…lit. a VersStG Wohnsitzwechsel und Rückkauf Sachverhalt: Ein Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Österreich schließt 1998 einen Lebensversicherungsvertrag mit laufender, im Wesentlichen gleich bleibender Prämienzahlung und einer Laufzeit von 15 Jahren ab. Im Jahr 2002 verlegt er seinen Wohnsitz ins Ausland und stellt seinen Vertrag prämienfrei…
…Erst bei länger als fünf Jahre andauernden (im Wesentlichen durchgehenden) Auslandsaufenthalten spricht die äußere Vermutung für die Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen ins Ausland (EStR 2000 Rz 7597). Ein gewichtiges Indiz für einen inländischen Mittelpunkt der Lebensinteressen kann in einer bestehenden Krankenversicherung in der österreichischen…
…darf? Ist ein Progressionsvorbehalt zwecks Beibehaltung des Belastungsprozentsatzes zulässig? Lösung Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz während eines Kalenderjahres ins Ausland und wird dadurch beschränkt steuerpflichtig, so müssen für den Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht und für den der beschränkten Steuerpflicht zwei getrennte Veranlagungen durchgeführt werden, weil…
…Darin ist das unentgeltliche Wohn- und Nutzungsrecht der Tochter für die Wohnung der Mutter für ein Jahr enthalten. Die Mutter geht für ein Jahr ins Ausland aus beruflichen Gründen. Die Miete der Wohnung beträgt ca 2.000 € monatlich. Desweiteren beinhaltet der Schenkungsvertrag das Auto…
…Wartefrist (vesting period) im Ausübungszeitraum (exercise period) ausgeübt werden kann. Genannte Mitarbeiter werden im Zeitraum zwischen Optionseinräumung und -ausübung vorübergehend von Österreich ins Ausland entsandt (outbound) bzw. vom Ausland nach Österreich entsandt (inbound), wobei das Besteuerungsrecht bei den Entsendungen jeweils auf den aufnehmenden Staat (Tätigkeitsstaat…
…Diese können auch durch Einsicht in ein gültiges Compliance-Package der jeweiligen Rechtsträger eingeholt werden. Siehe hierzu Abschnitt 7.3 (Dokumente zu übergeordneten inländischen Rechtsträgern). Wenn Beteiligungsstränge ins Ausland verlaufen, wird in einem erweiterten Auszug aus dem Register nur die erste ausländische Ebene der relevanten…
…ist ein (in- oder ausländischer) Unternehmer, der eine inländische Betriebsstätte (Geschäftsstelle) unterhält, von der aus die Arbeitskräfte überlassen werden. Der inländische Überlasser ist auch Steuerschuldner, wenn von der inländischen Betriebsstätte Arbeitskräfte ins Ausland überlassen werden, es sei denn, der Überlasser hat dort eine Betriebsstätte (siehe…
…2005: Die Verlegung des Sitzes des Unternehmers in das Drittland wirkt sich für den Leistungsort wie folgt aus: Befinden sich die Kunden im Gemeinschaftsgebiet, wird die Leistung gemäß § 3a Abs. 9 lit. c in Verbindung mit § 3a Abs. 10 Z 15 UStG 1994 am Wohnsitz…
…Briefkastengesellschaft (vgl. zB VwGH 10.12.1997, 93/13/0185), so kann eine Ansässigkeitsbescheinigung für diese Einkünfte nicht erteilt werden. Hat eine im österreichischen Firmenbuch eingetragene GmbH den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung im DBA-Ausland, ist sie als doppelansässige Gesellschaft aufgrund Art. 4 Abs. 3…
…in das die Dienstreise führt. Bei Flugreisen ins Ausland beginnt die Auslandsreise (mit steuerlicher Wirkung) gemäß § 25d Reisegebührenvorschrift mit dem Abflug und endet mit der Ankunft am inländischen Flughafen. Mit der Steuerbegünstigung für Tagesgelder soll laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dem Verpflegungsmehraufwand Rechnung getragen werden…
… 12a NoVAG 1991, in Fällen, in denen die Zulassung in Österreich später aufgegeben wird und das Kraftfahrzeug zurück ins Ausland verbracht wird. Wird ein bisher in der Ukraine zugelassenes Kraftfahrzeug in Österreich verkauft, entsteht die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe, wenn dieses Kraftfahrzeug in Österreich…
…Artikel 562 Buchstabe c ZK-DVO sechs Monate. Sowohl bei der Variante a) als auch bei der Variante b) wird diese sechsmonatige Frist durch jede Fahrt ins Ausland (Deutschland) unterbrochen und beginnt bei Wiedereintritt in das Inland neu zu laufen. Erfolgt mangels Auslandsfahrt keine Fristunterbrechung…
…organschaftliche Vertretung (ausländische Adresse laut Anmeldeformular); Zur Zustellung im Ausland siehe unten. 3. Anmeldung von "ausländischen" Unternehmern (1) Zur Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsstandards bei der Identifizierung von Unternehmerinnen/Unternehmern, die im Inland zur Umsatzsteuer erfasst sind, aber weder Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben…
…a) bis e) befindet sich daher an dem Ort, an dem der Unternehmer den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Dies ist sein Wohnsitz im Ausland, wenn dort die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vorgenommen werden. Mangels Steuerbarkeit der Leistungen in Österreich erübrigen sich weitere…
…Übermittlung der Voranmeldung verpflichtet. Zur Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsstandards bei der Identifizierung von Unternehmern, die im Inland zur Umsatzsteuer erfasst sind, aber weder Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben, noch beschränkt einkommensteuerpflichtige oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen mit Betriebsstätte im Inland sind, kommt die mit…
…Fact-Set Research Systems, Morningstar oder ähnlichen zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer herangezogen werden (siehe auch Abschnitt 7.2.3.2 (Aktiengesellschaften und Europäische Gesellschaften)). Sollte der oberste Rechtsträger des meldepflichtigen Rechtsträgers eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Ausland sein, so ist diese gemäß…
…I Nr. 52/2009 und liegt dort, wo der Leistungsempfänger im Drittland seinen Wohnsitz hat. Im letzteren Fall verlagert sich der Leistungsort für Umsätze ab 1. Juli 2010 durch die VO BGBl. II Nr. 173/2010 vom Drittland ins Inland. § 6 Abs. 2 UStG 1994…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
…den Vorschriften von Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Höhe jener österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei der Besteuerung im Ausland angesetzt worden sind, ist hierbei ohne Belang (EAS 2527). Die Aussagen von Rz 39e des zitierten Kommentars sind damit…
Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…