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2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…3.2003, 2003/14/0023); wenn er die Sozialversicherungsbeiträge selbst zu tragen hat, weil die Beiträge in einer von vornherein absehbaren Relation zu den Geschäftsführer-Bezügen stehen und der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge auch von "klassischen" Dienstnehmern iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 getragen wird. Die…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…06.2008, 2008/15/0014). Als Abgrenzungskriterien können beispielsweise herangezogen werden: Fremdüblichkeit der Geschäftsführer-Vergütung Fremdüblichkeit der "Erfindervergütung" Relation Geschäftsführer- zur Erfindervergütung Zu Grunde liegen eines patentrechtlichen Schutzes 5.3.1.2. Sachbezüge Gesellschafter-Geschäftsführer Rz 79 Rechtslage bis 2017: Es bestehen keine Bedenken, wenn…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…zugeordnet werden, eine zeitliche Abgrenzung, inwieweit arbeitszeitmäßig Dienstnehmer im Unternehmensbereich tätig und daher diesbezüglich ihre Arbeitslöhne der Bemessungsgrundlage zugeführt werden, eine finanzielle Abgrenzung, wonach die Abgabenbehörde eine Relation zwischen unternehmerischen (unechten) Subventionen bzw. Mitgliedsbeiträgen und nichtunternehmerischen (echten) Subventionen bzw. Mitgliedsbeiträgen herstellt und dieser Prozentsatz aus…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…Subventionen bzw. Mitgliedsbeiträge) erzielt, bestehen keine Bedenken, eine Vereinbarung (Mischschlüssel) der Bemessungsgrundlage aus der Relation befreiter (zB Familienfürsorge) und nicht befreiter (zB Schuldnerberatung) Agenden (Vereinsaufgaben), unternehmerischer (unechter Subventionen bzw. Mitgliedsbeiträge, etwa auf Grund von Leistungsaustausch) und nicht unternehmerischer (echte Subventionen und Mitgliedsbeiträge) durchzuführen. 9. Steuersatz…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…für die Verhältnisrechnung als "Wert des Teilgrundstückes" der gemeine Wert (also 160.000 €) heranzuziehen ist, der in Relation zum ursprünglichen Bruchteil am Gesamtgrundstück (also 180.000 €) zu setzen ist. Die Grunderwerbsteuer ist daher wie in Fall 1 (vor Variante) nicht zu erheben. 3…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…durch Vergleich von Beteiligungsbuchwert mit dem höheren Wert aus Nettoveräußerungswert oder Nutzungswert, der als DCF ermittelt wird). Eine Wertaufholung muss erfasst werden. | Es gilt das gemilderte Niederstwertprinzip (Niederstwerttest: Barwert der künftigen Erträge in Relation zum Buchwert der Beteiligung). Entfallen die Gründe für eine Wertminderung…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…wurde eine Kapitalforderung geschenkt. Daher ist eine Meldung gemäß § 121a BAO vorzunehmen. Die konkrete Höhe ist im Schätzungswege etwa in Relation zu den Einkommensverhältnissen ca. 10:1 zu ermitteln und im Formular Schenk 1 einzutragen. 11. Schenkungsmeldegesetz - Verfügungsberechtigung über ein Konto (§ 121a BAO) 11.1…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…Die Relation von Umsätzen aus branchentypischen Leistungen und nicht branchentypischen Leistungen kann dafür einen Anhaltspunkt darstellen. Bei einer Relation von mehr als 25 Prozent nicht branchentypischer Leistungen wird nicht mehr vom Vorliegen eines Betriebes des Gaststätten- und/oder Beherbergungsgewerbes im Sinne der Verordnung gesprochen werden…