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BMF-010304/0011-IV/8/2009Information zu der am 23. Juni 2009 in Kraft getretenen Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010304/0011-IV/8/200923.06.2009

Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.).   Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009

2025-0.958.421Information zu der am 08. Jänner 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (GK-0500)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.958.42108.01.2026

…1.1.2026 die gemäß § 10 CEMT-VV verpflichtenden Eintragungen nicht mehr im Fahrtenberichtsheft, sondern in der digitalen CEMT-Plattform durchzuführen. Mit der Novellierung des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) werden auch die Höhe der Strafbestimmungen bzw. die Höhe der Sicherheitsleistungen angepasst. Bundesministerium für Finanzen, 8…

2025-0.445.958Information zu der am 30. Juni 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.445.95830.06.2025

…Datenbank ICG werden durch das ZAÖ zugeteilt. Strafbestimmungen Das Kulturgüterrückgabegesetz (KGRG) ist die nationale Rechtsgrundlage, in welcher die Strafbestimmungen bei Verstößen gegen die Einfuhrbestimmungen von Kulturgütern festgelegt sind. Die Novellierung des KGRG, mit welcher mitunter die Strafbestimmungen auf die Sanktionen gemäß Artikel 11 der Verordnung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…die Herausgabe der erforderlichen Dokumente, hat der meldepflichtige Rechtsträger seine Eigentümer auf deren Mitwirkungspflicht gemäß § 4 WiEReG und auf die für ihn vorgesehenen Strafbestimmungen gemäß § 15 WiEReG nachweislich hinzuweisen. Für die weitere Vorgehensweise relevant ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung, ob die konkret erforderlichen Dokumente…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…für strafbar, ohne, dass ein strafbarer Versuch der Hinterziehung bereits verwirklicht worden ist. Derart fällt ein ohne diese kriminelle Intention durchgeführtes Software-Update mangels Manipulationsvorsatz nicht unter diese Strafbestimmung. 7.2. Verstoß gegen Registrierkassenpflicht Die Nichtbeachtung der Registrierkassenpflicht ist, wenn kein Verkürzungstatbestand vorliegt, als Finanzordnungswidrigkeit…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…der Eigentümer gemäß § 4 WiEReG bzw. auf die Pflichten von Nominees und Nominee-Direktoren gemäß § 4a WiEReG und die für den meldepflichtigen Rechtsträger vorgesehenen Strafbestimmungen gemäß § 15 WiEReG bei einer Verletzung der Meldeverpflichtung aufzufordern, eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises zu übermitteln. Verweigert die Person weiterhin…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…BGBl. Nr. 819/1993 sah Strafbestimmungen vor. Mit Erkenntnis vom 20.06.2002, G 110, 111/02 hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben. Nach der Aufhebung waren ausschließlich die Strafbestimmungen in den Landesabgabenordnungen (Abgabenverfahrensgesetz in Vorarlberg) anzuwenden (vgl. VfGH 9.10.2002, G…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…Wochen. 15.3. Nichtentrichtung der Kommunalsteuer (§ 15 Abs. 2 KommStG 1993) und Strafbestimmungen der Länder Rz 176 Täter Als Täter kommt grundsätzlich jeder in Betracht ("wer"). Unmittelbarer Täter sind jedoch nur solche Personen, denen eine Pflicht zur Berechnung und Entrichtung auferlegt ist, oder die Angelegenheiten…

2020-0.841.256Mitwirkung der Zollbehörde und der Zollorgane an der Vollziehung des Verbots der unrechtmäßigen Verbringung von Kulturgut in das Zollgebiet der Union bzw. der verbotenen Einfuhr von Kulturgut nach Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.841.25621.12.2020

…die Klärung der Frage, ob eine unrechtmäßige Einfuhr vorliegt, hinzuwirken. Allfällige Maßnahmen nach Artikel 198 UZK sind im Einvernehmen mit diesen Stellen zu treffen. 4. Strafbestimmungen Gemäß § 23 Abs. 1 KGRG begeht eine Verwaltungsübertretung, wer ein Kulturgut vorsätzlich entgegen den Bestimmungen des § 4 KGRG nach…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Lösung Gemäß §§ 27 bis 30 Vereinsgesetz 2002 (siehe dazu auch Strafbestimmungen im § 31) endet die Rechtspersönlichkeit eines Vereins grundsätzlich bereits mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister. Nur wenn im Fall der freiwilligen Auflösung Vereinsvermögen vorhanden ist und seitens des Vereins aus diesem Grund der…

BMF-010302/0031-IV/8/2011Information zum neuen Außenhandelsgesetz (AußHG 2011)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010302/0031-IV/8/201107.09.2011

… 3. Änderungen in Findok-Faszikel (1) AH-1130 Die AH-1130 wird an die geänderten Strafbestimmungen angepasst werden und kann daher ab dem 1. Oktober 2011 nur im Zusammenwirken mit dem Außenhandelsgesetz 2011 angewendet werden. Die Änderungen werden sobald als möglich eingearbeitet werden. (2) Andere…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

1. Allgemeines Gemäß § 30a FinStrG sind die Abgabenbehörden berechtigt, eine Abgabenerhöhung iHv 10% bzw. 15% (Verkürzungszuschlag) der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen festzusetzen, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und kein Ausschlussgrund vorliegt. Solche Überprüfungen können sowohl im Innen- als auch im Außendienst…