…der Erbschaftssteuer der dreifache Einheitswert des halben Mindestanteils. Wenn der Begünstigte von seinem Übereignungsanspruch keinen Gebrauch macht, können die Erben des Verstorbenen mit Zustimmung der Pflichtteilsberechtigten vereinbaren, dass der halbe Mindestanteil an einen Erben oder an einen am Erbfall nicht beteiligten Dritten übergeht (siehe dazu…
…Vereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 Z 2 WEG 2002 Der überlebende Partner kann gemeinsam mit den Erben des Verstorbenen unter Zustimmung der Pflichtteilsberechtigten eine Vereinbarung schließen, aufgrund derer der halbe Mindestanteil des Verstorbenen einer anderen Person zukommt. Der erblasserische halbe Mindestanteil fällt in den Nachlass…
…sondern auch jene Erwerbe, die erbrechtlichen Ursprungs sind, wenn sie auf ein zwischen Erben einerseits und Legataren bzw. Pflichtteilsberechtigten andererseits abgeschlossenes Abkommen zurückzuführen sind. 2.2 Die Steuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG kommt grundsätzlich bei Verwirklichung aller Tatbestände des § 2 ErbStG zum…
…die nach der zivilrechtlichen Berechnung des Wertanteiles ermittelte Quote ("Nachlassquote") als steuerlich angefallen behandelt wird? Lösung: Ausgehend von der vom Abhandlungsgericht ermittelten Vermögensaufteilung ergibt sich je Erb- bzw. Pflichtteilsberechtigten eine "Nachlassquote", die auch für die Ermittlung des erbschaftssteuerlichen Anfalles maßgeblich ist. Der Anfall ist nach …
…Vereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 Z 2 WEG 2002 Der überlebende Partner kann gemeinsam mit den Erben des Verstorbenen unter Zustimmung der Pflichtteilsberechtigten eine Vereinbarung schließen, auf grund derer der halbe Mindestanteil des Verstorbenen einer anderen Person zukommt. Der erblasserische halbe Mindestanteil fällt in den…
…nicht mehr zu erheben ist, wenn die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entstehen würde. Das bedeutet, dass Erwerbe durch Erbanfall, Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches, wenn die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entstünde, nicht mehr der Erbschaftssteuer unterliegen; Schenkungen unter…
2.2.1.3.4. Erwerb eines Grundstückes im Sonderbetriebsvermögen gemeinsam mit einem Mitunternehmeranteil Siehe Pkt. III.1.2.1.3.4. 2.2.1.3.5. Erwerb von teilweise betrieblich genutzten Grundstücken Wird ein Grundstück, das sich im Eigentum eines Unternehmers und eines Nichtunternehmers…
…wenn es zu einem Verzicht des präsumptiven Erben/ Pflichtteilsberechtigten gegen Entgelt kommt. Beispiel: A hat zwei Kinder B und C. B soll Haupterbe des A werden und C soll nur den Pflichtteil erhalten. C verzichtet noch zu Lebzeiten des A auf seinen Pflichtteil gegen Entgelt…
…1 Z 7a GrEStG 1987 auch bei Schenkungen auf den Todesfall? Lösung: Nein, weil es sich dabei nicht um einen Erwerb durch Erbanfall, Legat, Pflichtteilserfüllung oder § 14 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 iSd § 3 Abs. 1 Z 7a GrEStG 1987 handelt. Die Befreiungsbestimmung des…
…stichhaltige außersteuerliche Gründe für die gewählte Konstruktion vorgebracht (zB Ausgleich von gewährten Übervorteilen bei früheren Zuwendungen, Weitergabe aufgrund eigener Entscheidung der Mutter zur Vermögensverteilung bei unterschiedlichen erb/pflichtteils/anrechnungsrechtlichen Auswirkungen), sind jeweils die einzelnen Stufen der Grunderwerbsteuer zu unterziehen (Erwerbsvorgänge von B an die Mutter…
…zB im Wege einer Erbschaft, eines Vermächtnisses oder in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruches und der Erwerb eines Grundstückes durch Schenkung unterliegen der Grunderwerbsteuer. Welche neuen Befreiungen und Begünstigungen gibt es im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987)? Neben den schon bestehenden Steuerbefreiungen wurden folgende bisher im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz…
…der Schätzungsanlass eine wichtige Rolle. Es ist daher zu überprüfen, ob bei dieser Schätzung von einem Verkaufsoffert an einen unbestimmten Personenkreis ausgegangen wurde. Dies trifft etwa bei einer Schätzung zur Ermittlung des Wertes eines Pflichtteils üblicherweise zu. § 13 Abs. 2 BewG 1955, KStG 1988 Auswirkungen…
…Rz 4038 und 6418 EStR 2000) Eine vermietete Liegenschaft im Wert von 2 Millionen Euro wird gegen Übernahme eines mit 500.000 Euro aushaftenden Hypothekardarlehens erworben. Das Darlehen wurde seinerzeit vom Übertragenden zwecks Abdeckung einer Pflichtteilsschuld aufgenommen, die Zinsen waren daher bei ihm nicht abzugsfähig…