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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…gemäß § 6 Abs 3 E-GovG von der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Vergabe einer Steuernummer automationsunterstützt vergeben wurde (§ 3 Abs 4 WiEReG). Schritt 3: Anschließend ist durch Einsicht in die Trusturkunde oder ein ähnliches Dokument, aus dem sich das wirtschaftliche Eigentum ergibt, oder durch…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…4.6 (Rechtsformspezifische Nachweise und länderspezifische Informationen). 1.2 Meldepflichtige Rechtsträger In den Anwendungsbereich des WiEReG fallen gemäß § 1 Abs. 2 WiEReG die folgenden Gesellschaften und sonstige juristische Personen mit Sitz im Inland sowie Trusts, trustähnliche Vereinbarungen und meldepflichtige ausländische Rechtsträger: offene Gesellschaften; Kommanditgesellschaften; Aktiengesellschaften…

BMF-280400/0004-IV/2/2011Vergabe der Handy-Signatur in Finanzämtern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280400/0004-IV/2/201117.10.2011

…Handy-Registration-Officer (HRO) im Infocenter der Finanzämter ist ab 17.10.2011 durchzuführen. Dabei sind die aktuell gültigen Vorgaben des E-Governmentgesetzes und der A-Trust zu beachten. Entsprechende Merkblätter für Bürger/innen und Mitarbeiter/innen werden durch die IT-Experten zur Verfügung gestellt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…1 Z 3 lit. d WiEReG bei der Meldung auch der jeweilige Anteil an den vom Stifter (bzw. Gründer oder Trustor) zugewendeten Vermögenswerten anzugeben, dies unter Berücksichtigung von Zu- und Nachstiftungen und vergleichbaren Vorgängen. Für die Berechnung der jeweiligen Anteile am Stiftungskapital können insbesondere der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…ausländischen obersten Rechtsträgers gemäß § 2 Z 2 und 3 WiEReG. 5.4 Erhöhte Transparenz von Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnissen) 5.4.1 Angabe, ob Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) bei Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Rechtsträgern bestehen Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. c und d WiEReG ist…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…ausreichend angesehen werden. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass Auszüge aus ausländischen Handels-, Gesellschafts- oder Trustregistern gemäß § 5a Abs. 4 WiEReG bei Meldungen und Änderungsmeldungen nicht älter als 6 Wochen sein dürfen. Ersatzweise ist die Identität des ausländischen Rechtsträgers anhand anderer Dokumente, die von…

BMF-010221/0101-IV/4/2006Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auf steuerabzugspflichtige Einkünfte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0101-IV/4/200610.03.2006

…Stiftungen, Trusts, Investmentfonds (33) Angesichts der derzeitigen Ungewissheit über die Abkommensberechtigung ausländischer Trusts und Investmentfonds sieht die Verordnung in § 5 Abs. 1 Z. 5 hier ebenfalls eine Sperre für die Quellenentlastung vor und dehnt diese auf die teilweise funktional trustähnlichen Stiftungen aus. 2.7. Zahlungen…