… 6 Abs. 1 Z 2 lit. b KVG, § 2 Kapitalberichtigungsgesetz - Nennkapitalerhöhung nach Upstream-Umgründung aus Mitteln der ehemaligen Tochtergesellschaft Sachverhalt: Die Tochter-GmbH (T) mit Nennkapital 5 Mio. wird auf die Mutter-GmbH (M) mit Mindestnennkapital verschmolzen. Gemäß § 224 Abs. 1 Z 1 AktG unterbleibt…
…Körperschaft Surrogatkapital aufgenommen, hat dies eine Erhöhung im Surrogatkapital-Subkonto zur Folge. Dabei ist das Subkonto - in Analogie zum Nennkapital der Körperschaft - nur um das gezeichnete und aufgebrachte Surrogat-Nominalkapital zu erhöhen. Übersteigt daher der Ausgabepreis des Partizipations- oder Substanzgenussrechtskapitals den Nennwert, ist der Mehrbetrag…
…weil die Innenfinanzierung als einheitliche Größe dargestellt wird. | | 31.12.X3 | Eingefordertes Nennkapital | 45.000 | Kapitalrücklagen | 4.000 | Gewinnrücklagen | 1.000 | Bilanzgewinn | 1.000 Das Evidenzkonto weist daher folgende Entwicklungen aus: | Evidenzsubkonten | Beginn…
…189/1996) grundsätzlich weiterhin anzuwenden. Bei Abschlüssen in Euro ist allerdings an Stelle der bisherigen Bewertung im Ausmaß einer Beteiligung von 100 Schilling am Nennkapital eine Bewertung für einen Anteil in Höhe von einem Euro am Nennkapital vorzunehmen. 1. Die Bewertung einer Beteiligung im Ausmaß…
…BMF 31.03.1998, 06 0257/1-IV/6/98 - auch eine weitergehende Untergliederung der Evidenzkonten vorgenommen werden, die genauer an die bilanzmäßige Eigenkapitaldarstellung im Bilanzgliederungsschema des § 224 Abs. 3 UGB anknüpft (zB Nennkapital-Subkonto, gebundene bzw. ungebundene Kapitalrücklagen-Subkonto, gesetzliche bzw. ungebundene Gewinnrücklagen-Subkonto…
…mit der Gesellschaftsgründung Sachverhalt: Bei Errichtung einer AG mit Nennkapital 70.000 wird zum Erwerb der Gesellschaftsrechte die sofortige Einzahlung von 400.000 bedungen. Satzungsmäßig ist festgelegt, dass davon 70.000 als Nennkapital gebucht werden und das Agio von 330.000 auf nicht gebundene Kapitalrücklage…
…Position 3 Gebrauch gemacht wird. Die gegenüber dem "Wiener Verfahren 1989" geringere pauschale Kürzung ist durch die weitgehende Berücksichtigung der Handelsbilanzansätze begründet. (4) Dieser (pauschal gekürzte) Vermögensbetrag ist mit 100 zu multiplizieren und durch das Nennkapital N (Abschnitt 3) zu dividieren. Der der Ableitung des…
…1988 (Rz 2608ff) Ordentliche Kapitalherabsetzung nach Ablauf von zehn Jahren nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Sachverhalt: Eine GmbH hat 1993 ihr Nennkapital von damals 500.000 S im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den KapitalberichtigungsG BGBl 1967/171 auf 1,000.000 S erhöht…
…über einen Treuhänder gehalten werden. 2.3 Kapitalanteile an inländischen Kapitalgesellschaften Der Erblasser oder Geschenkgeber muss im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld (§ 12 ErbStG) mindestens zu einem Viertel am gesamten Nennkapital der Gesellschaft beteiligt sein. Wie beim Mitunternehmeranteil ist auch hier eine unmittelbare Beteiligung gefordert…
…das stimmberechtigte Kapital, nicht jedoch auf die Anzahl der ausgetauschten Gesellschafter. Diese Grenze leitet sich aus dem Gesellschaftsrecht ab, wonach ein Mehrheitsgesellschafter ab ¾ des Nennkapitals wesentliche Entscheidungsbefugnisse über die organisatorische und wirtschaftliche Unternehmensstruktur ausüben kann (siehe Petritz/Ressler , ÖStZ 2006, S 195). Nach herrschender…
…ein oder mehrere Unternehmen in ihren wesentlichen Funktionen von einem Willen abhängig sind und dieser auch tatsächlich ausgeübt wird) einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland stehen und dass das Mutterunternehmen an den Tochterunternehmen mit mindestens 20% des Nennkapitals beteiligt ist. Kein Konzern im Sinn des …
…der Beteiligungsansatz. Es ist somit ein Veräusserungstatbestand gegeben. § 10 Abs. 2 KStG 1988 ist auf diese Veräußerung nicht anzuwenden, da nach Rz 569 KStR 2001 die Schachtelbefreiung nur bei Veräußerung von mindestens 25% des Nennkapitals angenommen werden kann. 3. § 7 Abs. 3 KStG 1988, § 24…
§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…