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BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…verwaltungsökonomischen Gründen jedoch keine Bedenken, wenn in diesen Fällen von der Besteuerung Abstand genommen wird (Behandlung wie echter Schadenersatz), sofern keine Rechnungen bzw. Gutschriften mit Steuerausweis ausgestellt werden, die den Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen. Diese Rechtsauslegung ist für Umsätze zu beachten, die ab dem 1…

BMF-010219/0403-VI/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0403-VI/4/201402.10.2014

…Lieferung? Welche Rolle spielen Lieferkonditionen (Incoterms) für den Lieferort? 2.1.2. Lösung Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, bei denen dieser Gegenstand im Rahmen der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt. Zu…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 2/2

…benötigen. Der Fall, dass ein unecht befreiter Unternehmer selbst Leistungen erbringt, die er in die ZM aufzunehmen hat, ist in Art. 28 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 nicht vorgesehen. Wird dem Unternehmer dennoch vom Finanzamt eine UID erteilt, wenn er diese für die Erbringung…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…für die Grunderwerbsteuer und die Umsatzsteuer einheitlich auszulegen. Das bedeutet jedoch umsatzsteuerrechtlich nicht, dass Leistungen des Grundstücksveräußerers und Leistungen Dritter zu einem einheitlichen Grundstückserwerb zusammengefasst werden können. Nur die Grundstückslieferung ist daher gem § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 von der USt…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…angeregt werden. Wie sich das Entgelt für die Werbeleistung berechnet, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. Gemäß § 3a Abs. 9 lit. a in Verbindung Abs. 10 Z 2 UStG 1994 liegt daher der Ort der Leistung des Ö in beiden Fällen in Deutschland. Unter den…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 2/2

…man zur Vermeidung der steuerlichen Erfassung des DE in Österreich und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes den Liefervorgang auch in ein Dreiecksgeschäft (Lieferung: FR an DE an Ö1) und eine daran anschließende, davon unabhängige steuerpflichtige Inlandslieferung (Ö1 an Ö2) "zerlegen" und damit die Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…vom Ausmaß der unternehmerischen Verwendung die von § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 betroffenen Kraftfahrzeuge nicht Bestandteil des Unternehmens. Eine Privatnutzung stellt daher keinen Eigenverbrauch dar und eine Veräußerung ist nicht steuerbar. Die Überlassung eines derartigen Fahrzeuges an einen Arbeitnehmer für Fahrten…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

…erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser Bewilligung ist einerseits über die Sicherheit, die der inländische Beteiligte zu stellen hat und eine eventuelle Befreiungsmöglichkeit (zB nach § 56 ZollR-DG [1] für die EUSt) abzusprechen…

BMF-010219/0417-VI/9/2006Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung - Sonder-UID
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0417-VI/9/200623.10.2006

…in dem die Beförderung oder Versendung endet, sowie die von diesem Mitgliedstaat ausgestellte UID-Nummer dieses Warenempfängers angeführt. Wird nur die UID-Nummer eines anderen Mitgliedstaates verwendet, muss sich der Unternehmer in Österreich steuerlich erfassen lassen und - sofern eine UID-Nummer nicht automatisch erteilt wird…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

…die Rechnungslegung und Abrechnungen über die Provisionen vornimmt, ändert nichts an obiger rechtliche Beurteilung. Die im USt-Protokoll 2002 vertretene Rechtsansicht der Rücklieferung kann für den vorliegenden Sachverhalt nicht (mehr) aufrechterhalten werden. Die neue Rechtsansicht ist ab 1.1.2017 anzuwenden. Bundesministerium für Finanzen, 22…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…1 Handelsvertretergesetz 1993 ist Handelsvertreter, wer von einem anderen mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt. Kann die Handelvertreterpauschalierung auch auf Steuerpflichtige angewendet…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Abs. 10 UStG 1994 in Höhe von Euro 79.920 (2/5 der seinerzeit nichtabzugsfähigen Vorsteuern von Euro 199.800) geltend gemacht. Kann die Vereinfachungsregelung in UStR 2000 Rz 992 (Anwendung der Steuerbefreiung auch bei geringfügiger [höchstens 5-prozentiger] Verwendung der Gegenstände für nicht nach …

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…ein Akt angelegt werden muss; ferner müsste überprüft werden, ob im EU-Gebiet steuerfreie Erwerbe/Lieferungen unter Verwendung der UID-Nummer getätigt werden. Führt ein Unternehmer Umsätze aus, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, hat das Finanzamt eine UID-Nummer zu erteilen. Juristischen Personen…

BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012

…Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Grund und Boden ist in die Anlagekartei gemäß § 7 Abs. 3 aufzunehmen. Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Auslegung…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…einer von der Gemeinde deswegen durchgeführten Volksbefragung, Erstellung der Planung zur Verwertung der Liegenschaft für die Grundverkehrsbehörde), um deren Erschließung (Verlegung von Strom- und Gasleitung, Zufahrt usw.) und schließt danach mit interessierten Unternehmen Baurechtsverträge ab, die dann die Liegenschaft bebauen. Die Umwidmung der Liegenschaft ist…

SZK-010219/0103-USt/2011Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Elektrofahrrädern und Selbstbalance-Rollern
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0103-USt/201115.04.2011

…nämlich der (teil)motorisierten Personenbeförderung, als Krafträder iSd § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 anzusehen. Im Übrigen, obwohl nicht entscheidungswesentlich, ergibt sich das auch aus den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen. Nach § 2 Abs. 1 Z 1 KFG 1967 ist ein Kraftfahrzeug ein zur Verwendung…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…Ausscheidens einen Kredit in der Höhe von ATS 5,000.000 bei einer Bank auf (Sanierungsbeitrag). Die diesbezüglichen Kreditzinsen werden alljährlich als nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemacht. Stellen die Kreditzinsen nachträgliche Betriebsausgaben dar? Für die Abzugsfähigkeit von Zinsen als Betriebsausgaben ist die Verwendung der Geldmittel maßgeblich…

BMF-010203/0312-VI/6/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0312-VI/6/201403.10.2014

…organisatorischen Zusammenhang zu. Es kommt auf das Ausmaß der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betrieben bzw. Tätigkeiten im Einzelfall an. Als Merkmale für eine einheitliche Einkunftsquelle sind etwa anzusehen: Hilfsfunktion eines Betriebes gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…Verbindung mit dem Partner) oder von einer Informationsüberlassung im Sinne des § 3a Abs. 10 Z 6 UStG 1994 auszugehen ist. Daraus ergibt sich für den Leistungsort, wenn der leistende Unternehmer sein Unternehmen vom Inland aus betreibt, Folgendes: Für Kunden im EU-Raum bestimmt sich der…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…BAO) für Umsatzsteuervorauszahlungen Antrag auf Nachsicht (§ 236 BAO) von Umsatzsteuervorauszahlungsschuldigkeiten Antrag auf Rückzahlung (Umbuchung, Überrechnung) aus sich ergebender Guthaben von Umsatzsteuervoranmeldungen Anbringen betreffend Nebenansprüche zu Umsatzsteuervorauszahlungen (Umsatzsteuerzinsen, Säumniszuschläge, Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Verspätungszuschläge) Beantwortung von Bedenkenvorhalten oder Ergänzungsaufträgen betreffend Umsatzsteuervoranmeldungen nicht umfasst ist zB: Einbringung der USt…