Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
Aus gegebenem Anlass teilt das Bundesministerium für Finanzen seine Auffassung über die Behandlung des Zinsenertrages portugiesischer Anleihen mit. Über die innerstaatlichen und zwischenstaatlichen gesetzlichen Regelungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Artikel 23 Abs. 3 des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. Dezember 1970…
…Juni 2021 sowie ab 22. November 2021 bis 31. Jänner 2022 sind keine Stundungszinsen vorzuschreiben. Gemäß § 323e Abs. 1 BAO ist für die Berechnung der Zinsen für das COVID-19-Ratenzahlungsmodell § 323c Abs. 13 BAO anzuwenden. Gemäß § 323e Abs. 2 Z 3 BAO endet die…
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass auf Grund einer Verständigungsvereinbarung zwischen dem österreichischen und dem thailändischen Finanzministerium (Notenwechsel vom 3. August 1998/ 8. September 2000) die Export-Import Bank of Thailand als Geldinstitut im Sinne des Art. 11 Abs. 3 lit iii) DBA-Thailand anerkannt…
…einen ersten groben Überblick über die Anspruchszinsen vermitteln. Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen, Gutschriftszinsen) gelten für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2000. Anspruchszinsen gleichen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht…
…3 gilt als vereinbart, dass Zinsen, die auf Grund politischer oder verwaltungsbehördlicher Einschränkungen bei der direkten Kreditvergabe durch die Regierung oder Institution mittelbar an die Regierung oder an eine in Artikel 11 Absatz 3 genannte Institution gezahlt werden, als Zinsen gelten, die von den Vorteilen…
…Dezember 1999) 3. Kaufpreisforderungen nach Betriebsveräußerungen Veräußert ein in der Schweiz ansässiger Steuerpflichtiger seinen österreichischen Betrieb, unterliegen die Zinsen für die Kaufpreisforderung der ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz. Dementsprechend wäre aber auch ein allfälliger Untergang der Kaufpreisforderung (zB Konkurs des österr. Käufers) der steuerlichen Verwertung…
…die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zinsabkommens (das ist der 1. Juli 2005) eine günstigere steuerliche Behandlung von Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vorgesehen haben, vor. Im Fall einer bloß 20-prozentigen Kapitalbeteiligung erweist sich das DBA als günstigere Rechtsgrundlage zur steuerlichen Entlastung im…
…nach dem Wiener Verfahren zu berechnen oder der Wert der börsenotierten Aktien als gemeiner Wert anzusetzen? 2) Sind bei der Berechnung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren die Zinsen für die Fremdwährungskredite dazuzurechnen? 3) Wie sind die erzielten Kursgewinne bei den Fremdwährungskrediten zu behandeln…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Bewertungsgesetzes (§ 15 BewG 1955; Abschnitt 7 VStRL 1989, AÖF Nr. 257/1989) nach Maßgabe der Dauer des Zinsenverzichtes zu kapitalisieren (VwGH 16.12.1993, 92/16/0065). Dabei kann aufgrund der möglichen Fallgestaltungen die Annahme einer immerwährenden Dauer der Nutzung im Sinne des § 15 Abs…
In der Frage der Gewinnabgrenzung bei schweizerischen Finanzierungsbetriebstätten ist gemäß Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein Verständigungsverfahren durchgeführt worden. Das BM für Finanzen hat sich demnach der schweizerischen Auffassung angeschlossen, dass der "AOA" (Authorized OECD Approach) nicht als rechtsverbindliche Grundlage…
…1 Z 5 lit. b EStG 1988; EStR 2000 Rz 7968 3.2. Sachverhalt Ein beschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter (Wohnsitz in Monaco) erhält von einer inländischen GmbH Zinsen für Darlehen, die er der Gesellschaft zur Verfügung stellt. Der Gesellschafter ist Alleineigentümer der Gesellschaftsanteile. Zum Betriebsvermögen der…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…15 Abs. 1 BewG 1955 für die Dauer der Unverzinslichkeit des Darlehens (höchstens 18-facher Jahreswert des Zinsenvorteiles) zu erfolgen. Wird hingegen die Unverzinslichkeit jeweils von Jahr zu Jahr stillschweigend gestattet (oder vereinbart) entsteht die Steuerschuld jährlich in Höhe der fiktiven Zinsen bzw. des Wertes…
…§ 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG - Kreditgebühr bei unbaren (vorbehaltenen) Entnahmen - Gesellschaftsteuer für nicht verrechnete Zinsen Sachverhalt: Ein Unternehmer bringt sein Einzelunternehmen ohne Gewährung von Anteilen in eine GmbH ein, deren Alleingesellschafter er ist. Im Rahmen der Einbringung macht er von der Möglichkeit der Bildung…
…österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es sei denn, dass sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellungsverpflichtung ergibt. Ausländer, die gegenüber der österreichischen Bank ihre Identität nicht nachgewiesen haben, unterliegen mit ihren Zinseinkünften dem Kapitalertragsteuerabzug. Geht dieses endbesteuerte Kapitalvermögen im Erbwege über, ist die Befeiung gemäß § 15 Abs. 1 Z…
…Der gegenständliche Erlass soll eine einheitliche Vorgehensweise der Finanzverwaltung sicherstellen. 1. Inhalt der Suspendierung Von der Suspendierung sind folgende Bestimmungen betroffen: Dividenden (Art. 10) Zinsen (Art. 11) Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13) Nicht betroffen von der Suspendierung sind folgende Bestimmungen: Persönlicher Geltungsbereich…
…Pflicht, aus der vorgelegten Urkunde die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, traf in diesem Fall die Abgabenbehörde und mangels jeglicher Festlegung der Abgabepflichtigen zur strittigen Frage der Bemessungsgrundlage auch das "Zinsenrisiko" einer abweichenden Beurteilung im Rechtsmittelverfahren (VwGH 22.12.2016, Ro 2016/16/0020). 2.6…
…08.1998, Z 04 0101/41-IV/4/98, AÖFV Nr. 157/1998 zur steuerlichen Behandlung von Zinsen ausländischer Wertpapiere mit inländischer kuponauszahlender Stelle bezieht sich auf die Verordnung zur Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen (BGBl. II Nr. 43/1998), die durch…