…Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des Konkurses des Arbeitgebers hinsichtlich der noch nicht gezahlten Arbeitsentgelte (Konkursausfallgeld) sowie Lohnersatzleistungen im Rahmen der Winterbauförderung für witterungsbedingten Arbeitsausfall (Schlechtwettergeld) sowie pauschale Abgeltungen für Mehraufwendungen auf witterungsabhängigen Arbeitsplätzen (Wintergeld). In Österreich ansässige Grenzgänger, die…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts…
…stellt noch keine Lohnzahlung des Unternehmers (Dienstgebers) im Sinne des § 1 KommStG 1993 dar. Erst die Zahlungen des Dienstgebers an den Insolvenz-Entgelt-Fonds zur Abstattung seiner Verbindlichkeiten (Quotenzahlung) fallen unter das KommStG 1993 (vgl. VwGH 5.10.1982, 82/14/0127; DR-FLAG 1967…
…angenommen worden ist (zB weil eine "Remittance-Klausel" des Abkommens wirksam geworden ist oder weil die Einstufung als "ordinarily resident" oder "resident but not ordinarily resident" nicht richtig interpretiert wurde oder weil schlicht nach dem Recht des anderen Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde…
…ggstdl. Fall aber keines, das durch das DBA-Schweiz ausgelöst wird. Wer etwa nach Monaco zieht, kann ebenfalls nicht beim Wegzug besteuert werden (weil er hierdurch - so wie jetzt bei Wegzug in die Schweiz - keine Maßnahme setzt, die zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
…keine oder nur eine unzureichende Bestätigung vorgelegt werden, wird der Lohnsteuerabzug vorzunehmen sein, wobei zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung in einem solchen Fall noch die Möglichkeit eines Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit dem betreffenden Staat verbleibt (EAS 3271). Bundesministerium für Finanzen, 18. Oktober 2012
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ( DBA-Deutschland , BGBl. III Nr. 182/2002 ) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen…
…wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh., dass Österreich nur für die Entgeltfortzahlungen an die Arbeitnehmer das Besteuerungsrecht hat, die von österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragen werden. Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA…
…wenn es zu einem Verzicht des präsumptiven Erben/ Pflichtteilsberechtigten gegen Entgelt kommt. Beispiel: A hat zwei Kinder B und C. B soll Haupterbe des A werden und C soll nur den Pflichtteil erhalten. C verzichtet noch zu Lebzeiten des A auf seinen Pflichtteil gegen Entgelt…
Nach Artikel 19 Absatz 2 dürfen "Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt…
…als Versicherungsnehmer verzichtet. Ab diesem Zeitpunkt war die Abgabepflichtige selbst Versicherungsnehmerin und wurde der Versicherungsvertrag nicht mehr als betriebliche Direktversicherung geführt. Auf Grund der sehr geringen Höhe der zu erwartenden Rente hat sich die Abgabepflichtige, die ihren Wohnsitz bereits im Februar 2006 nach Österreich verlegt…
Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…
… 68 Abs. 1 Zulagen | -846,00 | 215 | - Sonstige Bezüge | -3.031,25 | 220 | - SV | -3.286,48 | 230 | - einbehaltene freiw. Beiträge nach § 16 Abs. 1 Z 3b | -90,00 | 243 | LSt-Bmgl |…
…der Gesellschaft und einem Gesellschafter, womit etwa auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern (zB Grundstücken) durch die Trägerkörperschaft an den Betrieb gewerblicher Art grundsätzlich als gesellschaftsrechtliche Einlage zu werten ist, welche nach § 6 Z 14 EStG 1988 als Tausch qualifiziert wird (vgl. KStR 2013 Rz 64…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
…4 des österreichisch-liechtensteinischen Abkommens vom 5. November 1969 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) bei liechtensteinischen Arbeitgebern beschäftigt sind, haben bei ihrer Besteuerung in Österreich nach Maßgabe von § 68 Abs. 8 des österreichischen Einkommensteuergesetzes 1988 …
Steuerrückerstattung bei unterjährigem Wegzug nach Deutschland Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 1 EStG 1988 , § 124b Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
…operativ tätigen Kapitalgesellschaft vorgeschaltet sind, sich als unbedenklich erweisen können, sieht die Verordnung noch eine Ausweichlösung vor : Wurde einmal ein Rückzahlungsantrag der Holdinggesellschaft positiv erledigt, konnte sich sonach die Abgabenbehörde von der Unbedenklichkeit der Geschäftsbeziehung des Vergütungsschuldners mit der Holdinggesellschaft überzeugen, dann soll innerhalb eines…