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V 249/13/1-IV/14/89Steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassV 249/13/1-IV/14/8907.09.1989

  Aus gegebenem Anlaß teilt das Bundesministerium für Finanzen zur Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen folgendes mit: 1. § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sieht vor, daß Rückvergütungen aus Personenversicherungen, die keine Nachversteuerung nach sich ziehen, zu einer entsprechenden Verminderung…

BMF-010203/0475-VI/6/2007Salzburger Steuerdialog 2007, Ergebnisse Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0475-VI/6/200726.11.2007

… 25 EStG in Verbindung mit § 32 Z 1 lit. a EStG 1988) dar? Können die vom Arbeitnehmer geleisteten Versicherungsprämien Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 oder allfällig Sonderausgaben im Sinne des § 18 EStG 1988 darstellen? Lösung Entsprechend der Judikatur zur "Loss of Licence-Versicherung…

2026-0.807.568Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Zollwertkursen zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.56828.09.2026

…der Feuerschutzsteuer und von in ausländischer Währung ausgedrückten Versicherungsprämien für nachstehende ausländische Währungen festgesetzt: | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 Euro | AUD | Australischer Dollar | 1,6146 | BRL | Real | 5,8564 | CAD | Kanadischer Dollar…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen damit der Kommunalsteuer (vgl. LStR 2002 Rz 10665). Gleiches gilt für Vergütungen für Diensterfindungen. 5.2.4.17. Rückkauf steuerfreier Zukunftssicherungsmaßnahmen Rz 77f Werden Versicherungsprämien zu einem früheren Zeitpunkt rückgekauft oder sonst rückvergütet, hat der Arbeitgeber die gemäß § 3 Abs…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…die Gegenleistung weniger als 30% des Grundstückswertes beträgt, liegt ein unentgeltlicher Vorgang vor, der mit dem Stufentarif zu besteuern ist. Die kapitalisierten Werte für die Leistung einer Substanzabgeltung und für die Zahlung der Versicherungsprämien sind gemäß § 33 TP 9 GebG mit 2% zu vergebühren. 2. …

BMF-010222/0057-VI/7/2014Salzburger Steuerdialog - Ergebnisunterlage Lohnsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010222/0057-VI/7/201423.09.2014

…gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 von jährlich 300 Euro. Die Versicherungsprämien werden vom Arbeitnehmer bei aufrechtem Dienstverhältnis vorzeitig rückgekauft, sodass der Arbeitgeber die steuerfrei belassenen Beiträge als sonstigen Bezug gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern hat. 4.3…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 2/2

…der Land- und Forstwirtschaft (= Grundstückseigentümer) und dem nahen Angehörigen wurde im konkreten Fall als Pachtentgelt lediglich die Übernahme sämtlicher mit der Liegenschaft verbundenen Steuern, öffentlichen Gebühren und Abgaben sowie von Versicherungsprämien vereinbart. Dem Pächter obliegen vertragsgemäß überdies die laufende Erhaltung sowie die gewöhnlichen Ausbesserungen…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

…da zivilrechtlich gesehen, immer noch die "alten (deutschen) Versicherungsnehmer" als solche angesehen werden. Sollte die AG zahlungsunfähig werden, würden immer noch die Versicherungsnehmer zur Zahlung der Versicherungsprämien herangezogen werden, bzw. genießen diese immer noch Versicherungsschutz. Nur wenn wirklich alle Rechte und Pflichten an einen Dritten…