit nicht als Aufhebung oder Abänderung iSd § 300 Abs. 1 BAO zu beurteilen. Der Jahresbescheid tritt in…
…Änderung der Zuständigkeit? 5.4. Lösung Gemäß § 20 AVOG 2010 ist Wohnsitzfinanzamt das Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Wohnsitzfinanzamt ist zuständig für die Erhebung der Einkommensteuer bei unbeschränkter Steuerpflicht. Grundsätzlich bleibt der…
…Zustellung der Beschwerdeentscheidung) VwGH hebt Beschwerdeentscheidung auf nunmehrige Beschwerdeentscheidung: 65.000 € (zusätzliche) Beschwerdezinsen von 3.000 € (ab Entrichtung bis zur Zustellung der nunmehrigen Beschwerdeentscheidung), weil der strittige Betrag (10.000 €) die Obergrenze für die Beschwerdezinsen ist 6. Zuständigkeit Für die Erhebung der…
…ist bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständigen Finanzamt monatlich abzuführen. In jenen Fällen, in denen eine Körperschaft öffentlichen Rechts als Werbeleister nicht Betrieb gewerblicher Art ist, richtet sich die Zuständigkeit nach jenem Finanzamt, das unter der Annahme eines Betriebes gewerblicher Art…
…daher verbleibt die Zuständigkeit bei diesem Finanzamt. Betreffend Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung: Da weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt vorliegen, sind die Arbeitnehmer für 2013 zur Gänze beschränkt steuerpflichtig. Es wurde für 2013 auf Grund der Verwendung des L1 eine Veranlagung als unbeschränkt steuerpflichtig gemäß…
…haben, sondern täglich zur Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit nach Österreich einpendeln. Diese Abgabepflichtigen waren in früheren Jahren in Innsbruck unselbständig beschäftigt und hatten dort auch einen Wohnsitz. 13.2. Frage Welches Finanzamt ist für die Erhebung der Einkommensteuer zuständig? Wie ist die Zuständigkeit zu beurteilen…
…Jahr der Entrichtung folgt, gestellt werden. Für das Rückzahlungsverfahren wäre grundsätzlich das Finanzamt örtlich zuständig, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Antragstellers obliegt (§ 240 Abs. 3 letzter Satz BAO). Diese (örtliche) Zuständigkeitsbestimmung käme hier aber nicht bzw. nur subsidiär (innerhalb der sachlichen Zuständigkeit…
…des Bundesministers für Finanzen zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie, BGBl. 56/1995 Im Falle eines berechtigten Interesses des zum Abzug der Kapitalertragsteuer Verpflichteten kann das für die Erhebung der Kapitalertragsteuer zuständige Finanzamt über…
…den trifft in der Regel kein Verschulden (zumindest kein über einen minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden). 6. Nachsicht zur Durchsetzung des Grundsatzes von Treu und Glauben 6.1 Allgemeines 6.1.1 Unbilligkeit der Einhebung fälliger Abgaben Fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag des Abgabepflichtigen…
…Betriebsvermögen des Auftraggebers verbleiben und die zur Erfüllung des freien Dienstvertrages verwendet werden, stellen keine Vergütungen jeder Art im Sinne des § 5 Abs. 1 lit. a KommStG 1993 dar. Es kommt daher zu keiner Erhöhung der Bemessungsgrundlage. Nicht zur Bemessungsgrundlage zählt eine dem freien Dienstnehmer…
…Finanzämter zur Beurteilung des Sachverhaltes zuständig, so richtet sich die Zuständigkeit danach, welches dieser Finanzämter als erstes Kenntnis vom Antrag erlangt. Beispiel: Die eine Umgründung betreffenden Rechtsfolgen betreffen die Körperschaftsteuer und die Gesellschaftsteuer. Maßgebend für die Zuständigkeit ist, ob das für die Erhebung der Körperschaftsteuer…
…des § 60 BAO oder des § 61 BAO für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer bzw. der Umsatzsteuer im Allgemeinen zuständig ist (ZustRL Rz 83). Das KommStG 1993 knüpft daran als weitere Zuständigkeit jene für die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage an (§ 10 KommStG 1993, ZustRL…