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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…sind. eine Funktion gemäß § 2 Z 2 oder Z 3 WiEReG bei einem obersten Rechtsträger innehat; die Gesellschaft auf andere Weise letztlich kontrolliert; aufgrund einer entsprechenden Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) oder einer vergleichbaren rechtlichen Vereinbarung auf das Treugut (Aktienanteil, Beteiligung, Stimmrechte, sonstige Kontrollrechte (entsprechende Herrschafts- und…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Der dahinterstehende Nominator (Treugeber) ist regelmäßig ebenfalls als wirtschaftlicher Eigentümer mit Art "Stifter" (bzw. "Begünstigter") unter Angabe der Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) und Auswahl der Rolle "Nominator (Treugeber)" zu melden, da er aufgrund der vertraglichen Vereinbarung Kontrolle auf die Stiftung ausübt. Beispiel Treuhandstiftung: Stifter 1 und…

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geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Begünstigter) oder eine Person, die "Kontrolle auf andere Weise" über den Trust oder die trustähnliche Vereinbarung ausübt, treuhändig auftritt bzw., ob eine Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) gemäß § 2a WiEReG vorliegt. Der dahinterstehende Nominator (Treugeber) ist regelmäßig ebenfalls als wirtschaftlicher Eigentümer mit Art "Settlor/Trustor" (bzw. "Begünstigter"…

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geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…der Eigentümerkette hergestellt wird, und dadurch eine natürliche Person wirtschaftlicher Eigentümer des zu meldenden Rechtsträgers wird oder sich durch das Vorliegen einer Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) in der Beteiligungs- und Kontrollstruktur Art oder Umfang des wirtschaftlichen Eigentums eines direkten oder indirekten wirtschaftlichen Eigentümers ändern. Dies bedeutet…

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geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…aufgrund derer sich allfällige, für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer gemäß diesem Bundesgesetz relevante Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) ergeben und die für die Feststellung und Überprüfung dieser wirtschaftlichen Eigentümer notwendig sind sonstige Nachweise und Dokumente, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer des Rechtsträgers…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…an Kunden notwendig ist (zB durch Rückfrage bei Kunden, dass keine von dem erweiterten Auszug abweichenden Kontrollverhältnisse oder Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) bestehen). Im Falle der Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte darf der Dritte die Informationen und die Auszüge dem betreffenden Verpflichteten übermitteln (zB § 13 Abs…