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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-280400/0004-IV/2/2011

Vergabe der Handy-Signatur in Finanzämtern

geltende FassungErlassBMF-280400/0004-IV/2/2011vom 17.10.2011

Wortlaut laut Findok

Die Handy-Signatur ist eine elektronische Unterschrift, die bei E-Government-Anwendungen (zB FinanzOnline, Sozialversicherung Online, usw.) auch zur Identifizierung im Verfahren verwendet werden kann. Die Handy-Signatur erleichtert den Einstieg in E-Government-Anwendungen In den Finanzämtern wurden durch IT-Expert/innen und Zentrale Registration Officers (ZRO) Mitarbeiter/innen als Handy Registration Officers (HRO) ausgebildet. Die Vergabe der Handy-Signatur durch diese Handy-Registration-Officer (HRO) im Infocenter der Finanzämter ist ab 17.10.2011 durchzuführen. Dabei sind die aktuell gültigen Vorgaben des E-Governmentgesetzes und der A-Trust zu beachten. Entsprechende Merkblätter für Bürger/innen und Mitarbeiter/innen werden durch die IT-Experten zur Verfügung gestellt. Die Ausbildung weiterer Mitarbeiter/innen zu Handy Registration Officers ist in Eigenverantwortung der Dienststellen mit den IT-Expert/innen zu organisieren. Die Vergabe der Handysignatur erfolgt mittels Computers des jeweiligen Handy Registration Officers, dazu können im Dienststellenbestand vorhandene externe Tastauren verwendet werden. Grundsätzlich sollte die Vergabe der Handy-Signatur an den Infodesks des Infocenters erfolgen. Die organisatorische Verantwortung vor Ort obliegt der Dienststelle, sodass individuelle Lösungen möglich sind. Bundesministerium für Finanzen, 17. Oktober 2011

Normen und Schlagworte

Handy-SignaturInfocenterRegistration-Officer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
BMF-280400/0004-IV/2/2011
Stammnummer
55777
Gültig
17.10.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF