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2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Nachforderung (somit zu einer Abgabenschuldigkeit) führen (vgl. VwGH 31.3.2017, Ra 2016/13/0034). Ist keine Abgabenschuldigkeit gegeben, sind Beschwerdezinsen nicht zu gewähren (BFG 9.5.2018, RV/7100674/2018). Beschwerdezinsen stehen nur für bereits entrichtete Abgaben zu, nicht aber für die verspätete Auszahlung…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Minderung von Anzahlungen Jeder vom Abgabepflichtigen bekanntgegebene, sich aus einer Minderung von Anzahlungen ergebende Betrag ist zu buchen (Wirksamkeit der Buchung: Tag der Bekanntgabe der Minderung). Dies gilt auch für bereits entrichtete Anzahlungen. Allerdings haben Anzahlungen nur für den Zeitraum, in dem sie entrichtet sind…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…ist die Befristung des Antragsrechts auf Nachsicht bereits entrichteter Abgaben durch das AbgÄG 2005 (BGBl. I Nr. 161/2005) beseitigt worden (durch Aufhebung des zweiten Satzes des § 236 Abs. 2 BAO). Das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen wird für die Übung des Ermessens bei sachlicher…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…Die ausländische Abgabe ist somit nicht erst für das Jahr anzurechnen, in dem sie entrichtet wird, sondern für das sie entrichtet wird. Rückwirkende Ereignisse sind die Entrichtung solcher ausländischer Abgaben, die Gutschrift bereits entrichteter Abgaben (zB als Folge eines Rechtsmittelverfahrens oder bei Nachsicht). 3.1…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…spätestens am 5. Tag nach ihrer Fälligkeit entrichtet wird und der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages und die Gründe der nicht zeitgerechten Entrichtung nicht bekannt gegeben werden. Subjektive Tatseite Für die genannten Tatbestände der Länder ist Fahrlässigkeit ausreichend; wenn…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…dass für einen bestimmten Zeitraum Lohnabgaben zwar richtig berechnet, aber in zu geringem Ausmaß abgeführt wurden. 4.2.3. Hinweis zum "Versuch" Vorsätzliche Finanzvergehen sind auch im Falle des Versuches strafbar. Beispiel: Die unrichtige Abgabenerklärung wird eingebracht, vor der Buchung wird jedoch die Unrichtigkeit bereits…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…Fall darf für den gleichen Zeitraum ohne Vorliegen eines Titels zur Durchbrechung der Rechtskraft kein zweiter Einkommensteuerbescheid erlassen werden, weil "Identität der Sache" vorliegt. Eine neuerliche Entscheidung in derselben Sache würde gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen, der besagt, dass eine Abgabenbehörde in…

09 0608/8-IV/9/01Sonderregelung für Anlagegold, Übergang der Steuerschuld gem § 24a Abs. 4 UStG 1994, Toleranzregelung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 0608/8-IV/9/0131.10.2001

…der Unternehmer gem § 24a Abs. 5 und 6 UStG 1994 als steuerpflichtig behandelt) vielfach nicht beachtet wurde. Eine Korrektur der bisherigen Versteuerung ist sowohl für die Unternehmer als auch für die Verwaltung mit einem großen Aufwand verbunden. Weiters wird überlegt, die Bestimmung des § 24a Abs…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…Voraussetzung für die Gebührenfreiheit ist der Abschluss der Rechtsgeschäfte innerhalb von zwei Jahren ab Schadenseintritt. Befreit von den Bundesverwaltungsabgaben (§ 78a Z 3 AVG) sind Amtshandlungen, die durch Katastrophenschäden (insb. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Sollten die angeführten Gebühren nach Gebührengesetz bereits entrichtet…

BMF-010221/0566-VI/8/2014Rückerstattung der Abgeltungsbeträge nach den Steuerabkommen mit der Schweiz und mit Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0566-VI/8/201405.09.2014

…Höhe (überhöht) entrichtet wurde. Dies ist nach Ansicht des BMF weiters dann gegeben, wenn Österreich an den in der Schweiz oder in Liechtenstein verbuchten Vermögenswerten bzw. den aus der Schweiz oder aus Liechtenstein bezogenen Kapitaleinkünften kein Besteuerungsrecht ausüben hätte können, bereits eine fristgerechte Offenlegung erfolgte…

BMF-010221/0376-IV/4/2012Verständigungsvereinbarung betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0376-IV/4/201208.06.2012

