…8 Abs. 2 KStG 1988 qualifiziert. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen an eine in einer Steueroase ansässige natürliche Person unterliegen in Österreich gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht und der Schuldner der Kapitalerträge ist zum KESt-Abzug nach § 27a Abs. 1…
…1.2014 ertragsteuerlich zu behandeln? Antwort BMF zur Frage 9: Durch das Auslaufen des § 6b KStG 1988 tritt die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft zu diesem Stichtag von der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht über, wobei sie ihre Aktiva und Passiva steuerneutral auf aktuelle Verkehrswerte umwertet ( § 18 Abs. 2…
…Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist". Natürliche Personen oder Körperschaften, die gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 bzw. § 1 Abs. 2 KStG 1988 in Österreich aufgrund des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts, des Sitzes oder des Ortes der Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig sind…
…nicht nur "Thailand") praktiziert. 1.3. Fragestellung Gibt es mit der pensionsauszahlenden Stelle und dem BMF in irgendeiner Form eine Abmachung, wie die steuerliche Behandlung dieser Pensionisten zu erfolgen hat? 1.4. Lösung Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind jene natürlichen Personen unbeschränkt steuerpflichtig…
…41 BAO). 4. Zur unbeschränkten Steuerpflicht von Flüchtlingen und zu Fragen der Doppelbesteuerung Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (vgl. § 1 Abs. 2 EStG 1988). Einen Wohnsitz in Österreich haben Personen, die im Bundesgebiet über eine Wohnung…
…Grundstücken 1. Allgemeines Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts im Sinne des § 2 KStG 1988 sind eigene Steuersubjekte, die von der Person des Rechtsträgers (der Körperschaft öffentlichen Rechts) verschieden sind. Sie unterliegen grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988…
…abkommensrechtlich ansässig ist; Luxemburg muss demnach gemäß Art. 2 Abs. 1 ("Andere Einkünfte") bzw. Art. 4 ("Unternehmensgewinne") auf das Besteuerungsrecht an den Dividenden verzichten. Der Fall ist allerdings auch unter den speziellen Bedingungen des § 13 Abs. 2 KStG 1988 näher zu untersuchen. Hat auf dieser…
…unterliegt der Gesamterwerb (Weltvermögen) gemäß § 6 ErbStG 1955 der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich. Die Liegenschaft in Serbien ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen. § 8 Abs. 4 ErbStG 1955 kommt nicht zur Anwendung. Zur Steuerpflicht des Sparguthabens: Gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 ist…
…ist und daher die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen iSd DBA-Deutschland in Österreich bewirkt, Österreich gemäß Art. 18 Abs 1 DBA-Deutschland besteuerungsberechtigt. Das Besteuerungsrecht Österreichs an dieser Pension könnte in diesem Fall - also unter Annahme der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht - nur durch Anwendung der § 48-Verordnung…
…zu den Abgabeterminen insgesamt zu erfüllenden prozentuellen Anteile gemäß § 4 Abs. 2 QuRV anzurechnen. Körperschaftsteuererklärungen von Gruppenträgern und Gruppenmitgliedern, die eine Feststellung des Ergebnisses der jeweiligen Gruppenkörperschaft zum Gegenstand haben (§ 24a Abs. 1 Z 1 KStG 1988 bis § 24a Abs. 1 Z 3 KStG 1988)…
…Steuerverwaltung wird eröffnet: 1. Die Ansässigkeitsvoraussetzungen des Artikels 2 Abs. 2 DBA-Luxemburg sind gegeben, wenn die in dieser Bestimmung genannten Personen die im inländischen Steuerrecht für den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht vorgesehenen Anknüpfungskriterien erfüllen. Es ist nicht erforderlich, dass eine Steuerpflicht auch tatsächlich eintritt…
…50.000 € nicht überschreiten werden. Demzufolge ist vorerst gemäß § 121a Abs. 2 lit. a BAO keine Schenkungsmeldung nötig. Sollte die Wertgrenze durch weitere Zahlungen der Eltern allerdings innerhalb eines Jahres überschritten werden, käme die Schenkungsmeldeverpflichtung zum Tragen. 1.6. Sachverhalt 5 Nach dem Ableben…
…126/2006, Abschnitt 5.1). Ihr Inhalt kann jedoch für die Ermessensübung bedeutsam sein. Dies gilt etwa für die Haftungsinanspruchnahme (zB VwGH 27.11.2003, 2003/15/0087, zu § 100 Abs. 2 EStG 1988), Aufhebung gemäß § 299 BAO (zB VwGH 7.7.2004, 2001/13…
… 21 Abs. 4 UStG) durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl I Nr. 71/2003, eingeführt, hinsichtlich Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (§ 42 EStG, § 24 KStG) durch das Abgabenänderungsgesetz 2003 - AbgÄG 2003, BGBl I Nr. 124/2003. 1.2 Zur Gesetzwerdung des AbgÄG 2003 gibt es folgende relevante Aussagen…
…wobei dies lt. VwGH 29.11.2011, 99/16/0139 , eine Gleichsetzung mit dem Bilanzsteuerrecht bedeutet, so sind davon gemäß § 2 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 die Gewinnermittlungsvorschriften der §§ 4 bis 14 EStG 1988 umfasst. Damit ist auch die Möglichkeit einer erfolgswirksamen Korrektur der…
…Nichtfestsetzung Bezughabende Norm §§ 1 Abs. 2, 16 UmgrStG; § 6 Z 6 EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 860a ff; EStR 2000 Rz 2505 ff Sachverhalt Herr D, der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist an der C H OG mit 50% beteiligt. Die zweite Gesellschafterin ist…
…Dies ist insoweit nicht gegeben, als die Beträge verdeckte Ausschüttungen gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 darstellen oder bei anderen Arbeitgebern (Nicht-Körperschaften) iSd Rechtsprechung zu den nahen Angehörigen nicht abzugsfähig sind. Angesichts des Umstandes, dass die Kostenabgeltung über das Kilometergeld bis zu einer Fahrleistung…
… 20 Abs. 2 AktG, wonach Verpflichtungen zu Dienstleistungen nicht Gegenstand einer Sacheinlage sein können. Andererseits ist eine Einlage durch Nichtgesellschafter in eine Kapitalgesellschaft gemäß § 8 Abs. 1 KStG 1988 nicht möglich (vgl. zB Renner in Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KStG 1988, § 8 KStG Tz 8…
…die Gewinnermittlung hinsichtlich der verschiedenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebszweige ausschließlich eine Voll- oder Teilpauschalierung vor. Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung ist die Anwendung der Verordnung bloß auf einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Tätigkeiten unzulässig. Im Hinblick darauf kommt ab dem Jahr 2001 für Steuerpflichtige…
…Geschäftsleitung (§ 27 Abs. 1 BAO). Siehe ergänzend KStR 2001 Rz 5. 3.5 Geschäftsleitung Als Ort der Geschäftsleitung ist der Ort anzunehmen, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet (§ 27 Abs. 2 BAO). Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist dort, wo der für…