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01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…wenn seine Wohnung nicht vermietet wurde). Die Vorsteuerbeträge aus dem Wohnungskauf der Anleger werden von der Vermietungs-gemeinschaft auf Grund einer Rechnung vom Bauträger an die Vermietungsgemeinschaft unter Hinweis auf den jeweiligen Käufer des Liegenschaftsanteiles geltend gemacht. Die Betriebskosten hinsichtlich der Wohneinheiten der Anleger werden…

BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…und somit auch die jeweilige Abgabepflicht besteht. Diese Frist wird allerdings durch jeden Austritt aus dem Bundesgebiet unterbrochen und beginnt bei jedem Eintritt in das Bundesgebiet neu zu laufen. Soll trotz fehlender Verpflichtung die Zulassung in Österreich erfolgen, besteht die Verpflichtung zur Leistung der Normverbrauchsabgabe…

BMF-010315/0001-IV/6/2014Einbringung und Verwendung von Mietfahrzeugen durch österreichische Soldaten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010315/0001-IV/6/201424.09.2014

…EUFOR-Einsatz in Bosnien und Herzegowina. Während des Einsatzes gewährt das BMLVS Sonderurlaub von 2,5 Tagen pro Monat, den die Soldaten im Regelfall im Kreise der Angehörigen in Österreich verbringen. Die Reisekosten sind aus privaten Mitteln zu bestreiten. Die im Süden Österreichs beheimateten Soldaten…

2023-0.128.522Vorübergehende Verwendung von KFZ von aus der Ukraine geflüchteten Personen
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.128.52215.02.2023

…139 Abs. 1 UZK-DA geschehen ist, wird diese Fristverlängerung ohne Antrag des Bewilligungsinhabers ebenfalls formlos erlaubt. Daher wird mitgeteilt, dass für die im Betreff genannten Beförderungsmittel die vorübergehende Verwendung bis auf Weiteres möglich ist, sofern alle anderen Bedingungen für das Verfahren auch weiterbestehen. Bundesministerium…

2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024

…Kraftfahrzeug keinen dauernden Standort im Bundesgebiet, ist die Verwendung im Inland grundsätzlich bis zu einer Höchstdauer von einem Jahr erlaubt (§ 79 KFG 1967). Diese einjährige Frist wird durch jeden Austritt aus dem Bundesgebiet unterbrochen und beginnt bei jedem Eintritt in das Bundesgebiet neu zu laufen.…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…Zweck ist die Förderung und Sicherung des Absatzes von inländischen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen usw. Neben diesem Bereich unterhält die GmbH auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, dh. es werden Untersuchungen für Dritte durchgeführt. Die aus diesem Bereich erzielten Umsätze werden mit dem Steuersatz von 10% versteuert…

BMF-010219/0403-VI/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0403-VI/4/201402.10.2014

…der nachfolgenden zweiten Lieferung des Ö2 an den letzten Abnehmer D handelt es sich um die ruhende Lieferung, für die der Lieferort aus österreichischer Sicht nach § 3 Abs. 7 UStG 1994 bestimmt wird, und an jenem Ort steuerbar ist, an dem D die Verfügungsmacht über…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…aus. Die Rechnungsempfängerin ist somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Stellt das beim Rechnungsaussteller einen Mangel der Aufzeichnungen dar, mit der Konsequenz einer Schätzungsberechtigung seitens des Finanzamtes? Die gemäß § 11 UStG 1994 in eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung aufzunehmende "fortlaufende Nummer" erfüllt jene Zwecke, die dem…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 2/2

…Frist durch jede Fahrt ins Ausland (Deutschland) unterbrochen und beginnt bei Wiedereintritt in das Inland neu zu laufen. Erfolgt mangels Auslandsfahrt keine Fristunterbrechung, gilt die Verbringung im Zeitpunkt des Fristablaufs als erfolgt bzw. der innergemeinschaftliche Erwerb durch das dU in diesem Zeitpunkt als bewirkt ( Art…

BMF-010219/0286-VI/9/2005Umsatzsteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0286-VI/9/200520.10.2005

…Der Rückzahlungsantrag des Abführenden ist daher abzuweisen. Art. 1 Abs. 3 UStG 1994 (Rz 3602 UStR 2000) Verbringung eines KFZ zur vorübergehenden Verwendung Ein Unternehmer mit Sitz in Deutschland, der in Österreich keine Betriebsstätte unterhält, stellt einem Dienstnehmer mit Hauptwohnsitz in Österreich ab dem Jahr…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2003 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Einkommensteuerprotokoll 2003 nicht abgeleitet werden. 17. Juli…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…Daher liegt kein Anwendungsfall des § 4 Z 2 UmgrStG vor, es ist bei der erworbenen Körperschaft eine Prüfung der Manteltatbestandselemente gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 vorzunehmen. 2. Stiftung einer Beteiligung sowie einer Forderung aus dem Betriebsvermögen einer GmbH in eine Privatstiftung 2…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…eine Provisionsgutschrift unter Ausweis von 20% Umsatzsteuer. Der für die Card vereinnahmte Betrag kommt in einen Topf beim Tourismusverband. Der Erlös aus dem Verkauf des Paketes wird einmal pro Monat (durch den Tourismusverband) im Verhältnis der erbrachten Leistungen auf die einzelnen Leistungserbringer aufgeteilt. Das bedeutet…

BMF-010219/0291-VI/4/2007Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) - Voraussetzung der indirekten Vertretung bei Verwendung der "Sonder-UID"
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0291-VI/4/200720.07.2007

…wurde, ist diese Voraussetzung aus Unkenntnis bzw. aus EDV-technischen Gründen in vielen Fällen nicht beachtet worden, ohne dass dadurch dem Fiskus ein Schaden entstanden ist. Zur Vermeidung unbilliger Härten wird für vergangene Zeiträume von einer Nacherhebung der Einfuhrumsatzsteuer infolge Nichtvorliegens des indirekten Vertretungsverhältnisses Abstand…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Revision gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG unzulässig ist, so hat eine allfällige außerordentliche Revision auch gesondert die Gründe zu enthalten, aus denen entgegen dem Ausspruch des BFG die Revision für zulässig erachtet wird. 27. Rechtsmittelverfahren - Säumnisbeschwerde 27.1. Bezughabende Norm § 284 BAO 27…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…beruflichen Betätigung der Gesellschaft liegt. Es wird ein besonders repräsentatives Gebäude, das speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestimmt ist, vermietet. Es liegt kein fremdübliches Mietverhältnis vor. Ergibt sich etwa aus dem Sachverhalt, dass die Gesellschaft abgesehen von der Vermietung an den Gesellschafter keine weitere…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…in rechtlicher oder finanzieller Hinsicht führen. Insbesondere sind auch nicht Informationstätigkeiten im finanzwirtschaftlichen Bereich von der Steuerbefreiung erfasst. Weiters lässt sich nach Auffassung des EuGH aus dem Umstand allein, dass ein Leistungselement für die Bewirkung eines befreiten Umsatzes unerlässlich ist, nicht die Befreiung dieses Leistungselements…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 2/2

…Rechnung aus, gelangen die allgemeinen Bestimmungen für ein "normales" innergemeinschaftliches Reihengeschäft zur Anwendung. Damit ist das Wahlrecht konsumiert und kann auch eine nachträgliche Rechnungsberichtigung zu keiner (rückwirkenden) Änderung führen (siehe auch Mayr/Ungericht , UStG 4 , Art. 25 Anm. 6). Auch nach dem genauen Wortlaut des…

BMF-010219/0417-VI/9/2006Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung - Sonder-UID
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0417-VI/9/200623.10.2006

…8 erster Satz UStG 1994), ausgenommen in der Zollanmeldung wird auch der Name und die Anschrift oder die TIN (Trader Identifikation Number) zur eindeutigen Identifikation des Warenempfängers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung endet, sowie die von diesem Mitgliedstaat ausgestellte UID-Nummer…