…sie gemäß § 299 BAO aufzuheben. In jenen Fällen, in denen die Jahresfrist gemäß § 302 Abs. 1 BAO bereits abgelaufen ist, müsste der abkommensgemäße Rechtszustand auf Antrag in einem Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 Abs. 2 DBA-Deutschland (2000) hergestellt werden. Bundesministerium für Finanzen, 8. Juni 2012

BMF-010203/0024-VI/6/2011Info des BMF betreffend die steuerliche Behandlung von verspätet ausgezahlten Förderungen durch die AMA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0024-VI/6/201117.01.2011

…eine Erfassung von Vorjahreszuschüssen im Zuflussjahr unbillig. Von Seiten des BMF bestehen daher keine Bedenken, die oben genannten Zuschüsse bei verspäteter Auszahlung aus Billigkeitsgründen nicht dem Kalenderjahr des Zuflusses, sondern jenem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen, für das sie gewährt werden. Bundesministerium für Finanzen, 17. Jänner 2011

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt. Gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidungen sind keine Ereignisse im vorgenannten Sinn. Kein Ereignis m Sinn des § 295a BAO ist beispielsweise eine erstmalige oder geänderte Rechtsprechung des EuGH oder des VwGH (vgl. zB Ritz, BAO³, § 295a Tz 27). Nichts anderes kann für…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

…mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht. Wurden die Ausgaben bereits in der Arbeitnehmerveranlagung beantragt und als Folge der Nichtbeantwortung des Vorhaltes nicht anerkannt, so weicht der Bescheid in diesen Punkten vom Anbringen…

2024-0.291.617Erstreckung der Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2022 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.291.61716.04.2024

…innen für das Veranlagungsjahr 2022 einmalig erstreckt. Abgabenerklärungen 2022 von vertretenen Fällen, welche nicht bis zum 31. März 2024 eingereicht wurden und bei denen noch keine Fristsetzung erfolgt ist, gelten dennoch als rechtzeitig, wenn sie bis zum 30. Juni 2024 eingebracht werden. Bundesministerium für Finanzen…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…Liquidator war bereits am 1.9.2006 eröffnet worden. Mit Haftungsbescheiden vom 24.11.2008 und 13.10.2009 nahm das Finanzamt den Geschäftsführer/Liquidator für nicht entrichtete Abgaben (Fälligkeiten zwischen 16.10.2006 und 15.10.2008) der GmbH in Anspruch und meldete diesen…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 2/2

…BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen, wobei nach ständiger Rechtsprechung unter "Billigkeit" die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und unter "Zweckmäßigkeit" das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben, zu verstehen ist.   Bundesministerium für Finanzen, 13. August 2020 &nbsp…

BMF-010203/0437-VI/6/2008Geltendmachung der Aufschub-Option nach § 124b Z 134 EStG 1988 bei gewerblicher Vollpauschalierung - Vorgangsweise bei der Veranlagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0437-VI/6/200805.09.2008

Da in der Einkommensteuererklärung 2007 (Formular E 1) kein Ankreuzkästchen für die Inanspruchnahme der Aufschub-Option nach § 124b Z 134 EStG 1988 bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler oder der Gastwirtepauschalierung vorhanden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn Steuerpflichtige, die von diesen…

BMF-010221/0088-IV/4/2011Verständigung mit Deutschland nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0088-IV/4/201121.02.2011

…sie gemäß § 299 BAO aufzuheben. In jenen Fällen, in denen die Jahresfrist gemäß § 302 Abs. 1 BAO bereits abgelaufen ist, müsste der abkommensgemäße Rechtszustand auf Antrag in einem Verständigungsverfahren gemäß Artikel 25 Absatz 2 DBA-Deutschland (2000) hergestellt werden. Bundesministerium für Finanzen, 21. Februar 2011

BMF-010220/0085-IV/5/2019Verbrauchsteuerrechtliche Behandlung von Biermischgetränken
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0085-IV/5/201918.04.2019

…Steuerschuldner bereit zu halten. Bei Bezügen von Waren aus anderen Mitgliedstaaten wird auf die Möglichkeit der Amtshilfe verwiesen, speziell in jenen Fällen, in denen die Angaben des Beteiligten nicht plausibel erscheinen und ein Ermittlungsverfahren verwaltungsökonomisch sinnvoll erscheint. 2. Vorgehensweise betreffend bereits entrichtete Biersteuer für Biermischgetränke…