… 93 Abs. 2 bis 6 AußHG 2011). 1.2. Wichtige Neuerungen (1) Wertgrenzen Wenn im Außenhandelsgesetz 2011, einer Verordnung nach dem Außenhandelsgesetz 2011 oder in Dokumenten (wie Ausfuhrgenehmigungen) auf einen Wert abgestellt wird, ist der statistische Wert gemäß dem unmittelbar anwendbaren Recht der Europäischen Union…
…wandelt sich diese Schenkung in eine Schenkung von Bargeld iSd § 121a Abs. 1 Z 1 lit. a BAO. Demzufolge wird die Schenkung auf Grund des Übersteigens der Wertgrenze von Euro 50.000 anzeigepflichtig. 4. Zuständigkeit - GmbH 4.1. Bezughabende Normen §§ 21 und 25 AVOG 2010…
…4. Grad der Seitenlinie, dieser ist noch unter den Angehörigengriff des § 25 BAO zu subsumieren und daher ist die Schenkung an den Großonkel nicht anzuzeigen, da die Wertgrenze nicht überschritten wurde. 3. Schenkungsanzeige - Zurückbehaltung von Erträgnissen 3.1. Bezughabende Norm § 121a BAO 3.2. Sachverhalt…
…beziffert werden? 1.4.2. Lösung Es ist nicht ausreichend lediglich anzugeben, dass die Wertgrenze von 50.000 € überschritten ist, denn das ist durch die Schenkungsmeldung selbsterklärend. Eine präzise Bewertung des Wertes im Sinn etwa eines Wiener Verfahrens ist zwar nicht nötig, aber eine…
…den zweiten Zeichnungsberechtigten verschenken würde und ihm zum Zwecke des Zugriffs die Zeichnungsberechtigung einräumen lässt. Dann würde die Anzeigepflicht gemäß § 121a BAO zum Tragen kommen, wenn die Wertgrenzen in Abs. 2 lit. a oder b überschritten werden. Im Regelfall werden die in der Praxis oft…
…neuerlich auf Grundlage der nunmehr ergänzten Gesamtwerte im Sinne der §§ 153 ff AußStrG zu entscheiden. Wird erst dadurch die bisherige Wertgrenze überschritten bzw. liegt keine Überschuldung mehr vor, kommt es nun erstmals zu einer Abhandlung. Auch nach einer Überlassung an Zahlungs statt kann nach dem…
… 3.4. Lösung Bei Zusammenlegung der Aktiendepots ist der Wille der Ehegatten zu beachten. Ist der Grund für den Zugriff des jeweils anderen, dass einer dem anderen seine Aktien schenken will, ist die Wertgrenze in § 121a Abs. 2 lit. a BAO heranzuziehen. Wird diese überschritten…
…anzeigepflichtig. Darüber hinaus ist von der Anzeigepflicht das Auto umfasst, das offensichtlich nicht zum Betriebsvermögen, sondern zum Privateigentum des Bauern gehört und die Wertgrenze von 50.000 Euro übersteigt. 7. Schenkungsmeldung - Teilweise mittelbare Grundstücksschenkung 7.1. Sachverhalt A schenkt seiner Tochter B 100.000 Euro…
…3. Lösung Ad. a.: Es handelt sich dabei um eine Geldschenkung von A an B in der Höhe von Euro 1.000, die aber nicht anzeigepflichtig ist, da sie die Wertgrenze von Euro 50.000 gemäß § 121a Abs. 2 lit. a BAO nicht übersteigt, aber…
…Sponsion, Muttertag, Matura ....), soweit der gemeine Wert € 1.000 nicht übersteigt. Ohne Wertgrenze von der Meldepflicht befreit ist Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke. 3. Außerdem von der Meldepflicht befreit sind folgende Zuwendungen, die schon nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 befreit waren: Zuwendungen zwischen…
…Noch am gleichen Tag werden diese Waren vom Kunden ins Drittland verbracht und der Ausgang der Waren auf allen U 34 Formularen vom Zoll bestätigt. Das "Splitting" des Gesamteinkaufes erfolgt offenbar aufgrund der statistischen Wertgrenze von 11.500 S (1.000 € ab 1. 1…
…Folgen einer Abgabenverkürzung noch als "unbedeutend" anzusehen sind, steht jedoch immer im Zusammenhang mit dem Grad des Verschuldens. Die Geringfügigkeit kann nicht ausschließlich an konkreten Wertgrenzen festgemacht werden, sondern ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Es gibt in der Judikatur oder Verwaltungspraxis dazu aber keine…
…Konsequenz der Fortschreibungsgrenzen des § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955. Die Nichtdurchführung von Wertfortschreibungen ergibt sich aus den Wertgrenzen des § 21 BewG 1955. Die im § 21 Abs. 1 BewG 1955 normierten Wertgrenzen gelten gem. Abs. 2 der Bestimmung nicht, wenn für einen Teil des…
…liegen zwei wirtschaftliche Einheiten vor, wobei der Grund und Boden entsprechend der Nutzung den wirtschaftlichen Einheiten zuzuordnen ist. Die Flächenminderung führt jedoch bei der wirtschaftlichen Einheit "Einfamilienhaus" zu keiner Wertfortschreibung, da die Wertgrenzen des § 21 Abs. 1 Z 1 lit. b BewG 1955 nicht erreicht…