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BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…auch die Nichtabgabe der Abgabenerklärung. Eine Mahnung (Erinnerung) des Abgabepflichtigen, eine Abgabenerklärung abzugeben, ist für die Verhängung eines Verspätungszuschlages nicht notwendig (VwGH 10.1.1958, 2296/56). Eine Verspätung ist dann entschuldbar, wenn der Abgabepflichtige die Versäumung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung weder vorsätzlich…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Oktober 2001 bis zur Festsetzung der Abgabe) übereinstimmen. Dies gilt weiters nur, soweit die auf deckungsgleiche Zeiträume entfallenden Nachforderungszinsen höher sind als die bei Berücksichtigung aller relevanten Umstände festzusetzenden Verspätungszuschläge. 1. Beispiel: Keine Einkommensteuervorauszahlungen 2000. Am 1. Juli 2002 Zustellung des Einkommensteuerbescheides 2000: 100.000…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…lit. b zweiter Teilstrich der 6. EG-RL) dar. Art. 21 Abs. 3 und Abs. 9 UStG 1994 Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Zusammenfassenden Meldung - Verspätungszuschlag Gemäß Art. 21 Abs. 3 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 103/2005 ist die Zusammenfassende Meldung ab 1…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

In diesen Fällen kann das Finanzamt gemäß § 135 BAO einen Verspätungszuschlag von 10% der festgesetzten Abgabe festsetzen. Bei der Ermessensübung für die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…den Verspätungszuschlag die im angefochtenen Abgabenbescheid festgesetzte Stammabgabe, so hat die (ersatzlose) Aufhebung des betreffenden Bescheides zur Folge, dass der Verspätungszuschlagsbescheid gemäß § 295 Abs. 3 BAO aufzuheben ist. Wird diese Bemessungsgrundlage in der Beschwerdevorentscheidung geändert, so ist nach § 295 Abs. 3 BAO der Verspätungszuschlag entsprechend…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…kann A2 nachträglich die Steuerfreiheit in Anspruch nehmen. Er hat dann die Rechnung zu berichtigen sowie eine (verspätete) Zusammenfassende Meldung abzugeben, für die jedoch wegen Entschuldbarkeit der Verspätung kein Verspätungszuschlag iSd Art. 21 UStG 1994 iVm § 135 BAO zu verhängen ist. A3 tätigt einen innergemeinschaftlichen…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…| Gesellschaftsteuer | Kap 12 | Gesellschaftsteuer | Komb 32 | Verspätungszuschlag | Komb 1 | Lohnsteuer/DB/DZ/SZ/Verspätungszuschlag | KU 1 | Kammerumlage | L 20 | Lohnsteuer/DB/DZ/SZ/Verspätungszuschlag | NOVA 3 | Normverbrauchsabgabe | U 11 | Erwerbsteuer…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…205 BAO) die Festsetzung von Anspruchszinsen zur Folge. Ergeben sich aus Änderungen oder Aufhebungen gemäß § 295 BAO Änderungen der Bemessungsgrundlage für Verspätungszuschläge, so sind von Amts wegen die Verspätungszuschlagsbescheide (nach § 295 Abs. 3 BAO) zu ändern. Siehe hiezu Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO) vom 10…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…das Vertrauen auf die Richtigkeit in Erlässen enthaltener Auslegungen überdies in jenen Bereichen, in denen Rechtsfolgen fehlenden Verschuldens bzw. fehlenden groben Verschuldens zu beurteilen sind. Dies gilt beispielsweise für den Verspätungszuschlag (§ 135 BAO). Wer im Vertrauen auf erlassmäßige Verlängerungen von Fristen für die Einreichung von…

BMF-010000/0010-IV/2005Abgabenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Flutwellenkatastrophe Asien
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010000/0010-IV/200519.01.2005

…Vollstreckungshandlungen) gesetzt werden. Bei Personen, die aus dem Katastrophengebiet bereits zurückgekehrt sind oder noch zurückkehren (einschließlich der Helfer und Angehörigen, die in das Katastrophengebiet gereist sind), sind die Konsequenzen von Fristversäumnissen (Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag, Ablauf verfahrensrechtlicher Fristen usw.) unter Ausnützung der rechtlichen Möglichkeiten (§§ 217 Abs. 7…

50 0501/1-IV/04Einreichung der Steuererklärungen 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/1-IV/0430.01.2004

…sich alleine nicht zum Anlass für eine Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe zu nehmen. 4.4 Verspätungszuschlag: Werden die Steuererklärungen 2003 entgegen der gesetzlichen Anordnung nicht elektronisch (im Weg von FINANZOnline), sondern schriftlich eingereicht, so berechtigt dies für sich allein nicht dazu, einen Verspätungszuschlag gemäß …