Findok · Erlässe & Informationen
BMF-280400/0004-IV/2/2011
Vergabe der Handy-Signatur in Finanzämtern
geltende FassungErlassBMF-280400/0004-IV/2/2011vom 17.10.2011
Wortlaut laut Findok
Die Handy-Signatur ist eine elektronische Unterschrift, die bei E-Government-Anwendungen (zB FinanzOnline, Sozialversicherung Online, usw.) auch zur Identifizierung im Verfahren verwendet werden kann. Die Handy-Signatur erleichtert den Einstieg in E-Government-Anwendungen
In den Finanzämtern wurden durch IT-Expert/innen und Zentrale Registration Officers (ZRO) Mitarbeiter/innen als Handy Registration Officers (HRO) ausgebildet. Die Vergabe der Handy-Signatur durch diese Handy-Registration-Officer (HRO) im Infocenter der Finanzämter ist ab 17.10.2011 durchzuführen. Dabei sind die aktuell gültigen Vorgaben des E-Governmentgesetzes und der A-Trust zu beachten. Entsprechende Merkblätter für Bürger/innen und Mitarbeiter/innen werden durch die IT-Experten zur Verfügung gestellt. Die Ausbildung weiterer Mitarbeiter/innen zu Handy Registration Officers ist in Eigenverantwortung der Dienststellen mit den IT-Expert/innen zu organisieren.
Die Vergabe der Handysignatur erfolgt mittels Computers des jeweiligen Handy Registration Officers, dazu können im Dienststellenbestand vorhandene externe Tastauren verwendet werden. Grundsätzlich sollte die Vergabe der Handy-Signatur an den Infodesks des Infocenters erfolgen. Die organisatorische Verantwortung vor Ort obliegt der Dienststelle, sodass individuelle Lösungen möglich sind.
Bundesministerium für Finanzen, 17. Oktober 2011
Normen und Schlagworte
- E-GovG, E-Government-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- BMF-280400/0004-IV/2/2011
- Stammnummer
- 55777
- Gültig
- 17.10.2011 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF