…Das System der Quellenentlastung verlagert die Verantwortung für die richtige DBA-Anwendung und für die zutreffende Würdigung aller Nachweisunterlagen (insbesondere auch die Identitätsfeststellung des Einkünfteempfängers) von der Finanzverwaltung auf den Abfuhrpflichtigen. Daher wird das Quellenentlastungssystem nicht verpflichtend vorgeschrieben, sondern nur als Option gegenüber dem Rückzahlungsverfahren…
…Unsere Verantwortung und Haftung für nachgewiesene Vermögensschäden aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung bei dieser Prüfung ist analog zu § 275 Abs. 2 UGB (Haftungsregelung bei der Abschlussprüfung bei einer kleinen oder mittelgroßen Gesellschaft) gegenüber der Körperschaft und auch gegenüber Dritten mit insgesamt 2 Millionen Euro begrenzt. Gesetzliche…
…oder weil schlicht nach dem Recht des anderen Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Ist für das österreichische Unternehmen eine derartige Dokumentationsbeschaffung zu beschwerlich, dann wird zur Vermeidung eines Haftungsrisikos empfehlenswert sein…
…der Vertretungsmacht beurkundet wird) stellt kein Anbringen im Sinn des § 85 BAO dar. Sie fällt daher auch nicht unter die für solche Anbringen, für die die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen, geltenden, die Einbringung bei einer Abgabenbehörde regelnden Vorschriften gemäß § 86a BAO. Das Geltendmachung des Parteirechts gegenüber…
…nehmen. Im Zuge der Anwendung der Sorgfaltspflichten gegenüber einem Kunden als meldepflichtigen Rechtsträger darf Einsicht in alle Rechtsträger genommen werden, die mit dem Kunden in einem wirtschaftlichen oder rechtlichen Naheverhältnis stehen und daher für die Beurteilung des wirtschaftlichen Eigentums an dem Kunden oder der Eigentums-…
…Ablauf der Frist stattgefunden, welche die Abgangszollstelle gemäß Artikel 297 Absatz 1 gesetzt hat, gilt die Frist als eingehalten, wenn der Inhaber des Verfahrens oder der Beförderer der Bestimmungszollstelle gegenüber nachweist, dass er nicht für die Verspätung verantwortlich ist. Zur Verfahrensvereinfachung kann, im Falle der…
…Fahrtkosten, Kosten der Nächtigung, Tagesgeld gemäß § 26 Z 4 EStG für maximal fünf Kalendertage an einem Veranstaltungsort) ein Honorar von maximal 440 € pro Veranstaltung bzw. maximal 900 € vom selben Veranstalter. b) Jede beschränkt steuerpflichtige natürliche Person erklärt schriftlich gegenüber dem inländischen Veranstalter, dass…
…erbringen Unternehmen mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für Dritte. In allen diesen Fällen liegt keine Gestellung vor. Kommunalsteuerschuldner ist das beauftragte Unternehmen, sofern die übrigen Voraussetzungen des KommStG 1993 vorliegen. Der Einsatz von Bewachungsdiensten in fremden Betrieben erfolgt nicht im Wege der Arbeitskräfteüberlassung…
…gegenüber ihren unmittelbaren Handelspartnern in gleicher Weise verfahren und deren Inventurlisten in ihre eigenen Meldungen einbeziehen. Die von den Handelspartnern des Steuerlagers vorgelegten Inventurlisten können somit auch Warenbestände, die von ihren Handelspartnern (insbesondere Kunden in den Bereichen Gastronomie/Hotellerie) ermittelt wurden, umfassen. Die Erstellung der…
…dass ein Treugeber einem Treuhänder das Vollrecht bzw. einzelne Herrschafts- und Verwaltungsrechte aufgrund eines zwischen ihnen vereinbarten Vertragsverhältnisses überträgt. Der Treuhänder kann gegenüber Dritten wirksam über das Treugut verfügen, ist im Innenverhältnis jedoch dem Treugeber verpflichtet, die übertragenen Rechte auf eine bestimmte Art und Weise…
…Assistenzleistungen gegenüber einer inländischen Konzerngesellschaft erbracht werden wenn iZm Assistenzleistungen gegenüber einer ausländischen Konzerngesellschaft eine Betriebsstätte iSd § 4 KommStG 1993 iVm BAO im Ausland nicht begründet wird oder das inländische Unternehmen im Ausland zwar eine Betriebsstätte iSd § 4 KommStG 1993 iVm BAO unterhält, der aber…
…einer bestimmten Dienstleistung abgeschlossen wird, durch den entsendeten Mitarbeiter eine Leistung erbracht wird und die Verantwortung für den entsendeten Dienstnehmer die leistende Gesellschaft trägt (KommSt-Info Rz 206). Kommunalsteuerpflicht entsteht, wenn durch die Erbringung der Dienstleistung im Ausland keine Betriebsstätte iSd § 4 KommStG 1993 begründet…