…Die Zahlung von Zinsen wird dementsprechend als verdeckte Ausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 qualifiziert. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen an eine in einer Steueroase ansässige natürliche Person unterliegen in Österreich gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht und der Schuldner…
…mit der Folge, dass die an das Unternehmen von den inländischen Beschäftigern geleistete Gestellungsvergütung nicht dem in § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorgesehenen Steuerabzug für beschränkt Steuerpflichtige in Höhe von 20% unterliegt, sondern vielmehr im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht des Gestellungsunternehmens zu erfassen…
…von der schweizerischen Quellensteuer besteht. Die gleiche Sichtweise muss gelten, wenn eine solche österreichische Organgesellschaft an einer schweizerischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige österreichische GmbH und nicht die dahinter stehende Organträgergesellschaft. (Abschnitt B Punkt 7 des Ergebnisprotokolls vom 10…
…ist sonach, ob die aus den Einlagen abreifenden Zinsen in das mit Abgeltungswirkung ausgestattete Kapitalertragsteuerabzugssystem einbezogen sind. Ausländer, die gegenüber der österreichischen Bank ihre Identität nachgewiesen haben, unterliegen mit ihren Zinseneinkünften keinem Kapitalertragsteuerabzug. Geht daher Kapitalvermögen von beschränkt steuerpflichtigen Erblassern auf Inländer über, mag dieses…
…Schlussteil zweiter Teilstrich EStG 1988 voraus, dass (Stück)Zinsen von Personen erzielt werden, die in einem Staat ansässig sind, mit dem ein "automatischer" Informationsaustausch besteht. Da diese Bestimmung darauf abstellt, dass Österreich automatisch Informationen an den Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen übermittelt, ist diese Voraussetzung im Verhältnis…
…b Satz 3 EStG 1988 zuständig wäre. Zuständiges Finanzamt ist bis zum 01.07.2010 das Betriebsstättenfinanzamt (§ 58 Satz 2 BAO). Ab 01.07.2010 sind für die Beurteilung der Zuständigkeit von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften die § 23 bzw. § 25 Z 3 AVOG 2010 maßgeblich. Im…
…im anderen Staat rückerstattet wird. § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 sieht vor, dass beschränkt Steuerpflichtigen, die in einem EU-/EWR-Staat mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe ansässig sind, auf Antrag die Kapitalertragsteuer für die von ihnen bezogenen Gewinnanteile aus GmbH-Anteilen (§ 27 Abs…
…nicht mehr an Verlusten zuzurechnen ist, als er wirtschaftlich zu tragen hat (vgl. dazu insbesondere VwGH 15.04.1980, 1661/79 ). Eine Korrektur einer über die Einlage hinausgehenden Verlustzurechnung wie sie spätestens im Veräußerungs- oder Aufgabefall über § 24 Abs. 2 EStG 1988 beim beschränkt Haftenden…
…Person abgeschlossenen Mietvertrages kommt es nicht an (vgl. VwGH 30.03.2006, 2002/15/0141 ; VwGH 22.11.2001, 98/15/0057 ; VwGH 16.12.1998, 93/13/0299 ). Wie der EuGH ausführt, unterliegen nur wirtschaftliche Tätigkeiten, die ein Steuerpflichtiger als solcher gegen Entgelt ausübt…
…diese fiktive steuerliche Gesamtrechtsnachfolge ist die übernehmende AB-GmbH daher an die Bilanzansätze der Mitunternehmerschaft gebunden und hat diese fortzuführen. Über den Bereich des Bilanzsteuerrechtes hinaus wird allerdings keine steuerliche Gesamtrechtsnachfolge bewirkt. Wenn sich nun die steuerliche Gesamtrechtsnachfolge der übernehmenden Körperschaft auf die Gewinnermittlung beschränkt…
…einer ausländischen Tochtergesellschaft eine Forderung im Wege einer Einlage überträgt und aufgrund der übertragenen Forderung in der Zukunft höhere steuerfreie Dividenden anstelle von steuerpflichtigen Zinsen erzielt. Auch durch den Verzicht auf eine Forderung gegenüber der ausländischen Tochtergesellschaft kann dem Grunde nach eine solche Umwandlung von…
…iVm § 6 Z 6 lit. c EStG 1988 erfordert die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes, somit die Ansetzung der Werte, die im Falle einer Erbringung an einen vom Steuerpflichtigen völlig unabhängigen Betrieb angesetzt worden wären, wenn Management-Dienstleistungen, also sonstige Leistungen iSd § 6 Z 6 lit. a…
…1994 einen steuerfreien Umsatz aus der Vermietung von Grundstücken als steuerpflichtig behandeln. Im Falle der Option zur Steuerpflicht kommt der Normalsteuersatz zur Anwendung ( UStR 2000 Rz 899 ). Bei der Veräußerung (Entnahme) eines Grundstückes kann die Option auf einen abgrenzbaren Teil des Grundstückes (Gebäudeteile) beschränkt werden…
…wieder an die Gemeinde vermietet oder verpachtet (zB bei geplanter Neuerrichtung oder Sanierung). Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die jeweilige Gemeinde. Kommanditisten sind der Bürgermeister und/oder einige Gemeindevorstände, die Bareinlagen bis zu 1.000 Euro leisten, wobei die Haftung mit den bezahlten Einlagen beschränkt…
…die Trägerkörperschaft an den Betrieb gewerblicher Art grundsätzlich als gesellschaftsrechtliche Einlage zu werten ist, welche nach § 6 Z 14 EStG 1988 als Tausch qualifiziert wird (vgl. KStR 2013 Rz 64 ff und 89 ff). Wechselt ein Betrieb gewerblicher Art von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht…
… Lösungsvorschlag lt. Anfrage: a) eher ja b) Vorlage der konkreten Ermittlung der Beträge durch den Steuerpflichtigen analog der Berechnung im Anhang zum Erlass vom 4.9.1996 zur Behandlung von Anteilen an ausländischen Investmentfonds (mit den aktuellen Änderungen) bzw. Finanzonlineverordnung 2002 anwendbar unter Anschluss der…
…Zinsen bezahlt. Im Jahr 2010 wurden Sanierungsaufwendungen iHv 100.000 Euro (netto) getätigt. Die darauf entfallende Vorsteuer iHv 20.000 Euro wurde 2010 von der WEG geltend gemacht. Bezahlt hat die WEG die gesamten Leistungen erst 2011. Der Betrag (100.000 Euro netto) wurde an…
…sein können. Bei (teilweiser) Auslagerung derartiger Leistungselemente an Dritte muss es sich jedenfalls um eigenständige Tätigkeiten handeln, die sich als spezifischer und wesentlicher Bestandteil der befreiten Leistung darstellen und sich nicht auf die Übernahme eines Teiles der mit dem Grundgeschäft verbundenen Sacharbeit beschränken (vgl. EuGH…
Aus gegebenem Anlass teilt das Bundesministerium für Finanzen seine Auffassung über die Behandlung des Zinsenertrages portugiesischer Anleihen mit. Über die innerstaatlichen und zwischenstaatlichen gesetzlichen Regelungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Artikel 23 Abs. 3 des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. Dezember 1970…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…