…Finanzamt gemeldet werden, bei unentgeltlichem Erwerb von Mietgebäuden ist bei Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Absetzung für Abnutzung (AfA) des Rechtsvorgängers fortzusetzen (keine Aufwertung auf die fiktiven Anschaffungskosten mehr möglich), für Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz grundsätzlich auf 2,5%, eine steuerneutrale…
…Rechtsnachfolger sind unter die abkommensrechtliche Einkunftsart einzuordnen, die für den Rechtsvorgänger maßgebend gewesen ist. Entsprechend ist auch für Zwecke der Anwendung des Artikels 19 Absatz 2 Satz 2 des Abkommens nur auf die Staatsangehörigkeit des ursprünglichen Ruhegehaltsempfängers abzustellen. Daher ist eine nach dieser Abkommensbestimmung in…
…kann der Vergleich mit vergleichbaren bestehenden Umsätzen des Jahres 2021 erfolgen, sofern nicht die Daten des Rechtsvorgängers herangezogen werden. In diesen Fällen wird der durchschnittliche Umsatz der Monate der Geschäftstätigkeit herangezogen (Gesamtumsatz aus touristischer Vermietung 2021 dividiert durch fünf [Anzahl der Monate uneingeschränkter Geschäftstätigkeit im…
…von mehr als der Hälfte gesunder Bäume aufweisen. Schäden, insbesondere Rotfäule, die ihre Ursache in der Sphäre des Rechtsvorgängers haben (zB als Folge von vorrangig jagdlichen Interessen des Rechtsvorgängers), wenn der Rechtsnachfolger alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die Schädigung zu vermeiden. Eine Waldnutzung infolge höherer…
…Unternehmen, die vor dem 1. November 2021 noch keine Umsätze erzielt haben; wird die Tätigkeit von einem Rechtsvorgänger übernommen, kann ein Ausfallsbonus III gewährt werden. Im Eigentum von Körperschaften oder sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen; 11.3. Betrachtungszeitraum und Kumulierung: Der Betrachtungszeitraum für den…
…Unternehmen, die vor dem 1. November 2020 noch keine Umsätze erzielt haben; wird die Tätigkeit von einem Rechtsvorgänger übernommen, kann ein Ausfallsbonus II gewährt werden. Im Eigentum von Körperschaften oder sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen; 11.3. Betrachtungszeitraum und Kumulierung: Der Betrachtungszeitraum für den…
…knüpft § 19 Abs. 1 BAO ausschließlich an die Gesamtrechtsnachfolge an: Nur im Fall einer solchen gehen die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Nur der eingeantwortete Erbe (bei Vorliegen mehrere Erben siehe Punkt 4.3), der Erbschaftskäufer…
…Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Als persönliche Verhältnisse sind auch Verfügungsbeschränkungen anzusehen, die in der Person des Steuerpflichtigen oder eines Rechtsvorgängers begründet sind. Das gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, die auf letztwilligen Anordnungen beruhen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse liegen etwa bei vertraglich festgelegten…
… 27 oder § 30 EStG 1988 steuerlich zu erfassen sind und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 EStG 1988 sinngemäß anzuwenden. Hinsichtlich der…
…etwa im Fall der Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge, wenn der Betrieb oder wirtschaftliche Geschäftsbetrieb übergeht, die vorangegangenen Wirtschaftsjahre des Rechtsvorgängers herangezogen werden. Als Betriebsübergang ist die Übernahme der wesentlichen Grundlagen des Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes bildenden Wirtschaftgüter zu sehen, die eine Fortführung ermöglichen (siehe Judikatur zu…
…Todfalls- bzw. Schlussbilanz, ein dabei entstehender Übergangsgewinn oder -verlust ist dem Übernehmer zuzurechnen. Für die Anwendung der Gastwirtepauschalierung ist bei unentgeltlicher Übertragung von Todes wegen auf den Umsatz des letzten vollen Gewinnermittlungszeitraumes des Rechtsvorgängers abzustellen. In der EStR 2000 Rz 4262 wird diesbezüglich präzisiert werden. §…
…Betriebsschulden (VwGH 19.9.1990, 89/13/0021; VwGH 21.10.1986, 86/14/0124). Gleiches gilt für Privatschulden des Rechtsvorgängers, welche im Zuge einer unentgeltlichen Betriebsübertragung auf Grund der getroffenen Vereinbarung vom Erwerber übernommen werden (VwGH 4.11.1980, 804, 954, 955/80). Diese…