…resultierenden Haftungsschuld von Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer unberührt. 9.3 Aussetzung der Einhebung Die Einhebung von Nachforderungszinsen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 212a BAO aussetzbar (insbesondere wegen mittelbarer Abhängigkeit von der Erledigung einer gegen den Einkommensteuerbescheid oder gegen den Körperschaftsteuerbescheid gerichteten Berufung). 9.4 Nachsicht…
…9 BAO) 2.1 Haftungstatbestand des § 9 BAO Die Vertreterhaftung nach § 9 BAO besteht für die den vertretenen Abgabepflichtigen treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Haftung des § 9 BAO setzt voraus: Stellung…
…bewilligen (kein Ermessen). Auf RAE Rz 441 f wird verwiesen. Soweit gegen den Primärschuldner ergangene Abgabenbescheide noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind - der Eintritt der Rechtskraft der Abgabenschulden gegenüber dem Primärschuldner stellt keine Voraussetzung für die Heranziehung zur Haftung dar (vgl. VwGH 13.09.2006…
…ist die Befristung des Antragsrechts auf Nachsicht bereits entrichteter Abgaben durch das AbgÄG 2005 (BGBl. I Nr. 161/2005) beseitigt worden (durch Aufhebung des zweiten Satzes des § 236 Abs. 2 BAO). Das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen wird für die Übung des Ermessens bei sachlicher…
…Abgabepflichtige auf Grund eines Bescheides Lohnsteueranmeldungen (§ 80 EStG 1988) einzureichen hatte. Aus § 15 BAO ergibt sich keine Verpflichtung zur Prüfung der Erklärungen. Der Nachweis für das Erkennen der Unrichtigkeit bzw. der Unvollständigkeit der Abgabenerklärung obliegt der Abgabenbehörde. 9. Haftung wesentlich Beteiligter (§ 16 BAO) Stehen Wirtschaftsgüter…
…42 EStG 1988, § 134 BAO Steuerrechtlich sieht § 134 Abs. 1 BAO vor, dass die Abgabenerklärungen für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer bis zum Ende des Monats April, bei elektronischer Übermittlung bis zum Ende des Monats Juni des Folgejahres einzureichen sind. § 42 Abs. 1 EStG 1988 und § 24…
…im Ermessen liegt der Betrag, für den der (die) Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden soll(en). Es ist auch zulässig nach Erlassung eines Leistungsgebotes an einen der Gesamtschuldner einen (weiteren) Bescheid an einen vorerst nicht zur Abgabenleistung herangezogenen Gesamtschuldner zu richten. Durch die Rechtskraft des…
…3/91, G 127/91, G 173/91, als verfassungswidrig aufgehoben, weil sie keine Einschränkung der Haftung auf für den Erwerber vorhersehbare Abgabenschuldigkeiten normiert und weil die Abgabenbehörde, die den Umstand, ob der Erwerber die Abgabenschulden kannte oder kennen musste, bei der Ermessensübung berücksichtigt, sich…
… 1 Abs. 2 FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in FinanzOnline zur Verfügung stehen. Zur Verfügung stehen - neben dezidiert genannten Anträgen (zB Bescheidänderungen, Nachsichten) auch "sonstige Anträge", näher bezeichnet unter "sonstige Anbringen und Anfragen". Dafür werden Anbringen…
…zur Frage der gesellschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Hingabe von Darlehen Stellung genommen. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht…
…liegen gesellschaftsteuerpflichtige freiwillige Gesellschafterleistungen nach § 2 Z 4 lit. a KVG vor. Werden die Gelder hingegen bei der Hausbank aufgenommen und bestätigt der Kommanditist nur den Rahmen für das laufende Jahr, liegt insoweit keine der Gesellschaftsteuer unterliegende Leistung vor. 2. Urteil des EuGH vom 1…
…des § 77 Abs. 1 BAO unterliegen daher auch sie in vollem Umfang den abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten. Solange die Haftung noch nicht geltend gemacht worden ist, gelten die für die Abgabepflichtigen getroffenen gesetzlichen Vorschriften gemäß § 77 Abs. 2 BAO, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt…
…darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom 14. Juni 2024…
…soweit sie für Beschwerdezinsen von Relevanz sind, sind Abgabenbeträge, die aufgrund von Abgaben- oder Haftungsbescheiden zu entrichten sind. Abgesehen von einer Festsetzung oder Selbstberechnung können sie sich auch aus dem Widerruf einer Löschung, Nachsicht oder Entlassung aus der Gesamtschuld sowie aus der Aufhebung von Löschungs…
…ausländische Abgabe ist somit nicht erst für das Jahr anzurechnen, in dem sie entrichtet wird, sondern für das sie entrichtet wird. Rückwirkende Ereignisse sind die Entrichtung solcher ausländischer Abgaben, die Gutschrift bereits entrichteter Abgaben (zB als Folge eines Rechtsmittelverfahrens oder bei Nachsicht). 3.1.2…
…Für die Abgabenerhöhung darf ein Zahlungsaufschub nicht gewährt werden. Als Entrichtung gelten sowohl die tatsächliche Bezahlung als auch jede andere effektive Vermögensverschiebung vom Abgabepflichtigen zum Fiskus, wie beispielsweise die Aufrechnung mit bestehenden Abgabenguthaben. Nicht als Entrichtung gelten die Abschreibung (Löschung und Nachsicht) sowie die Entlassung…
…BAO gilt für schriftliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten. Dazu gehören beispielsweise: Berufungen, Vorlageanträge, Wiederaufnahmsanträge, Anträge auf Veranlagung gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988, Ansuchen um Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO, Anträge auf Nachsicht gemäß § 236 BAO. § 85 Abs. 2 BAO ist nicht anwendbar für Anbringen…
…wegen Versäumung der Voranmeldungsfrist oder der Fälligkeitsfrist des § 21 Abs. 1 UStG 1994 Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) für Umsatzsteuervorauszahlungen Antrag auf Nachsicht (§ 236 BAO) von Umsatzsteuervorauszahlungsschuldigkeiten Antrag auf Rückzahlung (Umbuchung, Überrechnung) aus sich ergebender Guthaben von Umsatzsteuervoranmeldungen Anbringen betreffend Nebenansprüche zu Umsatzsteuervorauszahlungen (Umsatzsteuerzinsen, Säumniszuschläge…
…gem. § 200 BAO zu erlassen und nach Erzielen der Einigung zwischen den zuständigen Behörden entsprechend durch endgültige Bescheide zu ersetzen. Sind bereits endgültige Bescheide für die relevanten Zeiträume ergangen, so kann die Berücksichtigung der Einigung - je nach Sachverhalt - im Wege einer Nachsicht gem. § 236 BAO…
…1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach…